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   LG Schwerin, 10.10.2016 - 4 T 6/16   

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https://dejure.org/2016,44203
LG Schwerin, 10.10.2016 - 4 T 6/16 (https://dejure.org/2016,44203)
LG Schwerin, Entscheidung vom 10.10.2016 - 4 T 6/16 (https://dejure.org/2016,44203)
LG Schwerin, Entscheidung vom 10. Oktober 2016 - 4 T 6/16 (https://dejure.org/2016,44203)
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  • BGH, 05.11.1992 - IX ZR 260/91

    Betreungspflichten des Notars bei Entwurf eines privatschriftlichen Vertrages

    Auszug aus LG Schwerin, 10.10.2016 - 4 T 6/16
    Denn in Ausnahmefällen kann eine Pflicht zur Belehrung entfallen, wenn die Beteiligten aus eigener Kompetenz über die rechtliche Tragweite informiert sind und damit keiner weiteren Aufklärung bedürfen (BGH, NJW 1993, 729, 731).
  • BGH, 07.02.1991 - IX ZR 24/90

    Belehrungs- und Aufklärungspflicht des Notars

    Auszug aus LG Schwerin, 10.10.2016 - 4 T 6/16
    Grundsätzlich ist der Notar gemäß § 14 BNotO verpflichtet, die Beteiligten durch allgemeine Hilfs- und Warnpflichten auf eventuelle Schäden, die sich aufgrund mangelnder Kenntnis der Rechtslage oder von Sachumständen, welche die Bedeutung des betreffenden Rechtsgeschäftes für seine Vermögensinteressen beeinflussen, hinzuweisen, denen eine Gefährdung dieser Interessen nicht bewusst wird (BGH, WM 1991, 1046, 1049).
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