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LG Saarbrücken, 30.06.2005 - 5 T 604/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vollstreckungsschutz bezüglich Kontenpfändung bei drohender Kontoauflösung ; Einstellung einer Zwangsvollstreckung in ein Girokonto
- zvi-online.de
ZPO § 795a
Kein Vollstreckungsschutz gegen Pfändung wegen Kündigung des Kontos - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ottweiler, 21.05.2004 - 14 M 525/04
- LG Saarbrücken, 30.06.2005 - 5 T 604/04
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 26.06.2008 - 4 U 196/07
Zur Kündigung des Girokontos infolge Kontenpfändung
Es spricht Manches dafür, dass aus verfassungsrechtlichen Gründen eine Sparkasse einen Girovertrag bei Kontenpfändungen nicht ohne Weiteres kündigen kann (vgl. LG Köln, Beschluss vom 28.11.2003 - 10 T 158/03 - AG St Ingbert , Beschluss vom 14.04.2004 - 5 M 67/02 - LG Saarbrücken, Beschluss vom 30.06.2005 - 5 T 604/04 - LG Dessau, Beschluss vom 07.12.2005 - 7 T 307/05; jeweils zitiert nach [...]). - AG Hannover, 22.01.2009 - 705 M 56287/08
Aufhebung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses; Vollstreckungsschutz …
Gegen eine tatsächlich durchgeführte Kontokündigung bleibt dem Schuldner somit lediglich das Beschreiten des Rechtsweges gegenüber der Drittschuldnerin, nicht jedoch der Vollstreckungsschutz nach § 765 a ZPO, da die Rechtmäßigkeit der Kündigung im Wege des Vollstreckungsverfahrens grundsätzlich nicht zu prüfen ist (so auch LG Saarbrücken ZVI 2005, 369).