Rechtsprechung
LG Schweinfurt, 27.09.2021 - 21 O 62/21 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Schweinfurt, 27.09.2021 - 21 O 62/21
- OLG Bamberg, 09.11.2021 - 8 W 55/21
Wird zitiert von ...
- OLG Bamberg, 09.11.2021 - 8 W 55/21
Festsetzung des Streitwerts beim Widerruf eines Verbraucherdarlehens bei einer …
Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Streitwertfestsetzungsbeschluss des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Schweinfurt vom 27.09.2021, Az.: 21 O 62/21, wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der Streitwert für die erste Instanz (wieder) auf 22.502,77 Euro festgesetzt wird.