Rechtsprechung
   LG Schwerin, 06.12.2022 - 1 O 422/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,44723
LG Schwerin, 06.12.2022 - 1 O 422/20 (https://dejure.org/2022,44723)
LG Schwerin, Entscheidung vom 06.12.2022 - 1 O 422/20 (https://dejure.org/2022,44723)
LG Schwerin, Entscheidung vom 06. Dezember 2022 - 1 O 422/20 (https://dejure.org/2022,44723)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,44723) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 384/97

    Verfassungsmäßigkeit und Rechtsfolgen des Tätigkeitsverbots des Rechtsanwalts

    Auszug aus LG Schwerin, 06.12.2022 - 1 O 422/20
    Ergibt die Auslegung einer Rechtsnorm, dass sie das Verbot bestimmter Rechtsgeschäfte beinhaltet, genügt das für sich allein noch nicht; hinzukommen muss, dass ein Verstoß gegen das Verbot nach dem Sinn und Zweck der Verbotsnorm auch die Nichtigkeit des verbotswidrig vorgenommenen Rechtsgeschäfts nach sich ziehen soll (BGH NJW 2013, 1742 (1743); NJW 1999, 1715 (1717)).

    Wenn dieser bei Wirksamkeit des verbotenen Geschäfts unerreicht bliebe, ist davon auszugehen, dass ein Verstoß die Nichtigkeit des verbotswidrigen Rechtsgeschäfts nach sich ziehen soll (BGH NJW 2011, 373 (374); 1999, 1715 (1717)).

  • OLG Koblenz, 29.12.2020 - 3 U 383/20

    "Schwacher" vorläufiger Insolvenzverwalter: Nichtigkeit eines Treuhandvertrags

    Auszug aus LG Schwerin, 06.12.2022 - 1 O 422/20
    Ein gesetzliches Verbot i.S.v. § 134 BGB liegt vor, wenn ein Gesetz die Vornahme eines nach seiner allgemeinen Natur grundsätzlich rechtlich möglichen Rechtsgeschäfts wegen seines Inhalts bzw. des mit ihm bezweckten Erfolgs oder auf Grund besonderer Umstände seiner Vornahme untersagt (OLG Koblenz BeckRS 2020, 37663).
  • BGH, 21.10.2010 - IX ZR 48/10

    Anwaltliches Berufsrecht: Nichtigkeit des Anwaltsvertrages bei Vertretung eines

    Auszug aus LG Schwerin, 06.12.2022 - 1 O 422/20
    Wenn dieser bei Wirksamkeit des verbotenen Geschäfts unerreicht bliebe, ist davon auszugehen, dass ein Verstoß die Nichtigkeit des verbotswidrigen Rechtsgeschäfts nach sich ziehen soll (BGH NJW 2011, 373 (374); 1999, 1715 (1717)).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.1991 - 4 A 935/91

    Gewerberecht: Untersagung der Tätigkeit als Vertretungsberechtigter eines

    Auszug aus LG Schwerin, 06.12.2022 - 1 O 422/20
    § 35 Abs. 1 S. 2 GewO ist durch Gesetz vom 15.5.1986 (BGBl 1, 721) mit Wirkung vom 01.08.1986 geändert worden, um Umgehungen von Gewerbeuntersagungen durch Ausweichen auf andere Tätigkeitsformen wirksam unterbinden zu können und damit einen möglichst lückenlosen Schutz der Allgemeinheit vor unzuverlässigen Gewerbetreibenden zu erreichen (OVG NRW, NVwZ-RR 1992, 475; GewArch 1990, 214).
  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 34/98

    Beschenkter Sparkassenangestellter

    Auszug aus LG Schwerin, 06.12.2022 - 1 O 422/20
    Maßgeblich abzustellen ist auf den Zweck des Verbots (BGH NJW 2000, 1186 (1187)).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 52.78

    Gewerberecht - Untersagung - Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

    Auszug aus LG Schwerin, 06.12.2022 - 1 O 422/20
    Abgesehen von dem Schutz der Arbeitnehmer ist es ausschließliches Ziel des Gewerbeuntersagungsverfahrens, Gewerbetreibende vom Wirtschaftsverkehr fernzuhalten, die wegen der Besorgnis einer nicht ordnungsmäßigen Gewerbeausübung eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen (BVerwG, U. v. 2. Februar 1982, 1 C 52.78, GewA 1982, 233; VGH Kassel Beschl. v. 28.9.1990 - 8 TH 2071/90, BeckRS 1990, 115893 Rn. 30).
  • BGH, 12.03.2013 - II ZR 179/12

    Aktiengesellschaft: Nichtigkeit des Erfüllungs- und/oder Verpflichtungsgeschäfts

    Auszug aus LG Schwerin, 06.12.2022 - 1 O 422/20
    Ergibt die Auslegung einer Rechtsnorm, dass sie das Verbot bestimmter Rechtsgeschäfte beinhaltet, genügt das für sich allein noch nicht; hinzukommen muss, dass ein Verstoß gegen das Verbot nach dem Sinn und Zweck der Verbotsnorm auch die Nichtigkeit des verbotswidrig vorgenommenen Rechtsgeschäfts nach sich ziehen soll (BGH NJW 2013, 1742 (1743); NJW 1999, 1715 (1717)).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.1989 - 4 A 762/89
    Auszug aus LG Schwerin, 06.12.2022 - 1 O 422/20
    § 35 Abs. 1 S. 2 GewO ist durch Gesetz vom 15.5.1986 (BGBl 1, 721) mit Wirkung vom 01.08.1986 geändert worden, um Umgehungen von Gewerbeuntersagungen durch Ausweichen auf andere Tätigkeitsformen wirksam unterbinden zu können und damit einen möglichst lückenlosen Schutz der Allgemeinheit vor unzuverlässigen Gewerbetreibenden zu erreichen (OVG NRW, NVwZ-RR 1992, 475; GewArch 1990, 214).
  • BGH, 22.10.1998 - VII ZR 99/97

    BGH erklärt Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung in Bauträgerverträgen für

    Auszug aus LG Schwerin, 06.12.2022 - 1 O 422/20
    Entscheidend ist, ob sich das Verbotsgesetz nur gegen den Abschluss des Geschäfts oder auch gegen seine privatrechtliche Wirksamkeit und damit gegen seinen wirtschaftlichen Erfolg wendet (BGH NJW 1999, 51 (52)).
  • BVerwG, 14.07.2003 - 6 C 10.03

    Gewerbeanzeige, Gewerbeuntersagung, Strohmannverhältnis, Strohfrauverhältnis.

    Auszug aus LG Schwerin, 06.12.2022 - 1 O 422/20
    Das Institut der Gewerbeuntersagung in § 35 Abs. 1 GewO dient dem Schutz der Allgemeinheit und soll Irrtümer und Fehlvorstellungen verhindern, die "unmittelbar den ordnungsgemäßen Ablauf des Rechts- oder Wirtschaftsverkehrs betreffen" (BVerwG NVwZ 2004, 103 (104); Ennuschat/Wank/Winkler/ Ennuschat, 9. Aufl. 2020, GewO § 35 Rn. 2).
  • BGH, 12.05.2011 - III ZR 107/10

    Steuerberatervertrag: Wirksamkeit eines zwischen einem Steuerberater und seinem

  • VGH Hessen, 28.09.1990 - 8 TH 2071/90

    Untersagung des Gewerbes: Chinchillazucht; Unzuverlässigkeit des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht