Rechtsprechung
LG Schweinfurt, 18.03.2021 - 11 T 42/21 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ZPO § 104 Abs. 1 S. 1
Prüfungsgegenstand im Kostenfestsetzungsverfahren
Verfahrensgang
- AG Schweinfurt, 14.10.2020 - 2 C 699/20
- AG Schweinfurt, 23.02.2021 - 2 C 699/20
- LG Schweinfurt, 18.03.2021 - 11 T 42/21
- BGH, 28.06.2021 - VIII ZB 16/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.05.2017 - IX ZB 79/16
Kostenfestsetzung nach Abweisung eines durch den Gesellschafter einer …
Auszug aus LG Schweinfurt, 18.03.2021 - 11 T 42/21
Das Kostenfestsetzungsverfahren baut als Höheverfahren auf der bindenden Kostengrundentscheidung auf; diese ist für den Rechtspfleger bindend, selbst wenn sie falsch wäre, er muss betragsmäßig umsetzen, was in der Kostengrundentscheidung festgelegt ist (BGH, Beschluss vom 18.5.2017 - IX ZB 79/16 Rn. 7).