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   LG Schweinfurt, 08.03.2021 - 13 O 618/2   

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LG Schweinfurt, 08.03.2021 - 13 O 618/2 (https://dejure.org/2021,61321)
LG Schweinfurt, Entscheidung vom 08.03.2021 - 13 O 618/2 (https://dejure.org/2021,61321)
LG Schweinfurt, Entscheidung vom 08. März 2021 - 13 O 618/2 (https://dejure.org/2021,61321)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG München, 29.08.2019 - 8 U 1449/19

    Versuch der Ausweitung des Dieselskandals auf andere Hersteller - hier: BMW

    Auszug aus LG Schweinfurt, 08.03.2021 - 13 O 618/2
    Wenn das für das Fahrzeug der Klagepartei allein in Rede stehende Thermofenster nicht zwischen Prüfstand und realem Betrieb unterscheidet, sondern sich nach der Umgebungstemperatur richtet, ist es aber nicht offensichtlich auf eine "Überlistung" der Prüfungssituation ausgelegt (OLG Düsseldorf BeckRS 2020, 9904 Rn. 28 ff.; vgl. hierzu auch OLG München, Beschluss vom 29.08.2019 - Az. 8 U 1449/19, Rn. 145 ff.; OLG Köln BeckRS 2019, 15640 Rn. 5; OLG Bamberg BeckRS 2019, 43152 Rn. 10).

    Vor dem Hintergrund der allgemein bekannten Informationen und der von der Klagepartei entsprechend geschilderten Funktionsweise des Thermofensters stellt sich ein Verhalten der Beklagten als möglich dar, bei dem sie zur Einhaltung der Emissionswerte bei gleichzeitigem Motorschutz und möglicherweise auch einer gewissen Kostensensibilität eine vertretbare Auslegung einer unbestimmten Norm gewählt hat (OLG Düsseldorf BeckRS 2020, 9904 Rn. 31 ff.; vgl. hierzu auch OLG München, Beschluss vom 29.08.2019 - Az. 8 U 1449/19, Rn. 145 ff.; OLG Köln BeckRS 2019, 15640 Rn. 5).

  • OLG Köln, 04.07.2019 - 3 U 148/18
    Auszug aus LG Schweinfurt, 08.03.2021 - 13 O 618/2
    Wenn das für das Fahrzeug der Klagepartei allein in Rede stehende Thermofenster nicht zwischen Prüfstand und realem Betrieb unterscheidet, sondern sich nach der Umgebungstemperatur richtet, ist es aber nicht offensichtlich auf eine "Überlistung" der Prüfungssituation ausgelegt (OLG Düsseldorf BeckRS 2020, 9904 Rn. 28 ff.; vgl. hierzu auch OLG München, Beschluss vom 29.08.2019 - Az. 8 U 1449/19, Rn. 145 ff.; OLG Köln BeckRS 2019, 15640 Rn. 5; OLG Bamberg BeckRS 2019, 43152 Rn. 10).

    Vor dem Hintergrund der allgemein bekannten Informationen und der von der Klagepartei entsprechend geschilderten Funktionsweise des Thermofensters stellt sich ein Verhalten der Beklagten als möglich dar, bei dem sie zur Einhaltung der Emissionswerte bei gleichzeitigem Motorschutz und möglicherweise auch einer gewissen Kostensensibilität eine vertretbare Auslegung einer unbestimmten Norm gewählt hat (OLG Düsseldorf BeckRS 2020, 9904 Rn. 31 ff.; vgl. hierzu auch OLG München, Beschluss vom 29.08.2019 - Az. 8 U 1449/19, Rn. 145 ff.; OLG Köln BeckRS 2019, 15640 Rn. 5).

  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19

    Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend

    Auszug aus LG Schweinfurt, 08.03.2021 - 13 O 618/2
    Indes entspricht es der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg (Beschluss vom 31.03.2020, Az. 3 U 57/19, BeckRS 2020, 9901 - in Auseinandersetzung mit der aktuellen Rspr. des BGH, NJW 2020, 1740), dass jedenfalls dann keine Beweisaufnahme geboten ist, wenn die zum Beweis gestellte Behauptung für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich aufgestellt worden ist.

    Eine andere Bewertung aufgrund der Rechtsprechung des BGH vom 28.01.2020, VIII ZR 57/19, ist auch deshalb nicht geboten, weil der zu Grunde liegende Fall nicht vergleichbar ist.

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2020 - 5 U 110/19
    Auszug aus LG Schweinfurt, 08.03.2021 - 13 O 618/2
    Wenn das für das Fahrzeug der Klagepartei allein in Rede stehende Thermofenster nicht zwischen Prüfstand und realem Betrieb unterscheidet, sondern sich nach der Umgebungstemperatur richtet, ist es aber nicht offensichtlich auf eine "Überlistung" der Prüfungssituation ausgelegt (OLG Düsseldorf BeckRS 2020, 9904 Rn. 28 ff.; vgl. hierzu auch OLG München, Beschluss vom 29.08.2019 - Az. 8 U 1449/19, Rn. 145 ff.; OLG Köln BeckRS 2019, 15640 Rn. 5; OLG Bamberg BeckRS 2019, 43152 Rn. 10).

    Vor dem Hintergrund der allgemein bekannten Informationen und der von der Klagepartei entsprechend geschilderten Funktionsweise des Thermofensters stellt sich ein Verhalten der Beklagten als möglich dar, bei dem sie zur Einhaltung der Emissionswerte bei gleichzeitigem Motorschutz und möglicherweise auch einer gewissen Kostensensibilität eine vertretbare Auslegung einer unbestimmten Norm gewählt hat (OLG Düsseldorf BeckRS 2020, 9904 Rn. 31 ff.; vgl. hierzu auch OLG München, Beschluss vom 29.08.2019 - Az. 8 U 1449/19, Rn. 145 ff.; OLG Köln BeckRS 2019, 15640 Rn. 5).

  • OLG Naumburg, 07.03.2012 - 10 W 17/12

    Streitwertbemessung: Antrag auf Feststellung des Annahmeverzuges verbunden mit

    Auszug aus LG Schweinfurt, 08.03.2021 - 13 O 618/2
    Hierbei ist dem Feststellungsantrag zu 2.) kein eigenständiger Wert zugemessen worden (OLG Naumburg, Beschl. v. 7.3.2012 - 10 W 17/12).
  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus LG Schweinfurt, 08.03.2021 - 13 O 618/2
    Das Interesse, nicht zur Eingehung einer ungewollten Verbindlichkeit veranlasst zu werden, liegt jedenfalls nicht im Aufgabenbereich dieser Normen (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020 - Az. VI ZR 252/19, juris, Rn. 72 ff.).
  • EuGH, 17.12.2020 - C-693/18

    Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH

    Auszug aus LG Schweinfurt, 08.03.2021 - 13 O 618/2
    Auch die kürzlich ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 17.12.2020 - Az. C-693/18) ändert hieran nichts.
  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 124/12

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Bankmitarbeiter im Zusammenhang mit

    Auszug aus LG Schweinfurt, 08.03.2021 - 13 O 618/2
    Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit des Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zu Tage tretenden Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann (BGH, Urteil vom 15.10.2013 - VI ZR 124/12).
  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Auszug aus LG Schweinfurt, 08.03.2021 - 13 O 618/2
    Die Verwerflichkeit kann sich auch aus einer bewussten Täuschung ergeben (BGH, Urteil vom 28.06.2016 - VI ZR 536/15, Rn. 16).
  • BGH, 20.09.2002 - V ZR 170/01

    Vortrag "ins Blaue hinein" durch Vorlage eines Privatgutachtens

    Auszug aus LG Schweinfurt, 08.03.2021 - 13 O 618/2
    Denn zwar kann einer Partei es nicht verwehrt werden, im Zivilprozess Tatsachen zu behaupten, über die sie weder genaue Kenntnis hat noch eine solche erlangen kann, die sie aber nach Lage der Dinge gleichwohl für wahrscheinlich hält (BGH, NJW-RR 2003, 69 [70]; NJW 1995, 2111 [2112]).
  • OLG Stuttgart, 16.06.2020 - 16a U 228/19

    Dieselabgasskandal: Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung des

  • OLG Bamberg, 31.03.2020 - 3 U 57/19

    Keine sittenwidrige Schädigung durch Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit

  • OLG Celle, 13.11.2019 - 7 U 367/18

    Vom Dieselskandal betroffener Mercedes-Benz Typ A 200 CDI mit Motor OM 651;

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

  • OLG Bamberg, 17.10.2019 - 4 U 147/19

    Keine sittenwidrige Schädigung durch Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit

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