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   LG Schwerin, 31.03.2015 - 1 O 252/14   

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https://dejure.org/2015,16715
LG Schwerin, 31.03.2015 - 1 O 252/14 (https://dejure.org/2015,16715)
LG Schwerin, Entscheidung vom 31.03.2015 - 1 O 252/14 (https://dejure.org/2015,16715)
LG Schwerin, Entscheidung vom 31. März 2015 - 1 O 252/14 (https://dejure.org/2015,16715)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Provisionspflichtigkeit bestätigt: Widerruf treuwidrig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Provisionspflichtigkeit bestätigt: Widerruf treuwidrig! (IMR 2016, 1078)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Schleswig, 22.01.2015 - 16 U 89/14

    Widerruf eines Maklervertrages

    Auszug aus LG Schwerin, 31.03.2015 - 1 O 252/14
    Oder ob erst die Übersendung des Exposés am 27.05.2014, das ebenfalls ein ausdrückliches Provisionsverlangen enthielt, das Angebot der Klägerin auf Abschluss eines Maklervertrages darstellte, das der Beklagte durch Inanspruchnahme weiterer Maklertätigkeit wie Besichtigung und Herstellung des Kontaktes zum Verkäufer annahm (so OLG Schleswig, Urteil vom 22.01.2015, 16 U 89/14, ibr-online).

    Nach letztgenannter Regelung sind Fernabsatzverträge Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt, Ob Immobilienmaklerverträge wie der streitgegenständliche darunter fallen, ist umstritten und höchstrichterlich bislang nicht entschieden (zum Meinungsstand siehe OLG Schleswig, Urteil vom 22.01.2015, a. a. O., Rn.55, sowie OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.06.2014, a. a. O., Rn. 34).

  • OLG Düsseldorf, 13.06.2014 - 7 U 37/13

    Rechtsstellung des Verbrauchers bei Abschluss eines Maklervertrages aufgrund von

    Auszug aus LG Schwerin, 31.03.2015 - 1 O 252/14
    Dabei mag dahinstehen, ob der Beklagte im Hinblick auf die Internetanzeige der Klägerin, die ein ausdrückliches Provisionsverlangen enthielt, bereits mit seiner Bitte um Übersendung des Exposés ein konkludentes Angebot auf Abschluss eines Maklervertrages abgab, das die Klägerin durch Übersendung des Exposés annahm (so OLG Düsseldorf, Urteil vom 13, 06.2014, I-7 U 37/13, ibr-online).
  • OLG Hamm, 20.10.2016 - 18 U 152/15

    Widerruf; Maklervertrag; Verbrauchereigenschaft

    Auch ist es über die Verwirkung nach § 242 BGB nicht möglich, ein konkretes Schutzbedürfnis vor übereilter Entscheidung als zusätzliches Tatbestandsmerkmal zu konstruieren (so aber LG Schwerin, Urteil vom 31. März 2015 - 1 O 252/14 -, Rn. 32, juris).
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