Rechtsprechung
LG Schweinfurt, 29.06.2021 - 14 O 782/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
TMG § 14 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4; NetzDG § 1 Abs. 3; StGB § 184b, § 241 Abs. 1
Anordnung der Herausgabe von Bestandsdaten des Nutzers eines Instagram-Accounts - degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Auskunft über Bestandsdaten zur Anspruchsdurchsetzung wegen rechtswidriger Inhalte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Schweinfurt, 29.06.2021 - 14 O 782/20
- LG Schweinfurt, 21.07.2021 - 14 O 782/20
Papierfundstellen
- afp 2021, 461
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.09.2019 - VI ZB 39/18
Auskunftsansprüche gegen Portalbetreiber
Auszug aus LG Schweinfurt, 29.06.2021 - 14 O 782/20
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 24.09.2019 - VI ZB 39/18) reicht für den Erlass einer gerichtlichen Anordnung gemäß § 14 Abs. 4 TMG die bloße Behauptung des Antragstellers, ein Nutzer habe eine Nachricht verschickt, nicht aus.