Rechtsprechung
LG Schwerin, 26.06.2007 - 4 T 7/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Notargebühr: Gebühren für eine Nachtragsurkunde zur Ergänzung eines vergessenen Kaufgegenstandes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.09.1962 - VII ZR 20/62
Annahme einer unrichtigen Behandlung i.S.d. § 7 Gerichtskostengesetz (GKG)
Auszug aus LG Schwerin, 26.06.2007 - 4 T 7/06
Selbst wenn der Notar eigenständig die Flächen in der Anlage gekennzeichnet sowie den Text mit der Aufzählung der einzelnen Flurstücke gefertigt hätte, so ist ein eventueller Fehler des Notars relativ unbedeutend, jedenfalls nicht derart gravierend, dass es ein "offen zu Tage getretener Verstoß gegen eindeutige gesetzliche Normen" oder ein offensichtliches Versehen ist (BGH, NJW 1962, 2107). - OLG Düsseldorf, 12.10.2004 - 10 W 52/04
Nichterhebung von Notarkosten wegen unrichtiger Sachbehandlung; Gerichtliche …
Auszug aus LG Schwerin, 26.06.2007 - 4 T 7/06
Eine unrichtige Sachbehandlung im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 1 KostO liegt nur dann vor, wenn dem Notar ein offen zu Tage getretener Verstoß gegen eindeutige gesetzliche Normen vorzuwerfen ist oder ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist, nicht dagegen, wenn er gegen irgendwelche Rechtspflichten verstoßen hat (OLG Düsseldorf, JurBüro 2005, 318).