Rechtsprechung
LG Schwerin, 10.02.2006 - 1 O 120/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen eines Schadensersatzanspruchs wegen der Verletzung von Überwachungspflichten im Gesamtvollstreckungsverfahren; Bestimmung des Umfangs der Aufgaben der Mitglieder des Gläubigerausschusses im Konkursverfahren; Haftung des Gläubigerausschusses für Verfehlungen des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ditges.de (Leitsatz)
Haftung der Mitglieder des Gläubigerausschusses
Verfahrensgang
- LG Schwerin, 10.02.2006 - 1 O 120/04
- OLG Rostock, 12.02.2007 - 3 U 45/06
- OLG Rostock, 12.03.2007 - 3 U 45/06
- BGH, 08.05.2008 - IX ZR 54/07
Papierfundstellen
- ZIP 2006, 720
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Rostock, 12.03.2007 - 3 U 45/06
Auszug aus LG Schwerin, 10.02.2006 - 1 O 120/04
Die Berufung ist anhängig beim OLG Rostock unter dem Az. 3 U 45/06.
- OLG Rostock, 12.03.2007 - 3 U 45/06
Gesamtvollstreckung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Mitglieder des …
Die Berufung des Klägers gegen das am 10.02.2006 verkündete Urteil des Landgerichts Schwerin (Az.: 1 O 120/04) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.die Beklagten unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Schwerin vom 10.02.2006, Az.: 1 O 120/04 als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger 2.266.566,10 EUR nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu zahlen;.
unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Schwerin vom 10.02.2006, Az.: 1 O 120/04 festzustellen, dass die Beklagten verpflichtet sind, den gesamten weiteren Schaden zu ersetzen, der der Gesamtvollstreckungsmasse im Gesamtvollstreckungsverfahren über das Vermögen der Firma A. K. W. GmbH & Co. KG dadurch entstanden ist oder noch entsteht, dass die Beklagten ihre Pflicht gemäß § 15 Abs. 6 S. 1 GesO zu Überwachung der Geschäftsführung des früheren Verwalters Rechtsanwalt H.-J. L., verletzt haben und der über den mit dem Klageantrag zu 1. geltenden Anspruch hinausgeht.