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LG Schwerin, 12.04.2016 - 5 T 93/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 567 ZPO, §§ 567 ff ZPO, § 766 Abs 2 ZPO, § 793 ZPO, § 802d Abs 1 S 2 ZPO
Zwangsvollstreckung: Zulässigkeit des Verzichts eines Gläubigers auf Zuleitung des Vermögensverzeichnisses - rewis.io
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Schwerin, 22.02.2016 - 50 M 705/16
- LG Schwerin, 12.04.2016 - 5 T 93/16
- BGH, 27.07.2017 - I ZB 36/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 10.02.2015 - 25 W 277/14
Zulässigkeit der Beschwerde des Gerichtsvollziehers gegen eine den Kostenansatz …
Auszug aus LG Schwerin, 12.04.2016 - 5 T 93/16
Das Fehlen einer Regelung für die Möglichkeit eines bedingten Vollstreckungsauftrag in der geltenden Gesetzesfassung zeigt mithin nicht dessen Zulässigkeit, sondern spricht gegen diese (a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 10.02.2015, I-25 W 277/14, 25 W 277/14 mwN; OLG Schleswig, Beschluss vom 12.02.2015, 9 W 143/14).Die gegenteilige Ansicht (OLG Hamm, Beschluss vom 10.02.2015, a.a.O.; OLG Schleswig…, Beschluss vom 12.02.2015, a.a.O.) überzeugt nicht, da sie allein auf die Interessen des einzelnen Gläubigers abstellt.
- OLG Schleswig, 12.02.2015 - 9 W 143/14
Auszug aus LG Schwerin, 12.04.2016 - 5 T 93/16
Das Fehlen einer Regelung für die Möglichkeit eines bedingten Vollstreckungsauftrag in der geltenden Gesetzesfassung zeigt mithin nicht dessen Zulässigkeit, sondern spricht gegen diese (a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 10.02.2015, I-25 W 277/14, 25 W 277/14 mwN; OLG Schleswig, Beschluss vom 12.02.2015, 9 W 143/14).