Rechtsprechung
LG Schwerin, 17.12.2013 - 23 KLs 27/12 |
Verfahrensgang
- LG Schwerin, 28.09.1995 - 32 KLs 10/95/OLG Rostock
- LG Schwerin, 17.12.2013 - 23 KLs 27/12
- OLG Rostock, 09.06.2016 - 20 VAs 1/16
Wird zitiert von ...
- OLG Rostock, 09.06.2016 - 20 VAs 1/16
Anrechnung verfahrensfremder Freiheitsentziehung auf eine andere Strafe: …
Der Antragsteller wurde deshalb mit Urteil des Landgerichts Schwerin vom 17.12.2013 - 23 KLs 27/12 - wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung sowie wegen versuchter Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten verurteilt.Er vertritt darin mit näherer Begründung die Auffassung, in Befolgung der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts läge beim Antragsteller ein Härtefall vor, der zur Folge haben müsse, dass die Zeit des "verfahrensfremden" Maßregelvollzugs im Verfahren 32 KLs 10/95 LG Schwerin zwischen dem 02.05.2012 und dem 11.03.2015 in Abweichung von § 67 Abs. 4 StGB, der dies grundsätzlich nur für verfahrensidentische Freiheitsstrafen und Maßregelanordnungen vorsehe, auf die im Verfahren 23 KLs 27/12 verhängte Gesamtfreiheitsstrafe angerechnet werden müsse.
Dem Antragsteller geht es mit seinem Rechtsbehelf allein um die Klärung der Frage, ob und, wenn ja, in welchem Umfang in Abweichung von der Bestimmung in § 67 Abs. 4 StGB und unter Beachtung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27.03.2012 die Zeit der Maßregelvollstreckung aus der Verurteilung vom 28.09.1995 - 32 KLs 10/95 LG Schwerin - auf die gegen ihn mit Urteil des Landgerichts Schwerin vom 17.12.2013 - 23 KLs 27/12 - verhängte Gesamtfreiheitsstrafe anzurechnen ist, was von der Staatsanwaltschaft Schwerin sowie vom Generalstaatsanwalt gänzlich abgelehnt worden ist.