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LG Schwerin, 10.10.2016 - 4 T 6/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 14 Abs 2 BNotO, § 17 Abs 2 S 2 BeurkG, § 21 GNotKG
Notarielle Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags: Belehrungs- und Warnpflichten des Notars - Deutsches Notarinstitut
- RA Kotz
Notarielle Beurkundung Grundstückskaufvertrags - Belehrungs- und Warnpflichten des Notars
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.11.1992 - IX ZR 260/91
Betreungspflichten des Notars bei Entwurf eines privatschriftlichen Vertrages
Auszug aus LG Schwerin, 10.10.2016 - 4 T 6/16
Denn in Ausnahmefällen kann eine Pflicht zur Belehrung entfallen, wenn die Beteiligten aus eigener Kompetenz über die rechtliche Tragweite informiert sind und damit keiner weiteren Aufklärung bedürfen (BGH, NJW 1993, 729, 731). - BGH, 07.02.1991 - IX ZR 24/90
Belehrungs- und Aufklärungspflicht des Notars
Auszug aus LG Schwerin, 10.10.2016 - 4 T 6/16
Grundsätzlich ist der Notar gemäß § 14 BNotO verpflichtet, die Beteiligten durch allgemeine Hilfs- und Warnpflichten auf eventuelle Schäden, die sich aufgrund mangelnder Kenntnis der Rechtslage oder von Sachumständen, welche die Bedeutung des betreffenden Rechtsgeschäftes für seine Vermögensinteressen beeinflussen, hinzuweisen, denen eine Gefährdung dieser Interessen nicht bewusst wird (BGH, WM 1991, 1046, 1049).