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   LG Siegen, 03.02.2014 - 3 S 60/12   

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https://dejure.org/2014,58393
LG Siegen, 03.02.2014 - 3 S 60/12 (https://dejure.org/2014,58393)
LG Siegen, Entscheidung vom 03.02.2014 - 3 S 60/12 (https://dejure.org/2014,58393)
LG Siegen, Entscheidung vom 03. Februar 2014 - 3 S 60/12 (https://dejure.org/2014,58393)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.07.2012 - IV ZR 201/10

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

    Auszug aus LG Siegen, 03.02.2014 - 3 S 60/12
    Nach dem Urteil des BGH vom 25.07.2012 (IV ZR 201/10, NJW 2012, 3023, zitiert nach juris, siehe auch das Urteil vom 11.09.2013, IV ZR 114/13) stellen Bestimmungen in Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kapitallebensversicherung und die aufgeschobene Rentenversicherung, die vorsehen, dass die Abschlusskosten im Wege des sogenannten Zillmerverfahrens mit den ersten Beiträgen des Versicherungsnehmers verrechnet werden, eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers dar und sind daher gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam.

    Es fehlt auch ein notwendiger Hinweis an den Versicherungsnehmer, ihm werde der Nachweis gestattet, der Versicherung sei ein Schaden überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden (vergleiche BGH, IV ZR 201/10, Rn 49 ff.).

  • BGH, 26.06.2013 - IV ZR 39/10

    Lebensversicherung: Höhe des Rückkaufswerts bei Unwirksamkeit der Allgemeinen

    Auszug aus LG Siegen, 03.02.2014 - 3 S 60/12
    Dem Versicherungsnehmer, der bis Ende 2007 einen Vertrag über eine Lebensversicherung geschlossen hat, steht im Falle der Kündigung bei Unwirksamkeit der in den Allgemeinen Bedingungen enthaltenen Klauseln über die Berechnung des Rückkaufwertes und die Verrechnung der Abschlusskosten im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ein Mindestbetrag zu, der die Hälfte des mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation berechneten ungezillmerten Deckungskapitals nicht unterschreiten darf (BGH, Urteil vom 11.09.2013, IV ZR 17/13, NJW 2013, 1939, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 26.06.2013, IV ZR 39/10, VersR 2013, 1381, zitiert nach juris; Fortführung der Rechtsprechung des BGH, Urteil vom 12.10.2005, IV ZR 162/03, BGHZ 164, 297).

    Dabei hat der BGH in seiner Entscheidung vom 26.06.2013, IV ZR 39/10 ausgeführt, dass "ungezillmert" in diesem Zusammenhang bedeute, dass das Deckungskapital ohne jede Berücksichtigung von Abschlusskosten zu ermitteln sei (Rn 54).

  • BGH, 11.09.2013 - IV ZR 17/13

    Berechnung des Rückkaufswerts von bis Ende 2007 geschlossenen

    Auszug aus LG Siegen, 03.02.2014 - 3 S 60/12
    Dem Versicherungsnehmer, der bis Ende 2007 einen Vertrag über eine Lebensversicherung geschlossen hat, steht im Falle der Kündigung bei Unwirksamkeit der in den Allgemeinen Bedingungen enthaltenen Klauseln über die Berechnung des Rückkaufwertes und die Verrechnung der Abschlusskosten im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ein Mindestbetrag zu, der die Hälfte des mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation berechneten ungezillmerten Deckungskapitals nicht unterschreiten darf (BGH, Urteil vom 11.09.2013, IV ZR 17/13, NJW 2013, 1939, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 26.06.2013, IV ZR 39/10, VersR 2013, 1381, zitiert nach juris; Fortführung der Rechtsprechung des BGH, Urteil vom 12.10.2005, IV ZR 162/03, BGHZ 164, 297).

    Für die sogenannte zweite Klauselgeneration der Jahre 2001-2007 führt der BGH in seiner Entscheidung vom 11.09.2013, IV ZR 17/13, aus, dass die durch die Unwirksamkeit der Bedingungen aus materiellen Gründen entstandene Vertragslücke nicht durch unmittelbare Anwendung des § 169 Abs. 3 S. 1 VVG geschlossen werden könne.

  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Auszug aus LG Siegen, 03.02.2014 - 3 S 60/12
    Dem Versicherungsnehmer, der bis Ende 2007 einen Vertrag über eine Lebensversicherung geschlossen hat, steht im Falle der Kündigung bei Unwirksamkeit der in den Allgemeinen Bedingungen enthaltenen Klauseln über die Berechnung des Rückkaufwertes und die Verrechnung der Abschlusskosten im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ein Mindestbetrag zu, der die Hälfte des mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation berechneten ungezillmerten Deckungskapitals nicht unterschreiten darf (BGH, Urteil vom 11.09.2013, IV ZR 17/13, NJW 2013, 1939, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 26.06.2013, IV ZR 39/10, VersR 2013, 1381, zitiert nach juris; Fortführung der Rechtsprechung des BGH, Urteil vom 12.10.2005, IV ZR 162/03, BGHZ 164, 297).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.2000 - 4 U 32/00

    Unterlassung der Verbraucherinformation - Ende des Versicherungsvertrages -

    Auszug aus LG Siegen, 03.02.2014 - 3 S 60/12
    Zudem sind deren Folgen in § 5a VVG a.F. abschließend geregelt (vergleiche OLG Düsseldorf, 4 U 32/00, zitiert nach juris).
  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 82/10

    Fernabsatzgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus LG Siegen, 03.02.2014 - 3 S 60/12
    Dies erfordert eine ausreichende Lesbarkeit und setzt die Verwendung einer hinreichend großen Schrift voraus (vgl. BGH NJW 2011, 1061).
  • OLG Hamm, 24.08.2011 - 20 U 51/11

    Widerruf eines Lebensversicherungsvertrages nach Kündigung und Auskehrung des

    Auszug aus LG Siegen, 03.02.2014 - 3 S 60/12
    Ratenzahlungszuschläge bei Versicherungsverträgen mit monatlicher Zahlungsweise stellen - auch unter Berücksichtigung europarechtlicher Bezüge - keine Kreditgewährung in Form eines entgeltlichen Zahlungsaufschubs dar, so dass der effektive Jahreszins nicht anzugeben ist (OLG Hamm, 20 U 51/11, zitiert nach juris, Rn 9, 13, 15, BGH, IV ZR 230/12, zitiert nach juris, Rn 10, 16).
  • OLG Köln, 21.12.2012 - 20 U 133/12

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht gem. § 5a VVG a.F.

    Auszug aus LG Siegen, 03.02.2014 - 3 S 60/12
    (vgl. OLG Köln, 20 U 133/12, Seite 8 ff., zu einer inhaltsgleichen Widerspruchsbelehrung).
  • BGH, 06.02.2013 - IV ZR 230/12

    Die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlung von Versicherungsprämien mit

    Auszug aus LG Siegen, 03.02.2014 - 3 S 60/12
    Ratenzahlungszuschläge bei Versicherungsverträgen mit monatlicher Zahlungsweise stellen - auch unter Berücksichtigung europarechtlicher Bezüge - keine Kreditgewährung in Form eines entgeltlichen Zahlungsaufschubs dar, so dass der effektive Jahreszins nicht anzugeben ist (OLG Hamm, 20 U 51/11, zitiert nach juris, Rn 9, 13, 15, BGH, IV ZR 230/12, zitiert nach juris, Rn 10, 16).
  • BGH, 11.09.2013 - IV ZR 114/13

    Berechnung des Rückkaufswerts von bis Ende 2007 geschlossenen

    Auszug aus LG Siegen, 03.02.2014 - 3 S 60/12
    Nach dem Urteil des BGH vom 25.07.2012 (IV ZR 201/10, NJW 2012, 3023, zitiert nach juris, siehe auch das Urteil vom 11.09.2013, IV ZR 114/13) stellen Bestimmungen in Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kapitallebensversicherung und die aufgeschobene Rentenversicherung, die vorsehen, dass die Abschlusskosten im Wege des sogenannten Zillmerverfahrens mit den ersten Beiträgen des Versicherungsnehmers verrechnet werden, eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers dar und sind daher gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam.
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