Rechtsprechung
LG Saarbrücken, 27.06.2018 - 17 HK O 9/16 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- eurotransport.de (Kurzinformation)
Incoterms statt CMR: Anspruch hat nur der Absender
Besprechungen u.ä. (2)
- rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)
Einfluss der Incoterms 2010 auf die Anspruchsberechtigung des potentiell Geschädigten
- anwaltskanzlei-wue.de (Entscheidungsbesprechung)
"Vertragsloser Absender" scheiterte mit Schadensersatzforderung
Papierfundstellen
- NZV 2019, 101
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.04.2006 - I ZR 162/03
ex works
Auszug aus LG Saarbrücken, 27.06.2018 - 17 HKO 9/16
Auf die unzutreffende Bezeichnung als Absenderin im Frachtbrief kann sich die Beklagte zur Begründung eines frachtrechtlichen Verfügungsrechts deshalb nicht berufen" (BGH, Urteil vom 27. April 2006 - I ZR 162/03 -, Rn. 17, juris).In diesem Zusammenhang ist wiederum auf die Entscheidung des BGH vom 27.4.2006 (Az. I ZR 162/03) zu verweisen, in welcher dieser ausgeführt hat, dass bei einer Übergabe an die Spedition "ex works" die Verfügungsgewalt in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht willentlich auf den Käufer übertragen wird.
- LG Krefeld, 22.01.2008 - 12 O 114/06
Schadensersatz zwischen zwei britischen Unternehmen wegen des Verlustes von …
Auszug aus LG Saarbrücken, 27.06.2018 - 17 HKO 9/16
c) Auch die von der Klägerin in Bezug genommene Entscheidung des Landgerichts Krefeld vom 22.1.2008 (Az. 12 O 114/06) stützt die von ihr vertretene Auffassung nicht: in dem dort zu Grunde liegenden Fall waren die Parteien gerade durch einen Beförderungsvertrag miteinander verbunden; infrage gestellt war die Aktivlegitimation der Klägerin lediglich wegen der durch die Versicherung bereits geleisteten Zahlungen.Diesbezüglich hat das Landgericht Krefeld ausgeführt, dass auf Grund einer autonomen Auslegung des CMR die Grundsätze der Drittschadensliquidation auch im CMR-Haftpflichtprozess gelten (LG Krefeld, Urteil vom 22. Januar 2008 -12 0 114/06 -, Rn. 24, juris).
- OLG Köln, 27.09.2005 - 3 U 143/02
Transportrecht - Autonome Auslegung der CMR; Spedition zu festen Kosten als …
Auszug aus LG Saarbrücken, 27.06.2018 - 17 HKO 9/16
Ebenso hatte bereits das OLG Köln in seinem Urteil vom 27.9.2005 ausgeführt, dass die autonome Auslegung des Art. 13 Abs. 1 CMR ergibt, dass der Empfänger Schadensersatzansprüche aus dem Beförderungsvertrag gegen den Frachtführer im Wege der Drittschadensliquidation geltend machen kann, auch wenn das ergänzend anzuwendende nationale (hier: französische) Recht das Institut der Drittschadensliquidation nicht kennt (OLG Köln, Urteil vom 27. September 2005 - 3 U 143/02 -, juris). - BGH, 27.01.1982 - I ZR 33/80
Rechte und Pflichten des Frachtführers - Abgrenzung von Speditionsvertrag und …
Auszug aus LG Saarbrücken, 27.06.2018 - 17 HKO 9/16
Denn der Frachtbrief ist nur Beweisurkunde und hat keine konstitutive Funktion (vgl. BGH, Urt. v. 27.1.1982 - I ZR 33/80, TranspR 1982, 105 = VersR 1982, 669).