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   LG Saarbrücken, 30.09.2016 - 6 O 53/15   

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https://dejure.org/2016,68416
LG Saarbrücken, 30.09.2016 - 6 O 53/15 (https://dejure.org/2016,68416)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 30.09.2016 - 6 O 53/15 (https://dejure.org/2016,68416)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 30. September 2016 - 6 O 53/15 (https://dejure.org/2016,68416)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • RA Kotz

    Leasingvertrag - Übergang auf minderjährigen Erben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 367/03

    Berechnung des Kündigungsschadens bei außerordentlicher Kündigung eines

    Auszug aus LG Saarbrücken, 30.09.2016 - 6 O 53/15
    Im Anschluss hieran nahm die Klägerin eine Berechnung ihres durch die vorzeitige Beendigung des Vertrages entstandenen Amortisationsschaden vor unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH (Entscheidung vom 14.07.2004 - VIII ZR 367/03; NJW 2004, 2823 ff.).

    Bei dieser Berechnungsweise ist darüber hinaus der Zinsvorteil abzuziehen, der dem Leasinggeber durch die vorzeitige Möglichkeit zur Verwertung des Leasingfahrzeugs entsteht (vgl. BGH, NJW 2004, 2823, 2824).

    (c) Der Verwertungserlös kommt - entgegen der Ansicht der Beklagtenseite - ebenfalls keine Bedeutung zu, da nach der Risikoverteilung eines Leasingvertrags mit Kilometerabrechnung das Verwertungsrisiko und die Verwertungschance allein beim Leasinggeber liegen (vgl. BGH, NJW 2004, 2823, 2825).

    ee) Die Urteile des Amtsgerichts Wedding (NJW-RR 2007, 126) und des Landgerichts Wuppertal (NJW-RR 1999, 493) sind mit dieser BGH-Rechtsprechung (NJW 2004, 2823) nicht in Einklang zu bringen.

    ee) Die Urteile des Amtsgerichts Wedding (NJW-RR 2007, 126) und des Landgerichts Wuppertal (NJW-RR 1999, 493) sind mit dieser BGH-Rechtsprechung (NJW 2004, 2823) nicht in Einklang zu bringen.

  • BGH, 22.01.1986 - VIII ZR 318/84

    Verjährung der Ansprüche des Leasinggebers bei Rückgabe der Leasingsache im

    Auszug aus LG Saarbrücken, 30.09.2016 - 6 O 53/15
    Für Ansprüche des Leasinggebers aufgrund vorzeitiger Vertragsbeendigung gilt dies jedoch nur, soweit leasingtypische Besonderheiten dem nicht entgegenstehen (vgl. BGH, NJW 1986, 1335).

    Nach der Rechtsprechung des BGH findet der Ausgleichsanspruch des Leasinggebers im Falle vorzeitiger Vertragsbeendigung des Vertragsverhältnisses seine Rechtfertigung maßgeblich in dem einen Leasingvertrag gegenüber reinen Mietverträgen prägenden Finanzierungscharakter des Leasinggeschäfts, dem immanent ist, dass die vereinbarten Leasingraten nicht nur ein Entgelt für die Gebrauchsüberlassung darstellen, sondern auch dazu bestimmt sind, den Anschaffungs- und Finanzierungsaufwand (nebst Gewinn) des Leasinggebers für den vom Leasingnehmer ausgesuchten Gegenstand zu amortisieren (vgl. BGH, NJW 1986, 1335, 1336).

    Die vertraglich vorgesehene Kündigung verwandelt den Finanzierungsleasingvertrag in ein Abwicklungsschuldverhältnis, das den Leasingnehmer zur Rückgabe des Leasingobjekts und - im Regelfalle - zum Ausgleich des noch nicht getilgten Teils der Gesamtkosten des Leasinggebers verpflichtet (vgl. BGH, NJW 1986, 1335, 1336).

    Die weiteren Ausführungen der Beklagtenseite zur Differenzhypothese gehen fehl, da es sich bei dem vorliegenden Anspruch um einen Erfüllungsanspruch und gerade nicht um einen Schadensersatzanspruch handelt (vgl. BGH, NJW 1986, 1335, 1337; NJW 1996, 2860, 2861; NJW-RR 2007, 1066, 1068).

    dd) Eine Pflichtverletzung des Beklagten bzw. ein Verschulden des Beklagten ist keine Voraussetzung für den leasingtypischen Ausgleichsanspruch, da es sich bei diesem Anspruch um einen Erfüllungsanspruch und gerade nicht um einen Schadensersatzanspruch handelt (vgl. BGH, NJW 1986, 1335, 1337; NJW 1996, 2860, 2861; NJW-RR 2007, 1066, 1068).

  • BGH, 14.03.2007 - VIII ZR 68/06

    Erstattung der Umsatzsteuer bei Schadensersatzleistungen nach Kündigung eines

    Auszug aus LG Saarbrücken, 30.09.2016 - 6 O 53/15
    Die weiteren Ausführungen der Beklagtenseite zur Differenzhypothese gehen fehl, da es sich bei dem vorliegenden Anspruch um einen Erfüllungsanspruch und gerade nicht um einen Schadensersatzanspruch handelt (vgl. BGH, NJW 1986, 1335, 1337; NJW 1996, 2860, 2861; NJW-RR 2007, 1066, 1068).

    dd) Eine Pflichtverletzung des Beklagten bzw. ein Verschulden des Beklagten ist keine Voraussetzung für den leasingtypischen Ausgleichsanspruch, da es sich bei diesem Anspruch um einen Erfüllungsanspruch und gerade nicht um einen Schadensersatzanspruch handelt (vgl. BGH, NJW 1986, 1335, 1337; NJW 1996, 2860, 2861; NJW-RR 2007, 1066, 1068).

  • BGH, 10.07.1996 - VIII ZR 282/95

    Verjährung des Anspruchs auf Restwertausgleich aus Finanzierungsleasingverträgen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 30.09.2016 - 6 O 53/15
    Die weiteren Ausführungen der Beklagtenseite zur Differenzhypothese gehen fehl, da es sich bei dem vorliegenden Anspruch um einen Erfüllungsanspruch und gerade nicht um einen Schadensersatzanspruch handelt (vgl. BGH, NJW 1986, 1335, 1337; NJW 1996, 2860, 2861; NJW-RR 2007, 1066, 1068).

    dd) Eine Pflichtverletzung des Beklagten bzw. ein Verschulden des Beklagten ist keine Voraussetzung für den leasingtypischen Ausgleichsanspruch, da es sich bei diesem Anspruch um einen Erfüllungsanspruch und gerade nicht um einen Schadensersatzanspruch handelt (vgl. BGH, NJW 1986, 1335, 1337; NJW 1996, 2860, 2861; NJW-RR 2007, 1066, 1068).

  • AG Berlin-Wedding, 27.04.2006 - 21a C 354/05

    Abrechnung eines Leasingvertrages nach ordnungsgemäßer Kündigung:

    Auszug aus LG Saarbrücken, 30.09.2016 - 6 O 53/15
    ee) Die Urteile des Amtsgerichts Wedding (NJW-RR 2007, 126) und des Landgerichts Wuppertal (NJW-RR 1999, 493) sind mit dieser BGH-Rechtsprechung (NJW 2004, 2823) nicht in Einklang zu bringen.

    ee) Die Urteile des Amtsgerichts Wedding (NJW-RR 2007, 126) und des Landgerichts Wuppertal (NJW-RR 1999, 493) sind mit dieser BGH-Rechtsprechung (NJW 2004, 2823) nicht in Einklang zu bringen.

  • LG Wuppertal, 18.11.1998 - 8 S 88/98
    Auszug aus LG Saarbrücken, 30.09.2016 - 6 O 53/15
    ee) Die Urteile des Amtsgerichts Wedding (NJW-RR 2007, 126) und des Landgerichts Wuppertal (NJW-RR 1999, 493) sind mit dieser BGH-Rechtsprechung (NJW 2004, 2823) nicht in Einklang zu bringen.

    ee) Die Urteile des Amtsgerichts Wedding (NJW-RR 2007, 126) und des Landgerichts Wuppertal (NJW-RR 1999, 493) sind mit dieser BGH-Rechtsprechung (NJW 2004, 2823) nicht in Einklang zu bringen.

  • BGH, 15.10.1986 - VIII ZR 319/85

    Formularmäßige Abwälzung der Sach- und Gegenleistungsgefahr auf den Leasingnehmer

    Auszug aus LG Saarbrücken, 30.09.2016 - 6 O 53/15
    Außerdem kommt ihm der höhere Marktwert des Wagens, der bei der Berechnung des Vollamortationsanspruchs zugrunde zu legen ist, zu Gute (vgl. hierzu BGH, NJW 1987, 377, 378).
  • BGH, 25.09.1997 - II ZR 269/96

    Ausgleichsansprüche eines Partners bei gescheiterter nichtehelicher

    Auszug aus LG Saarbrücken, 30.09.2016 - 6 O 53/15
    Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung die bei Abschluss eines Vertrags zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (vgl. BGH, NJW 1997, 3371, 3372).
  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 66/03

    Zusicherung von Eigenschaften bei der Vermietung von Gewerbeflächen;

    Auszug aus LG Saarbrücken, 30.09.2016 - 6 O 53/15
    Eine solche vertragliche Risikoverteilung bzw. Risikoübernahme schließt für den Betroffenen regelmäßig die Möglichkeit aus, sich bei Verwirklichung des Risikos auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage zu berufen (vgl. BGH, NJW 2006, 899, 901).
  • OLG Düsseldorf, 25.07.2008 - 24 W 53/08

    Gewerbliches Mietrecht: Kein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bei schwerer

    Auszug aus LG Saarbrücken, 30.09.2016 - 6 O 53/15
    Zu solchen nicht relevanten Hinderungsgründen zählt z.B. auch der Tod des Mieters (vgl. OLG Düsseldorf, NZM 2008, 807, 808).
  • BGH, 14.11.2012 - VIII ZR 22/12

    Kraftfahrzeugleasingvertrag mit Kilometerabrechnung: Verjährungsfrist für einen

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