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   LG Saarbrücken, 29.03.2022 - 12 O 136/21   

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LG Saarbrücken, 29.03.2022 - 12 O 136/21 (https://dejure.org/2022,8225)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.03.2022 - 12 O 136/21 (https://dejure.org/2022,8225)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. März 2022 - 12 O 136/21 (https://dejure.org/2022,8225)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 06.07.2021 - VI ZR 40/20

    Anspruch auf Ersatz des "Minderwerts" bei Kauf eines VW-Diesels mit

    Auszug aus LG Saarbrücken, 29.03.2022 - 12 O 136/21
    Das vom Bundesgerichtshof im Hinblick auf die von der VW AG hergestellten Motoren des Typs EA 189 anerkannte, die Wertbildung beeinflussende Risiko behördlicher Anordnungen bezüglich eines mit einer Prüfstandserkennungssoftware ausgestatteten Fahrzeuges (vgl. BGH, Urteil vom 6.7.2021 aaO Rn. 23) hat sich für die Klägerin danach nicht ausgewirkt, und zwar unabhängig davon, ob im streitgegenständlichen Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen zur Anwendung kommen.

    Inwieweit schließlich ein für das Wohnmobil unstreitig nicht vorhandenes Software-Update Auswirkungen auf den Wert des Fahrzeugs haben soll, erschließt sich der Kammer nicht (vgl. grundsätzlich zur Berücksichtigung der Auswirkungen eines vorhandenen Software-Updates bei der Ermittlung des Minderwerts BGH, Urteil vom 6.7.2021 aaO).

    a) Zwar kann nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Geschädigter, der durch das deliktische Handeln eines Fahrzeugherstellers zum Abschluss eines Kaufvertrags über ein Dieselfahrzeug mit Prüfstanderkennungssoftware bestimmt worden ist, soweit er die Kaufsache behalten möchte, als Schaden von dem Dritten den Betrag ersetzt verlangen, um den er den Kaufgegenstand - gemessen an dem objektiven Wert von Leistung und Gegenleistung - zu teuer erworben hat, wobei es weder darauf ankommt, ob der Verkäufer sich auf den Kaufvertrag zu einem niedrigeren Kaufpreis eingelassen hätte, noch ob der Geschädigte ohne die schädigende Handlung bereit gewesen wäre, den Kaufvertrag zu einem niedrigeren Kaufpreis zu schließen (sog. kleiner Schadensersatz; BGH, Urteile vom 24.1.2022 - VIa ZR 100/21, juris, und vom 6.7.2021 - VI ZR 40/20, BGHZ 230, 224).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei der Geltendmachung des kleinen Schadensersatzes eine schadensmindernde Berücksichtigung später eintretender Umstände im Rahmen der Vorteilsausgleichung nicht ausgeschlossen (BGH, Urteile vom 24.1.2022 und vom 6.7.2021 aaO).

  • BGH, 05.11.2010 - V ZR 228/09

    Mängel der Kaufsache beim Kauf eines Fabrikgeländes: Schadensersatzanspruch des

    Auszug aus LG Saarbrücken, 29.03.2022 - 12 O 136/21
    Minderwert ist daher die auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags zu ermittelnde Differenz zwischen dem Wert der Sache in mangelfreiem Zustand und ihrem tatsächlichen Wert (vgl. BGH, Urteil vom 5.11.2010 - V ZR 228/09, NJW 2011, 1217 Rn. 20; Grüneberg/Weidenkaff, BGB, 81. Aufl., § 441 Rn. 15).

    Decken sich beide Werte, entfällt eine Minderung (vgl. BGH, Urteil vom 5.11.2010 aaO).

    Nachträgliche Entwicklungen sind aber insoweit zu berücksichtigen, als sich aus ihnen Rückschlüsse auf die zu vergleichenden Werte am Wertermittlungsstichtag ziehen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 5.11.2010 aaO Rn. 27).

  • BGH, 08.12.2021 - VIII ZR 280/20

    Zur Substantiierungspflicht des Käufers eines vom sogenannten Abgasskandal

    Auszug aus LG Saarbrücken, 29.03.2022 - 12 O 136/21
    Bei der Annahme von Willkür in diesem Sinne ist Zurückhaltung geboten; in der Regel wird sie nur beim Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte gerechtfertigt sein können (st.Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 8.12.2021 - VIII ZR 280/20, NJW 2022, 935 m.w.N.).

    Im Hinblick auf die Substantiierungspflicht des Käufers eines vom sogenannten Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs bezüglich eines merkantilen Minderwerts hat es der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Bezug auf Fahrzeuge der VW AG zuletzt für ausreichend gehalten, wenn der Käufer behauptet, die ungewissen Auswirkungen eines vom Hersteller entwickelten Software-Updates sowie das infolge des Abgasskandals allgemein gesunkene Vertrauen in von der VW AG produzierte Dieselfahrzeuge führe dazu, dass allein aufgrund des Makels "vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug" ein Kraftfahrzeug auf dem freien Markt einen erheblichen Wertverlust erfahre (vgl. BGH, Beschluss vom 8.12.2021 - VIII ZR 280/20, WM 2022, 243).

  • BGH, 24.01.2022 - VIa ZR 100/21

    Schadensersatz bei Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Gebrauchtwagens:

    Auszug aus LG Saarbrücken, 29.03.2022 - 12 O 136/21
    a) Zwar kann nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Geschädigter, der durch das deliktische Handeln eines Fahrzeugherstellers zum Abschluss eines Kaufvertrags über ein Dieselfahrzeug mit Prüfstanderkennungssoftware bestimmt worden ist, soweit er die Kaufsache behalten möchte, als Schaden von dem Dritten den Betrag ersetzt verlangen, um den er den Kaufgegenstand - gemessen an dem objektiven Wert von Leistung und Gegenleistung - zu teuer erworben hat, wobei es weder darauf ankommt, ob der Verkäufer sich auf den Kaufvertrag zu einem niedrigeren Kaufpreis eingelassen hätte, noch ob der Geschädigte ohne die schädigende Handlung bereit gewesen wäre, den Kaufvertrag zu einem niedrigeren Kaufpreis zu schließen (sog. kleiner Schadensersatz; BGH, Urteile vom 24.1.2022 - VIa ZR 100/21, juris, und vom 6.7.2021 - VI ZR 40/20, BGHZ 230, 224).

    Dabei sind Nutzungsvorteile und der Restwert des Fahrzeugs auf den Anspruch auf kleinen Schadensersatz dann und insoweit schadensmindernd anzurechnen, als sie den tatsächlichen Wert des Fahrzeugs bei Abschluss des Kaufvertrags übersteigen (vgl. BGH, Urteil vom 24.1.2022 aaO).

  • BGH, 01.07.2021 - III ZR 253/20

    Festsetzung des Streitwerts für das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LG Saarbrücken, 29.03.2022 - 12 O 136/21
    Die Kammer schätzt den Wert dieses Feststellungsanspruchs in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1.7.2021 - III ZR 253/20, juris, und vom 26.1.2021 - VI ZR 281/20, juris) und der neueren Rechtsprechung des Berufungsgerichts (vgl. Saarl. OLG, Urteil vom 21.2.2022 - 2 U 344/21) auf 1.000,- ?.
  • BGH, 26.01.2021 - VI ZR 281/20

    Bemessung des Werts einer mit der Revision geltend zu machenden Beschwer;

    Auszug aus LG Saarbrücken, 29.03.2022 - 12 O 136/21
    Die Kammer schätzt den Wert dieses Feststellungsanspruchs in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1.7.2021 - III ZR 253/20, juris, und vom 26.1.2021 - VI ZR 281/20, juris) und der neueren Rechtsprechung des Berufungsgerichts (vgl. Saarl. OLG, Urteil vom 21.2.2022 - 2 U 344/21) auf 1.000,- ?.
  • BGH, 07.07.2020 - VI ZB 66/19

    Festsetzung des Werts des Beschwerdegegenstands bei Rechtsmitteln:

    Auszug aus LG Saarbrücken, 29.03.2022 - 12 O 136/21
    Er ergibt sich aus einer Differenzrechnung, bei der von den gesamten nach der Klagedarstellung vorprozessual angefallenen Rechtsanwaltskosten (3.196,34 ?) diejenigen (fiktiven) Kosten (1.732,64 ?) abgezogen werden, die entstanden wären, wenn die Prozessbevollmächtigten der Klägerin auch vorprozessual den Anspruch nur in Höhe von 14.945,- ? geltend gemacht hätten, wie er zuletzt Gegenstand der Klage war (vgl. BGH, Beschluss vom 7.7.2020 - VI ZB 66/19, NJW 2020, 3174 m.w.N.).
  • BGH, 27.05.2011 - V ZR 122/10

    Grundstückskaufvertrag: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von

    Auszug aus LG Saarbrücken, 29.03.2022 - 12 O 136/21
    Denn Ziel der Minderung ist, das Äquivalenzverhältnis des Kaufvertrages aufrechtzuerhalten, indem dem Käufer ein Ausgleich für die Mängel unter Aufrechterhaltung des vereinbarten Preis-/Leistungsverhältnisses gewährt wird, und nicht, den Kaufpreis an den Verkehrswert der Sache anzupassen (vgl. BGH, Urteile vom 27.5.2011 - V ZR 122/10, NJW 2011, 2953 Rn. 9 und vom 15.6.2012 - V ZR 198/11, NJW 2012, 2793 Rn. 32).
  • OLG Nürnberg, 14.11.2001 - 4 U 372/01

    Gewährleistung bei überschwerem Reisemobil

    Auszug aus LG Saarbrücken, 29.03.2022 - 12 O 136/21
    Nach welcher Berechnungsmethode die darüber hinausgehend im Wege der Vorteilsausgleichung zu berücksichtigenden Nutzungsvorteile für die mehr als zweijährige Nutzung des Wohnmobils im Umfang von mehr als 12.000 km zu ermitteln wären, kann hier dahinstehen (vgl. hierzu die unterschiedlichen Auffassungen bei OLG Düsseldorf, NZV 1995, 69; OLG Stuttgart, Urteil vom 12.5.2016 - 1 U 133/13, juris; OLG Hamm, Urteil vom 18.12.2014 - 28 U 135/13, juris; OLG Nürnberg, DAR 2002, 219; OLG Celle, NJW-RR 2007, 353; OLG München, DAR 1989, 187; Urteil vom 24.10.2012 - 3 U 197/11, juris; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 14. Aufl., Rn. 3579; Staudinger/Kaiser, BGB, Neubearbeitung 2012, § 346 Rn. 262).
  • OLG Stuttgart, 12.05.2016 - 1 U 133/13

    Rückabwicklung eines Wohnmobilkaufs: Stehenbleibendes Frontrollo als erheblicher

    Auszug aus LG Saarbrücken, 29.03.2022 - 12 O 136/21
    Nach welcher Berechnungsmethode die darüber hinausgehend im Wege der Vorteilsausgleichung zu berücksichtigenden Nutzungsvorteile für die mehr als zweijährige Nutzung des Wohnmobils im Umfang von mehr als 12.000 km zu ermitteln wären, kann hier dahinstehen (vgl. hierzu die unterschiedlichen Auffassungen bei OLG Düsseldorf, NZV 1995, 69; OLG Stuttgart, Urteil vom 12.5.2016 - 1 U 133/13, juris; OLG Hamm, Urteil vom 18.12.2014 - 28 U 135/13, juris; OLG Nürnberg, DAR 2002, 219; OLG Celle, NJW-RR 2007, 353; OLG München, DAR 1989, 187; Urteil vom 24.10.2012 - 3 U 197/11, juris; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 14. Aufl., Rn. 3579; Staudinger/Kaiser, BGB, Neubearbeitung 2012, § 346 Rn. 262).
  • OLG Stuttgart, 04.08.2020 - 16a U 197/19

    Haftung eines Kraftfahrzeugherstellers im Dieselabgasskandal: Haftung der

  • OLG Saarbrücken, 26.01.2022 - 2 U 139/21

    Zur Berücksichtigung von Nutzungsvorteilen im Zusammenhang mit dem "kleinen"

  • BGH, 15.06.2012 - V ZR 198/11

    Mängelhaftung des Grundstücksverkäufers: Anspruchsausschließende Käuferkenntnis

  • OLG Hamm, 18.12.2014 - 28 U 135/13

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Fahrradträger nach Rückabwicklung

  • BGH, 20.07.2021 - VI ZR 533/20

    Schadensersatzanspruch nach Weiterverkauf eines vom sogenannten Dieselskandal

  • OLG Celle, 28.06.2006 - 7 U 235/05

    Zu einem Ölverlust führender Gussfehler im Motorblock eines Neufahrzeugs;

  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 254/20

    Zum sog. Dieselskandal: Grenzen der Ersatzlieferung bei einem Nachfolgemodell

  • BGH, 13.11.1961 - II ZR 202/60

    Identität einer Kommanditgesellschaft (KG) mit der ehemaligen offenen

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