Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 30.06.2005 - 5 T 604/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,29016
LG Saarbrücken, 30.06.2005 - 5 T 604/04 (https://dejure.org/2005,29016)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 30.06.2005 - 5 T 604/04 (https://dejure.org/2005,29016)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 5 T 604/04 (https://dejure.org/2005,29016)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,29016) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckungsschutz bezüglich Kontenpfändung bei drohender Kontoauflösung ; Einstellung einer Zwangsvollstreckung in ein Girokonto

  • zvi-online.de

    ZPO § 795a
    Kein Vollstreckungsschutz gegen Pfändung wegen Kündigung des Kontos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 26.06.2008 - 4 U 196/07

    Zur Kündigung des Girokontos infolge Kontenpfändung

    Es spricht Manches dafür, dass aus verfassungsrechtlichen Gründen eine Sparkasse einen Girovertrag bei Kontenpfändungen nicht ohne Weiteres kündigen kann (vgl. LG Köln, Beschluss vom 28.11.2003 - 10 T 158/03 - AG St Ingbert , Beschluss vom 14.04.2004 - 5 M 67/02 - LG Saarbrücken, Beschluss vom 30.06.2005 - 5 T 604/04 - LG Dessau, Beschluss vom 07.12.2005 - 7 T 307/05; jeweils zitiert nach [...]).
  • AG Hannover, 22.01.2009 - 705 M 56287/08

    Aufhebung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses; Vollstreckungsschutz

    Gegen eine tatsächlich durchgeführte Kontokündigung bleibt dem Schuldner somit lediglich das Beschreiten des Rechtsweges gegenüber der Drittschuldnerin, nicht jedoch der Vollstreckungsschutz nach § 765 a ZPO, da die Rechtmäßigkeit der Kündigung im Wege des Vollstreckungsverfahrens grundsätzlich nicht zu prüfen ist (so auch LG Saarbrücken ZVI 2005, 369).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht