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   LG Saarbrücken, 26.01.2011 - 9 O 146/10   

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LG Saarbrücken, 26.01.2011 - 9 O 146/10 (https://dejure.org/2011,39606)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 26.01.2011 - 9 O 146/10 (https://dejure.org/2011,39606)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 26. Januar 2011 - 9 O 146/10 (https://dejure.org/2011,39606)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Begrenzung der Abrechnung von Zytostatika-Zubereitungen ist wirksam

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 15.01.2004 - IX ZB 96/03

    Mindestvergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus LG Saarbrücken, 26.01.2011 - 9 O 146/10
    Kommt ein Gericht bei der Prüfung von Rechtsverordnungen zu dem Ergebnis, dass diese gegen höherrangiges Recht verstößt, kann es sie ohne Erfordernis einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG zum BVerfG unangewendet lassen (BGH NJW 2004, 941, 946; Sodan/Ziekow, Öffentliches Recht 4. Aufl. § 67 Rn. 2; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 17. Aufl. § 4 Rn. 53).

    Ihm wird die Freiheit genommen, eine "angemessene" Vergütung selbst festzulegen (BVerfG NJW 1991, 555; NJW 2007, 979; BVerfG NJW 2007, 2098 f. Tz.66; BGH NJW 2004, 941, 942; Hufen, aaO § 35 Rn. 20; Jarass in Jarass/Pieroth, aaO Art. 12 Rn. 11).

    Bei der verfassungsrechtlichen Bewertung von Preisfestlegungen ist nämlich die Möglichkeit der Querfinanzierung oder Mischkalkulation zu berücksichtigen (BGH NJW 2004, 941, 943 ).

    Nur dann müsste der Kostenausgleich bereits bei der Herstellung der Zytostatikalösungen erreicht werden können (BGH NJW 2004, 941, 943).

    Denn dem Verordnungsgeber war von Gesetzes wegen ein Beurteilungsspielraum eingeräumt (ausdrücklich für Verordnungen mit berufsregelender Relevanz: BGH NJW 2004, 941, 945).

    Nur so kann der Verordnungsgeber sich Klarheit übermögliche Fehleinschätzungen und notwendige Korrekturen verschaffen (BVerfG NJW 1991, 555; ebenso BGH NJW 2004, 941, 945).

    Die Grenze ist erst überschritten, wenn die Erwägungen unvertretbar sind, also offensichtlich verfehlt, sodass sie vernünftigerweise keine Grundlage für eine verordnungsgebende Maßnahme darstellen können (BGH NJW 2004, 941, 945).

    Dies sind jedenfalls die Zeiträume, die für vergleichbare Vergütungsregelungen mindestens anzutreffen sind (BVerfG NJW 1991, 555; BGH NJW 2004, 941, 945).

  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 26.01.2011 - 9 O 146/10
    Ihm wird die Freiheit genommen, eine "angemessene" Vergütung selbst festzulegen (BVerfG NJW 1991, 555; NJW 2007, 979; BVerfG NJW 2007, 2098 f. Tz.66; BGH NJW 2004, 941, 942; Hufen, aaO § 35 Rn. 20; Jarass in Jarass/Pieroth, aaO Art. 12 Rn. 11).

    Der Eingriff geht daher nicht so weit, dass schon die Berufsfreiheit tangiert wäre, weil eine Spezialisierung auf Grund der festgelegten Preise nicht mehr kostendeckend möglich wäre (vgl. BVerfG NJW 1991, 555, 556).

    Erst wenn die Zielsetzung der Verordnung durch die damit verbundenen Nebenwirkungen in Frage gestellt wird, kann die Geeignetheit der Regelung völlig fehlen (BVerfG NJW 1980, 2179; BVerfG NJW 1991, 555, 556).

    Bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der Dringlichkeit muss die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt sein (vgl. nur BVerfG NJW 1991, 555, 557).

    Nur so kann der Verordnungsgeber sich Klarheit übermögliche Fehleinschätzungen und notwendige Korrekturen verschaffen (BVerfG NJW 1991, 555; ebenso BGH NJW 2004, 941, 945).

    Dies sind jedenfalls die Zeiträume, die für vergleichbare Vergütungsregelungen mindestens anzutreffen sind (BVerfG NJW 1991, 555; BGH NJW 2004, 941, 945).

  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 910/05

    Begrenzung der Rechtsanwaltsvergütung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 26.01.2011 - 9 O 146/10
    Die Berufsfreiheit umfasst die wirtschaftliche Verwertung der beruflich erbrachten Leistungen am Markt (BVerfG NJW 2007, 2098 f. Tz. 66).

    Ihm wird die Freiheit genommen, eine "angemessene" Vergütung selbst festzulegen (BVerfG NJW 1991, 555; NJW 2007, 979; BVerfG NJW 2007, 2098 f. Tz.66; BGH NJW 2004, 941, 942; Hufen, aaO § 35 Rn. 20; Jarass in Jarass/Pieroth, aaO Art. 12 Rn. 11).

    Vielmehr müssen die verschiedenen Begünstigungen und Belastungen aller von der Regelung Betroffenen in den Blick genommen werden (BVerfG NJW 2007, 2098, 2100 Tz. 85).

    Die Verhältnismäßigkeit der konkreten Regelung beurteilt sich nämlich bei solchen pauschalierenden Regelungssystemen nicht aus der Sicht des Apothekers allein, sondern - wie bei Rechtsanwälten - mit Blick auf das durch die Regelung geschaffene Gesamtsystem (BVerfG NJW 2007, 2098, 2100 f. Tz. 86).

    Damit beurteilt sich die Geeignetheit der Regelung - wie bei Rechtsanwälten - nicht in Bezug auf den einzelnen Apotheker oder einzelne Gruppen hieraus, sondern ist auf das verordnungsrechtlich geschaffene System insgesamt zu beziehen (BVerfG NJW 2007, 2098, 2101 Tz. 86).

  • BGH, 17.10.2002 - III ZR 58/02

    Krankenhausrecht: Rückforderung von Wahlleistungsentgelten

    Auszug aus LG Saarbrücken, 26.01.2011 - 9 O 146/10
    Zweifel daran, dass diese Voraussetzungen vorliegen, gehen zu Lasten des darlegungs- und beweispflichtigen Leistungsempfängers (BGH NJW 2002, 3772, 3773).

    Da es sich hier um einen Anspruch aus übergegangenem Recht der Versicherungsnehmer handelt, darf hinsichtlich der Kenntnis nicht auf die Klägerin abgestellt werden (offen gelassen von BGH NJW 2002, 3772, 3773 für den Fall, dass der Krankenversicherer bereits bei Begleichung einer Arztrechnung eingeschaltet wird).

  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

    Erfolgshonorare

    Auszug aus LG Saarbrücken, 26.01.2011 - 9 O 146/10
    Ihm wird die Freiheit genommen, eine "angemessene" Vergütung selbst festzulegen (BVerfG NJW 1991, 555; NJW 2007, 979; BVerfG NJW 2007, 2098 f. Tz.66; BGH NJW 2004, 941, 942; Hufen, aaO § 35 Rn. 20; Jarass in Jarass/Pieroth, aaO Art. 12 Rn. 11).

    Zu berücksichtigen ist bei der Prüfung auch der grundsätzlich weite Beurteilungsspielraum des Verordnungsgebers (BVerfG NJW 2007, 979, 982; 2098, 2101).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus LG Saarbrücken, 26.01.2011 - 9 O 146/10
    Es handelt sich um eine "nicht schlechthin verbotene Tätigkeit zur Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage" (BVerfGE 7, 377, 397 ; Jarass in Jarass/Pieroth, GG 11. Aufl. Art. 12 Rn. 4; Hufen, Staatsrecht II - Grundrechte 2. Aufl., § 35 Rn. 6).

    Da es sich bei Preis- und Honorarregelungen um Eingriffe auf der Ebene der Berufsausübung handelt, ist dem verfassungsrechtlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit aus Art. 1 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG bereits dann genügt, wenn die Regelung "vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls" verfolgt (BVerfGE 7, 377, 405 ).

  • BVerfG, 20.10.1981 - 2 BvR 201/80

    Verfassungswidrigkeit des § 4 Abs. 2 HOAI

    Auszug aus LG Saarbrücken, 26.01.2011 - 9 O 146/10
    Greift der Gesetzgeber im Delegationswege hoheitlich auf die Festsetzung von Entgelten zu, ist dem Bestimmtheitserfordernis der Verordnung bereits dann genügt, wenn die Ermächtigungsgrundlage die Faktoren festlegt, die der Verordnungsgeber der Regelung zu Grunde zu legen hat, sofern diese geeignet und zureichend sind, die Entscheidung des Verordnungsgebers zu bestimmen und zu begrenzen (BVerfGE 42, 191, 203; BVerfG NJW 1982, 373, 374).

    Der Gesetzgeber darf dem Verordnungsgeber einen angemessenen Beurteilungsspielraum einräumen bei der Beurteilung komplexer und ständigem Wandel unterworfener betriebswirtschaftlicher Abläufe und deren Einbettung in ein System der Preisfestlegung (BVerfG NJW 1982, 373, 374).

  • BGH, 30.03.2000 - I ZR 289/97

    Sachverständigenbeauftragung - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus LG Saarbrücken, 26.01.2011 - 9 O 146/10
    Danach liegt ein fremdes Geschäft vor, wenn eine geschäftsmäßige Tätigkeit darauf gerichtet und dazu geeignet ist, konkrete fremde Rechtsangelegenheiten zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten (BGH NJW 2000, 2108 m. w. Nachw.).

    Für die Einstufung als erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung kommt es nicht allein auf die rechtliche Form oder die Auswirkung der Dienstleistung an, weil nahezu alle Lebensbereiche rechtlich durchdrungen sind und kaum eine wirtschaftliche Betätigung ohne rechtsgeschäftliches Handeln möglich ist oder ohne Rechtswirkungen bleibt (BGH NJW 2000, 2108).

  • BVerfG, 25.05.1976 - 2 BvL 1/75

    Verfassungsmäßigkeit der im PBefG enthaltenen Ermächtigungsgrundlage zur

    Auszug aus LG Saarbrücken, 26.01.2011 - 9 O 146/10
    Dabei genügt es, wenn das Gesetz die Grenzen der auf seiner Grundlage möglichen Regelung hinreichend verdeutlicht; für den bestimmten Regelungsbereich muss voraussehbar sein, in welcher Art von Fällen und mit welcher Zielrichtung von der Ermächtigung Gebrauch gemacht werden darf (BVerfGE 42, 191, 200; BVerfG NJWE 1982, 373).

    Greift der Gesetzgeber im Delegationswege hoheitlich auf die Festsetzung von Entgelten zu, ist dem Bestimmtheitserfordernis der Verordnung bereits dann genügt, wenn die Ermächtigungsgrundlage die Faktoren festlegt, die der Verordnungsgeber der Regelung zu Grunde zu legen hat, sofern diese geeignet und zureichend sind, die Entscheidung des Verordnungsgebers zu bestimmen und zu begrenzen (BVerfGE 42, 191, 203; BVerfG NJW 1982, 373, 374).

  • BGH, 14.01.2010 - III ZR 173/09

    Beauftragung eines externen Laborarztes mit einer Blutuntersuchung: Umfang der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 26.01.2011 - 9 O 146/10
    Ist zwischen dem behandelnden Arzt und dem Patienten nicht besprochen worden, zu welchem Zweck das Material untersucht werden soll, richtet sich der nach Treu und Glauben sowie unter Berücksichtigung der Verkehrssitte zu beurteilende Umfang der Vollmacht danach, welche Laboruntersuchungen für die medizinisch notwendige weitere Behandlung objektiv - nicht nach der subjektiven Meinung des behandelnden Arztes - benötigt werden (BGH NJW 2010, 1203, 1204 Tz. 8.).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

  • OLG Naumburg, 25.03.2010 - 1 U 108/09

    Architektenhonorarprozess: Fälligkeit eines Honorars beim Einwand mangelnder

  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 259/09

    Verzugszinsen: Begriff der "Entgeltforderung"; Behandlung des

  • BGH, 07.05.1997 - IV ZR 35/96

    Einwilligung der Gefahrsperson bei einer Gruppenversicherung

  • BGH, 28.11.1990 - XII ZR 130/89

    Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückforderung einer an den

  • BAG, 19.12.2007 - 5 AZR 1008/06

    Verbesserung der Arbeitsbedingungen anlässlich eines Betriebsübergangs

  • BGH, 14.01.2010 - III ZR 188/09

    Arztvertrag: Vergütungsanspruch eines vom behandelnden Arzt beauftragten

  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 154/88

    Zusicherung von Mieterträgen eines Grundstücks

  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 64e ABs. 1 BVG

  • BGH, 24.09.1969 - IV ZR 776/68

    Krankheitskostenversicherung

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

  • OLG Köln, 21.12.2005 - 5 U 81/05

    Forderungsübergang nach § 67 VVG bei Abtretung aller aus einer Liquidation etwaig

  • LG Mönchengladbach, 20.01.2009 - 5 S 110/08

    Rechtsdienstleistung - Wirksamkeit der Abtretung nach dem RDG

  • BGH, 04.11.1987 - IVa ZR 158/86

    Abgrenzung von Umsatzmiete und Gesellschaftsvertrag

  • OLG Saarbrücken, 26.06.2012 - 4 U 62/11

    Private Krankenversicherung: Inanspruchnahme eines Apothekers aus übergegangenem

    Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung des Beklagten das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken vom 26. Januar 2011 - 9 O 146/10 - mit der Maßgabe abgeändert, dass die Klage in der Hauptforderung in Höhe eines weiteren Betrages von 979, 88 EUR abgewiesen wird und sich der Zinsanspruch aus 34.641,13 EUR um 79, 88 EUR auf 34.561,25 EUR reduziert.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Saarbrücken vom 26. Januar 2011 - 9 O 146/10 - die Klage in vollem Umfang abzuweisen.

  • LG München II, 15.07.2011 - W 5 KLs 70 Js 25946/08

    Strafbarkeit eines Apothekers: Verwendung von Importarzneimitteln bei

    Bei dem Apothekeneinkaufspreis gem. § 5 AMPreisV handelt es sich also nicht um den tatsächlich vom Apotheker zu zahlenden Einkaufspreis, sondern den durch gesetzliche Zuschläge nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 AMPreisV festgelegten Einkaufspreis, der in der Lauer-Taxe veröffentlich ist (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 26.01.2011, 9 O 146/10, Rz. 42).
  • LG Köln, 17.05.2011 - 21 O 763/10

    Erstattungsanspruch der privaten Krankenversicherung gegenüber einer Apotheke aus

    Bei der Schadensversicherung wird § 86 VVG durch § 194 Abs. 2 VVG auf Bereicherungsansprüche ausgedehnt, so dass der Versicherer zu viel gezahlte Vergütung vom Zahlungsempfänger zurückverlangen kann (LG Saarbrücken, Urteil vom 26.01.2011, Az. 9 O 146/10; Voit, in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. § 194 Rz 14).
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