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   LG Schwerin, 11.12.2014 - 5 T 355/14   

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LG Schwerin, 11.12.2014 - 5 T 355/14 (https://dejure.org/2014,51281)
LG Schwerin, Entscheidung vom 11.12.2014 - 5 T 355/14 (https://dejure.org/2014,51281)
LG Schwerin, Entscheidung vom 11. Dezember 2014 - 5 T 355/14 (https://dejure.org/2014,51281)
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Wird zitiert von ...

  • LG Wuppertal, 24.02.2022 - 16 T 277/21

    Wiedereinsetzung, Widerspruchsfrist, Widerspruchsbefugnis, Insolvenzgericht,

    Dies dürfte seinen Grund darin haben, dass das Landgericht Schwerin (Beschluss vom 11.12.2014, 5 T 355/14, DGVZ 2015, 59; und ihm folgend das Schrifttum (vgl. nur MüKo-ZPO/Dörndorfer, 6. A., § 882d, Rn. 3; Musielak/Voit ZPO, 18. A., § 882d Rn. 2) die Widerspruchsfrist als "wiedereinsetzungsfähige" Frist ansehen.

    Unter Zugrundelegung der Gegenauffassung, die eine Wiedereinsetzung in die Widerspruchsfrist für möglich hält, (vgl. LG Schwerin, Beschluss vom 11.12.2014, 5 T 355/14, DGVZ 2015, 59; BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf/Fleck, 43. Ed. § 882d Rn. 3; MüKo-ZPO/Dörndorfer, 6. A., § 882d, Rn. 3; Musielak/Voit ZPO, 18. A., § 882d Rn. 2) ist dem Schuldner hier auch eine solche von Amts wegen (§ 236 Abs. 2 S. 2, 2. HS ZPO) zu gewähren.

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