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   LG Siegen, 01.06.2017 - 7 O 14/16   

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https://dejure.org/2017,35746
LG Siegen, 01.06.2017 - 7 O 14/16 (https://dejure.org/2017,35746)
LG Siegen, Entscheidung vom 01.06.2017 - 7 O 14/16 (https://dejure.org/2017,35746)
LG Siegen, Entscheidung vom 01. Juni 2017 - 7 O 14/16 (https://dejure.org/2017,35746)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung eines Gegenstands als Fahrzeugteil durch die objektive Verwendungsmöglichkeit (LED-Seitenblinker); Ausführung der Seitenblinker, Kennzeichenbeleuchtungen und Standlichter an Fahrzeugen in einer amtlich genehmigten Bauart; Vertrieb von Leuchtmitteln über das ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Zulassungspflichtige Fahrzeugteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verstoß einer Werbung gegen das Vertriebsverbot aus § 22 Abs. 2 StVZO

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Verkauf zulassungspflichtiger Fahrzeugteile ohne Genehmigung ist Wettbewerbsverstoß

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Verkauf zulassungspflichtiger Fahrzeugteile ohne Genehmigung ist Wettbewerbsverstoß

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 12.12.2014 - 4 U 45/14

    Verkauf batteriebetriebener Fahrradlampen ohne K-Nummer unzulässig auch wenn auf

    Auszug aus LG Siegen, 01.06.2017 - 7 O 14/16
    Für die Frage, ob ein Gegenstand ein Fahrzeugteil, das in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein muss, im Sinne des § 22a Abs. 2 S. 1 StVZO ist, kommt es allein auf die objektive Verwendungsmöglichkeit des Gegenstandes an (OLG Hamm, Urteil vom 11. März 2014, 4 U 127/13, zitiert nach juris, Rn. 47, OLG Hamm, Urteil vom 13. Juni 2013, 4 U 26/13, zitiert nach juris, OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. November 2015, 15 U 138/14, zitiert nach juris, Rn. 30, OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. Dezember 2014, 4 U 45/14, zitiert nach juris, Rn. 7).

    Damit waren sie nicht nur objektiv zur Verwendung an Kraftfahrzeugen geeignet, sondern nach der erkennbaren Zielrichtung der Werbung auch subjektiv (mindestens unter anderem) hierfür gedacht (vgl. OLG Hamm, 4 U 127/13, Rn. 49, OLG Karlsruhe, 4 U 45/14, Rn. 8).

  • OLG Hamm, 13.06.2013 - 4 U 26/13

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Fahrzeug-Tuningteilen ohne Prüfzeichen

    Auszug aus LG Siegen, 01.06.2017 - 7 O 14/16
    Für die Frage, ob ein Gegenstand ein Fahrzeugteil, das in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein muss, im Sinne des § 22a Abs. 2 S. 1 StVZO ist, kommt es allein auf die objektive Verwendungsmöglichkeit des Gegenstandes an (OLG Hamm, Urteil vom 11. März 2014, 4 U 127/13, zitiert nach juris, Rn. 47, OLG Hamm, Urteil vom 13. Juni 2013, 4 U 26/13, zitiert nach juris, OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. November 2015, 15 U 138/14, zitiert nach juris, Rn. 30, OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. Dezember 2014, 4 U 45/14, zitiert nach juris, Rn. 7).

    Denn damit wäre gerade keine Gewähr dafür gegeben, dass nicht genehmigte Fahrzeugteile, bei denen die Gefahr mangelhafter Ausführung besteht, nicht doch in zulässiger Weise an Fahrzeugen angebracht und im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden (so OLG Hamm, 4 U 26/13, juris, im 3. Orientierungssatz).

  • OLG Hamm, 11.03.2014 - 4 U 127/13

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens nicht zugelassener Fahrzeugteile

    Auszug aus LG Siegen, 01.06.2017 - 7 O 14/16
    Für die Frage, ob ein Gegenstand ein Fahrzeugteil, das in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein muss, im Sinne des § 22a Abs. 2 S. 1 StVZO ist, kommt es allein auf die objektive Verwendungsmöglichkeit des Gegenstandes an (OLG Hamm, Urteil vom 11. März 2014, 4 U 127/13, zitiert nach juris, Rn. 47, OLG Hamm, Urteil vom 13. Juni 2013, 4 U 26/13, zitiert nach juris, OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. November 2015, 15 U 138/14, zitiert nach juris, Rn. 30, OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. Dezember 2014, 4 U 45/14, zitiert nach juris, Rn. 7).

    Damit waren sie nicht nur objektiv zur Verwendung an Kraftfahrzeugen geeignet, sondern nach der erkennbaren Zielrichtung der Werbung auch subjektiv (mindestens unter anderem) hierfür gedacht (vgl. OLG Hamm, 4 U 127/13, Rn. 49, OLG Karlsruhe, 4 U 45/14, Rn. 8).

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2015 - 15 U 138/14

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens nicht zugelassener LED-Fahrzeugleuchten

    Auszug aus LG Siegen, 01.06.2017 - 7 O 14/16
    Für die Frage, ob ein Gegenstand ein Fahrzeugteil, das in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein muss, im Sinne des § 22a Abs. 2 S. 1 StVZO ist, kommt es allein auf die objektive Verwendungsmöglichkeit des Gegenstandes an (OLG Hamm, Urteil vom 11. März 2014, 4 U 127/13, zitiert nach juris, Rn. 47, OLG Hamm, Urteil vom 13. Juni 2013, 4 U 26/13, zitiert nach juris, OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. November 2015, 15 U 138/14, zitiert nach juris, Rn. 30, OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. Dezember 2014, 4 U 45/14, zitiert nach juris, Rn. 7).
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