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   LG Schwerin, 22.04.2022 - 137 AR 39/12 RHs   

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https://dejure.org/2022,13153
LG Schwerin, 22.04.2022 - 137 AR 39/12 RHs (https://dejure.org/2022,13153)
LG Schwerin, Entscheidung vom 22.04.2022 - 137 AR 39/12 RHs (https://dejure.org/2022,13153)
LG Schwerin, Entscheidung vom 22. April 2022 - 137 AR 39/12 RHs (https://dejure.org/2022,13153)
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  • BVerfG, 26.09.2016 - 2 BvR 20/11

    Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: keine verfassungsrechtlichen Bedenken

    Auszug aus LG Schwerin, 22.04.2022 - 137 AR 39/12
    Durch Beschluss vom 16.07.2013 ordnete die Rehabilitierungskammer des Landgerichts Schwerin auf Antrag des Antragstellers und der Staatsanwaltschaft Schwerin das Ruhen des Verfahrens an und nahm dabei Bezug auf die bei dem Bundesverfassungsgericht anhängige Verfassungsbeschwerde zum Az 2 BvR 20/11.

    Durch Beschluss vom 26.09.2016, Az. 2 BvR 20/11 und 2 BvR 2069/11, hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen und als "in ihren Hauptanträgen jedenfalls unbegründet" erachtet.

    Die Sach- und Rechtslage ist unverändert, nachdem die die Vorschrift des § 1 Abs. 5 StrRehaG betreffende Verfassungsbeschwerde zum Az. 2 BvR 20/11 im Ergebnis erfolglos blieb.

  • EGMR, 09.06.2016 - 44164/14

    Pharma-Erbe siegt vor EGMR: LG Dresden hat Recht auf faires Verfahren verletzt

    Auszug aus LG Schwerin, 22.04.2022 - 137 AR 39/12
    Auch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom 09.06.2016 in Sachen M ./. D., Az. 44164/14, erfordert keine abweichende Beurteilung.

    Dieses prozessuale Vorgehen war nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nicht durch außerordentliche Umstände begründet, so dass das Recht auf öffentliche mündliche Verhandlung verletzt wurde, mithin ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK vorlag (EGMR, Urteil vom 09.06.2016, Az. 44164/14, Rn. 32 - Juris).

  • OLG Rostock, 15.07.2016 - 22 Ws Reha 43/15

    Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren: Rechtmäßigkeit der schriftlichen

    Auszug aus LG Schwerin, 22.04.2022 - 137 AR 39/12
    Eine mündliche Verhandlung wurde und wird im vorliegenden Fall jedoch nicht beantragt und dürfte im Übrigen im Ermessen des Gerichts liegen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 15.07.2016, Az. 22 Ws Reha 43/15, Juris).
  • OLG Rostock, 11.12.2008 - I WsRH 42/08

    Strafrechtliches Rehabilitierung bei Beschlagnahmen und Enteignungen von

    Auszug aus LG Schwerin, 22.04.2022 - 137 AR 39/12
    Damit ist auch für die Entscheidung, ob die seinerzeit von der Landeskommission für Sequestrierung erfolgte Einordnung des Betroffenen mit seinem Vermögen auf die Liste A (Enteignung) zutreffend war oder nicht, kein Raum (vgl. auch Beschluss des OLG Rostock vom 11.12.2008, Az. I WsRH 42/08, Juris).
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