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   LG Saarbrücken, 30.10.2009 - 13 S 161/09   

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https://dejure.org/2009,19575
LG Saarbrücken, 30.10.2009 - 13 S 161/09 (https://dejure.org/2009,19575)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 30.10.2009 - 13 S 161/09 (https://dejure.org/2009,19575)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 30. Oktober 2009 - 13 S 161/09 (https://dejure.org/2009,19575)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge im Kreisverkehr

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 18.11.2003 - 27 U 87/03

    Zum Rechtsfahrgebot und "Schneideverbot" im einspurigen Kreisverkehr;

    Auszug aus LG Saarbrücken, 30.10.2009 - 13 S 161/09
    Zugleich verstieß der Kläger damit gegen das auch im Kreisverkehr grundsätzlich geltende Rechtsfahrgebot i.S.d. § 2 Abs. 2 StVO (vgl. OLG Saarbrücken VerkMitt 1974, Nr. 73; OLG Hamm NJW-RR 2004, 244 f.; Geigel/Zieres, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl. 27. Kap. Rdn. 64 mwN).

    Zwar hat der Kraftfahrer - innerhalb der Fahrbahn - einen gewissen Beurteilungsspielraum, solange er sich so weit rechts hält, wie es im konkreten Fall im Straßenverkehr vernünftig ist (OLG Hamm NJW-RR 2004, 244 f. m.w.N.).

    Die Anlage eines Kreisverkehrs soll jedenfalls bei kleineren Kreisverkehren der hier vorliegenden Art auch dazu dienen, die Geschwindigkeit durch die Straßenführung zu reduzieren, um so das gefahrlose Einreihen in den fließenden Straßenverkehr zu erleichtern (OLG Hamm NJW-RR 2004, 244 f.).

  • BGH, 05.07.1988 - VI ZR 346/87

    Haftung des Halters eines Streufahrzeugs

    Auszug aus LG Saarbrücken, 30.10.2009 - 13 S 161/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der Schädiger danach von Schäden freizustellen, die sich auch bei vorsichtigem Vorgehen nicht vermeiden lassen (vgl. BGHZ 105, 65, 69).
  • BGH, 13.02.2007 - VI ZR 58/06

    Verwertung von Schilderungen eines Zeugen über den Hergang eines Verkehrsunfalls

    Auszug aus LG Saarbrücken, 30.10.2009 - 13 S 161/09
    Jedoch müssen die Tatsachen, aus denen eine solche Möglichkeit abgeleitet werden soll, bewiesen sein (zuletzt etwa BGH NZV 2007, 294 mwN).
  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90

    Haftung einer öffentlichen Körperschaft für die Verursachung eines

    Auszug aus LG Saarbrücken, 30.10.2009 - 13 S 161/09
    Hierzu gehört ein sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln erheblich über den Maßstab der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt im Sinne von § 276 BGB hinaus (vgl. zu § 7 Abs. 2 StVG a.F.: BGHZ 117, 337 , VersR 1987, 158, 159 mwN.; BGHZ 113, 164, 165).
  • BGH, 05.11.1996 - VI ZR 343/95

    Beweiswürdigung bei dem Brand eines Heizgerätes

    Auszug aus LG Saarbrücken, 30.10.2009 - 13 S 161/09
    Steht zur richterlichen Überzeugung ein Sachverhalt fest, der nach den Regeln des Lebens und nach der Erfahrung vom Üblichen und Gewöhnlichen typisch für einen bestimmten Geschehensablauf - etwa für die bestimmte Wirkung einer bestimmten Ursache - ist, so vermittelt diese Typizität die richterliche Überzeugung auch im zu entscheidenden Einzelfall (BGH VersR 1997, 205; NJW 1996, 1828; Geigel/Knerr aaO Kap. 37 Rdn. 43).
  • BGH, 19.03.1996 - VI ZR 380/94

    Voraussetzungen des Anscheinsbeweises

    Auszug aus LG Saarbrücken, 30.10.2009 - 13 S 161/09
    Steht zur richterlichen Überzeugung ein Sachverhalt fest, der nach den Regeln des Lebens und nach der Erfahrung vom Üblichen und Gewöhnlichen typisch für einen bestimmten Geschehensablauf - etwa für die bestimmte Wirkung einer bestimmten Ursache - ist, so vermittelt diese Typizität die richterliche Überzeugung auch im zu entscheidenden Einzelfall (BGH VersR 1997, 205; NJW 1996, 1828; Geigel/Knerr aaO Kap. 37 Rdn. 43).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus LG Saarbrücken, 30.10.2009 - 13 S 161/09
    Hierzu gehört ein sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln erheblich über den Maßstab der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt im Sinne von § 276 BGB hinaus (vgl. zu § 7 Abs. 2 StVG a.F.: BGHZ 117, 337 , VersR 1987, 158, 159 mwN.; BGHZ 113, 164, 165).
  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus LG Saarbrücken, 30.10.2009 - 13 S 161/09
    Zwar sind im Rahmen der Haftungsverteilung nur solche Umstände zu berücksichtigen, die feststehen, unstreitig, zugestanden oder bewiesen sind (BGH VersR 2000, 1294 f.; ZfS 2005, 487 f.).
  • BGH, 26.04.2005 - VI ZR 168/04

    Haftung des Fahrzeughalters für eine nicht erforderliche Ausweich- bzw.

    Auszug aus LG Saarbrücken, 30.10.2009 - 13 S 161/09
    Zwar sind im Rahmen der Haftungsverteilung nur solche Umstände zu berücksichtigen, die feststehen, unstreitig, zugestanden oder bewiesen sind (BGH VersR 2000, 1294 f.; ZfS 2005, 487 f.).
  • LG Saarbrücken, 19.10.2012 - 13 S 122/12

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen

    Steht zur richterlichen Überzeugung ein Sachverhalt fest, der nach den Regeln des Lebens und nach der Erfahrung vom Üblichen und Gewöhnlichen typisch für einen bestimmten Geschehensablauf ist, so vermittelt diese Typizität die richterliche Überzeugung auch im zu entscheidenden Einzelfall (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 1996 - VI ZR 343/95, VersR 1997, 205; Urteil vom 19. März 1996 - VI ZR 380/94, NJW 1996, 1828; Urteil der Kammer vom 30. Oktober 2010 - 13 S 161/09; Geigel/Knerr, aaO Kap 37 Rdn. 43).
  • LG Saarbrücken, 10.02.2012 - 13 S 199/11

    Beweis des ersten Anscheins bei Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot im Kreisverkehr

    Zugleich verstieß der Erstbeklagte damit gegen das auch im Kreisverkehr grundsätzlich geltende Rechtsfahrgebot i.S.d. § 2 Abs. 2 StVO (vgl. OLG Saarbrücken VerkMitt 1974, Nr. 73; OLG Hamm NJW-RR 2004, 244 f.; Kammerurteil vom 30.10.2009 - 13 S 161/09; Geigel/Zieres, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl. 27. Kap. Rdn. 64 mwN.).

    Die Anlage eines Kreisverkehrs soll jedenfalls bei kleineren Kreisverkehren der hier vorliegenden Art auch dazu dienen, die Geschwindigkeit durch die Straßenführung zu reduzieren, um so das gefahrlose Einreihen in den fließenden Straßenverkehr zu erleichtern (OLG Hamm NJW-RR 2004, 244 f.; Kammerurteil vom 30.10.2009 - 13 S 161/09).

  • LG Saarbrücken, 09.04.2010 - 13 S 15/09

    Verkehrsunfallhaftung: Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen einem

    Wird nämlich - wie hier - gegen eine Schutzvorschrift verstoßen, die wie § 9 Abs. 3 Satz 3 StVO auf bestimmten Erfahrungen über die Gefährlichkeit einer Handlungsweise beruht, so kann bei einem Schadenseintritt nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises darauf geschlossen werden, dass sich die von ihr bekämpfte Gefahr verwirklicht hat, sofern sich der Schadensfall in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit dem vorschriftswidrigen Verhalten ereignet hat (vgl. Urteil der Kammer vom 30.10.2009 - 13 S 161/09; Geigel/Knerr aaO Kap 37 Rdn. 47; Geigel/Freymann aaO Kap. 15 Rdn. 12, jew. m.w.N.).
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