Rechtsprechung
LG Schweinfurt, 04.03.2019 - 11 T 28/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
FamFG § 38 Abs. 3, § 63 Abs. 1; BGB § 1896 Abs. 1 S. 1, Abs. 1 a
Die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung wegen des Vorliegens einer psychischen Erkrankung - rewis.io
Die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung wegen des Vorliegens einer psychischen Erkrankung
Verfahrensgang
- AG Schweinfurt, 26.11.2018 - 4 XVII 512/18
- LG Schweinfurt, 04.03.2019 - 11 T 28/19
- BGH, 04.09.2019 - XII ZB 148/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.03.2011 - XII ZB 346/10
Unterbringungsverfahren: Erfordernis der erneuten Anhörung des Betroffenen im …
Auszug aus LG Schweinfurt, 04.03.2019 - 11 T 28/19
Auf eine nochmalige Anhörung des Betroffenen durch das Beschwerdegericht wurde gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG verzichtet, da die erstinstanzliche Anhörung des Betroffenen nur kurze Zeit zurückliegt, sich nach dem Akteninhalt keine neuen entscheidungserheblichen Tatsachen oder rechtliche Gesichtspunkte ergeben, das Beschwerdegericht das in den Akten dokumentierte Ergebnis der erstinstanzlichen Anhörung nicht abweichend werten will und es auf den persönlichen Eindruck des Gerichts vom Betroffenen nicht ankommt (vgl. BGH, Beschluss vom 02.03.2011, XII ZB 346/10).