Rechtsprechung
LG Saarbrücken, 26.11.2010 - 5 T 621/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufgabe des Insolvenzgerichts durch Wahrung gemeinsamer Interessen aller Gläubiger gegenüber der Mehrheit der Gläubigerversammlung die Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters auf Schadensersatz zu verhindern; Zustimmung der Gläubigerversammlung zur Veräußerung eines ...
- zvi-online.de
InsO § 178 Abs. 1, § 160
Zur Aufhebung eines Beschlusses der Gläubigerversammlung auf Antrag des Verwalters - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 03.11.2009 - 111 IN 37/08
- LG Saarbrücken, 26.11.2010 - 5 T 621/09
Papierfundstellen
- ZIP 2010, 2465 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.10.2006 - V ZB 188/05
Bindung des Vollstreckungsgerichts an eine vorherige Entscheidung bei der …
Auszug aus LG Saarbrücken, 26.11.2010 - 5 T 621/09
Die Erstattung außergerichtlicher Kosten kommt nicht in Betracht, weil sich die Beteiligten in diesem Beschwerdeverfahren nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (vgl. dazu für die Zwangsversteigerung: BGH NJW 2007, 2993; BGH NJW-RR 2007, 194; BGH WM 2008, 1833). - BGH, 19.06.2008 - V ZB 129/07
Anforderungen an die Bekanntmachung des durch das Vollstreckungsgericht neu …
Auszug aus LG Saarbrücken, 26.11.2010 - 5 T 621/09
Die Erstattung außergerichtlicher Kosten kommt nicht in Betracht, weil sich die Beteiligten in diesem Beschwerdeverfahren nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (vgl. dazu für die Zwangsversteigerung: BGH NJW 2007, 2993; BGH NJW-RR 2007, 194; BGH WM 2008, 1833). - BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05
Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen …
Auszug aus LG Saarbrücken, 26.11.2010 - 5 T 621/09
Die Erstattung außergerichtlicher Kosten kommt nicht in Betracht, weil sich die Beteiligten in diesem Beschwerdeverfahren nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (vgl. dazu für die Zwangsversteigerung: BGH NJW 2007, 2993; BGH NJW-RR 2007, 194; BGH WM 2008, 1833). - KG, 23.03.2001 - 7 W 8076/00
Entscheidung des Gerichts über die Aufhebung eines Beschlusses der …
Auszug aus LG Saarbrücken, 26.11.2010 - 5 T 621/09
Das gemeinsame Interesse der Insolvenzgläubiger besteht in der bestmöglichen Befriedigung ihrer ungesicherten Insolvenzforderungen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 23.03.2001, Az.: 7 W 8076/00, zitiert nach juris, Rn. 28, ZinsO 2001, 411- 414).
- BGH, 22.06.2017 - IX ZB 82/16
Aufhebung eines Beschlusses der Gläubigerversammlung durch das Insolvenzgericht: …
Zur Feststellung des Widerspruchs ist die zur Verteilung stehende Insolvenzmasse, wie sie sich unter Berücksichtigung des angefochtenen Beschlusses der Gläubigerversammlung entwickeln wird, der Insolvenzmasse gegenüberzustellen, wie sie sich ohne den angefochtenen Beschluss darstellen wird (vgl. LG Saarbrücken, ZVI 2011, 56; LG Konstanz, ZInsO 2013, 2318, 2320). - LG Konstanz, 01.07.2013 - 62 T 68/13
Aufheben eines wirksamen Beschlusses der Gläubigerversammlung bei unangemessener …
Die Entwicklung der zur Verteilung stehenden Insolvenzmasse ist mit dem aufzuhebenden Beschluss der Gläubigerversammlung und der Situation ohne diesen Beschluss gegenüberzustellen ( LG Saarbrücken, Beschluss vom 26.11.2010 - 5 T 621/09 , ZInsO 2011, 437 ).