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LG Saarbrücken, 28.07.2009 - 5 T 350/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 749, 1066 Abs. 2
Aufhebung der Gemeinschaft im Zwangsversteigerungsverfahren nur gemeinsam durch Miteigentümer und Nießbraucher - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 24
- NZM 2009, 880
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01
Stimmrecht des mit einem Nießbrauch belasteten Wohnungseigentümers
Auszug aus LG Saarbrücken, 28.07.2009 - 5 T 350/09
2) Das Amtsgericht geht im Ansatz zutreffend davon aus, dass der Zweck des in § 1066 Abs. 2 BGB geregelten Mitwirkungserfordernisses des Nießbrauchers bei der Aufhebung der Gemeinschaft der Miteigentümer darin besteht, den Nießbraucher vor einem unfreiwilligen Verlust seiner Rechtsposition zu bewahren (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 07.03.2002 - Az.: V ZB 24/01 -, zitiert nach juris, Rdnr. 19, NJW 2002, 1647 - 1651;… Steiner/Teufel, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, 9. Auflage, § 180 ZVG, Rdnr. 112).4) Für den Fall, dass entweder der Nießbraucher oder der Miteigentümer seine Mitwirkung bei der Antragstellung verweigern sollte, kann der andere Teil Klage auf Mitwirkung erheben (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 07.03.2002 - Az.: V ZB 24/01 -, zitiert nach juris, Rdnr. 13, NJW 2002, 1647 - 1651).