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   LG Schweinfurt, 17.01.2019 - 12 O 109/18   

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LG Schweinfurt, 17.01.2019 - 12 O 109/18 (https://dejure.org/2019,6349)
LG Schweinfurt, Entscheidung vom 17.01.2019 - 12 O 109/18 (https://dejure.org/2019,6349)
LG Schweinfurt, Entscheidung vom 17. Januar 2019 - 12 O 109/18 (https://dejure.org/2019,6349)
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  • OLG Karlsruhe, 24.02.2006 - 1 U 190/05

    Deliktische Haftung: Schutzgesetzcharakter der Zulässigkeitsvoraussetzungen für

    Auszug aus LG Schweinfurt, 17.01.2019 - 12 O 109/18
    Die freiwillige Überlassung von Geld zu Investitionszwecken fällt hingegen nicht mehr unter die Tatbestandsvoraussetzungen der Entziehung oder Beschädigung einer Sache (OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. Februar 2006 - 1 U 190/05 -, Rz. 46).
  • LG Saarbrücken, 14.06.2017 - 12 O 104/16

    Neuwagenkaufvertrag: Rücktritt bei Fahrzeugausstattung mit den Abgaswert

    Auszug aus LG Schweinfurt, 17.01.2019 - 12 O 109/18
    Die freiwillige Zahlung des Kaufpreises an einen Verkäufer stellt keine Entziehung im Sinne dieser Vorschrift dar (so etwa LG Saarbrücken, Urteil vom 14. Juni 2017 - 12 O 104/16 -, Rz. 116 ff).
  • LG Offenburg, 12.05.2017 - 6 O 119/16

    Deliktshaftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung:

    Auszug aus LG Schweinfurt, 17.01.2019 - 12 O 109/18
    Er muss nur die Richtung, in der sich sein Verhalten zum Schaden anderer auswirken könnte, und die Art des möglichen Schadens vorausgesehen und mindestens billigend in Kauf genommen haben (BGH, Urteil vom 19. Juli 2004, Az. II ZR 402/02, juris Rz. 47 LG Offenburg, Urteil vom 12.5.2017, Az. 6 O 119/16, juris Rz. 48).
  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Auszug aus LG Schweinfurt, 17.01.2019 - 12 O 109/18
    Die Haftung einer juristischen Person aus § 826 BGB setzt voraus, dass einer ihrer verfassungsmäßig berufenen Vertreter im Sinne des § 31 BGB den objektiven und subjektiven Tatbestand dieser Anspruchsgrundlage verwirklicht hat (vgl. BGH Urteil vom 28.6.2016, Az. VI ZR 536/15, juris Rz. 13).
  • BGH, 14.01.1953 - VI ZR 9/52

    Hehler und Mittäter

    Auszug aus LG Schweinfurt, 17.01.2019 - 12 O 109/18
    Die Verzinsungspflicht gilt für die Entziehung von Geld nur, wenn diese beispielsweise in Gestalt einer Unterschlagung (BGHZ 8, 288) oder durch die Nichtauskehrung eines Versteigerungserlöses (OLG Düsseldorf NJW-RR 1989, 1253) oder von verspäteter Auskehrung eingezogener Mandantengelder (OLG Düsseldorf JurBüro 2004, 536) erfolgt ist.
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 24 U 79/03

    Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts - Honorarvereinbarung unterhalb gesetzlicher

    Auszug aus LG Schweinfurt, 17.01.2019 - 12 O 109/18
    Die Verzinsungspflicht gilt für die Entziehung von Geld nur, wenn diese beispielsweise in Gestalt einer Unterschlagung (BGHZ 8, 288) oder durch die Nichtauskehrung eines Versteigerungserlöses (OLG Düsseldorf NJW-RR 1989, 1253) oder von verspäteter Auskehrung eingezogener Mandantengelder (OLG Düsseldorf JurBüro 2004, 536) erfolgt ist.
  • OLG Celle, 08.11.2017 - 9 W 86/17

    Gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers hinsichtlich Pflichtverletzungen von

    Auszug aus LG Schweinfurt, 17.01.2019 - 12 O 109/18
    Wie es möglich gewesen sein soll, dass über einen langen Zeitraum eine Vielzahl von Diesel-Pkw mit manipulierter Motorsteuerung gebaut und in mehrere Staaten mit verschiedenen nationalen Abgasanforderungen ausgeliefert wurden, ohne diesen tatsächlich zu genügen, und ohne dass dies von einer verantwortungsvollen Produktausgangskontrolle und mindestens einem Vorstandsmitglied oder leitenden Angestellten bemerkt wurde, ist nicht ersichtlich (so auch OLG Celle vom 8.11.2017 - 9 W 86/17).
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 402/02

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus LG Schweinfurt, 17.01.2019 - 12 O 109/18
    Er muss nur die Richtung, in der sich sein Verhalten zum Schaden anderer auswirken könnte, und die Art des möglichen Schadens vorausgesehen und mindestens billigend in Kauf genommen haben (BGH, Urteil vom 19. Juli 2004, Az. II ZR 402/02, juris Rz. 47 LG Offenburg, Urteil vom 12.5.2017, Az. 6 O 119/16, juris Rz. 48).
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