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LG Schwerin, 21.10.2020 - 3 O 234/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Art 5 GG, § 305 BGB, § 306 BGB, § 307 BGB
Sperrung eines Beitrags im sozialen Netzwerk Facebook: Hassrede bei Verwendung des Wortes "Musel" - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Schwerin, 21.10.2020 - 3 O 234/19
- OLG Rostock, 18.03.2021 - 2 U 19/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Schleswig, 26.02.2020 - 9 U 125/19
Löschung von Beiträgen oder Sperren des Nutzerkontos wegen Verstoßes gegen …
Auszug aus LG Schwerin, 21.10.2020 - 3 O 234/19
Dies ist schon mehrfach von Obergerichten geprüft und festgestellt worden ( vgl. u.a. Schleswig - Holsteinisches Oberlandesgericht, Urt. v. 26.2.2020, 9 U 125/19 ). - BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus LG Schwerin, 21.10.2020 - 3 O 234/19
Zeigt sich dagegen, dass ein unvoreingenommenes und verständiges Publikum die Äußerung als mehrdeutig wahrnimmt, oder verstehen erhebliche Teile des Publikums den Inhalt jeweils unterschiedlich, ist von einem mehrdeutigen Inhalt auszugehen ( BVerfG, Beschluss vom 25.10.2005,, 1 BvR 1696/98).Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Sanktion gegen den Äußernden müssen in diesem Fall diejenigen in Betracht kommenden Deutungen mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen werden, die die Sanktionen nicht zu rechtfertigen vermögen (wie vor). - OLG Dresden, 19.11.2019 - 4 U 1471/19
Änderung der Nutzungsbedingungen eines sozialen Netzwerkes
Auszug aus LG Schwerin, 21.10.2020 - 3 O 234/19
Auch wenn die Plattform der Beklagten im Bereich der sozialen Netzwerke in Deutschland eine bedeutende Stellung einnimmt, unterliegt die Beklagte im Rahmen allgemeiner Diskriminierungsverbote keinem Kontrahierungszwang (OLG Dresden, Beschluss vom 19.11.2019, 4 U 1471/19). - BGH, 16.01.2018 - VI ZR 498/16
Angriff von Teilen einer komplexen Gesamtaussage bzgl. Sinndeutung einer Äußerung …
Auszug aus LG Schwerin, 21.10.2020 - 3 O 234/19
Der Inhalt des Beitrags darf nicht aus dem ihn betreffenden Kontext herausgelöst und einer isolierten Betrachtung zugeführt werden ( vgl. u.a. BGH, Urteil vom 16.1.2018, VI ZR 498/16). - OLG München, 18.02.2020 - 18 U 3465/19
Rechtmäßigkeit der Sperrung eines Social-Media-Accounts
Auszug aus LG Schwerin, 21.10.2020 - 3 O 234/19
Der Kläger trägt die Darlegungs- und Beweislast für den Kontext, aus welchem die klägerische Äußerung erfolgt sein soll ( vgl. u.a. OLG München, Urteil vom 18.2.2020, 18 U 3465/19; Landgericht Berlin, Urteil vom 30.1.2020, 27 O 181/19).
- OLG Rostock, 18.03.2021 - 2 U 19/20
Reduktion eines Social-Media-Accounts auf read-only-Modus nach beleidigender …
Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Schwerin vom 21.10.2020, Az.: 3 O 234/19 , gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.