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   LG Siegen, 20.05.2016 - 2 O 417/15   

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https://dejure.org/2016,23040
LG Siegen, 20.05.2016 - 2 O 417/15 (https://dejure.org/2016,23040)
LG Siegen, Entscheidung vom 20.05.2016 - 2 O 417/15 (https://dejure.org/2016,23040)
LG Siegen, Entscheidung vom 20. Mai 2016 - 2 O 417/15 (https://dejure.org/2016,23040)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Partiarisches Darlehen, Widerrufsbelehrung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Inhalt einer Widerrufsbelehrung; Abhängigkeit des Laufs der Widerrufsfrist von der Zurverfügungsstellung der die Vertragserklärung des Verbrauchers enthaltenden Urkunde; Rückzahlung eines partiarischen Darlehens

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2014 - 14 U 59/14

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung in einem Verbraucherkreditvertrag

    Auszug aus LG Siegen, 20.05.2016 - 2 O 417/15
    Da die Widerrufsbelehrung nicht zu beanstanden ist, kommt es nicht mehr darauf an, dass sich die Beklagte angesichts der Abweichungen von dem vom 01.04.2008 bis zum 03.08.2009 geltenden Muster gem. Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV nicht auf die Schutzwirkungen gem. § 14 BGB-InfoV berufen kann (gegen die Gesetzlichkeitsfiktion vgl. etwa die Ausführungen des OLG Düsseldorf, Beschl. v. 03.07.2014, I-14 U 59/14, 14 U 59/14, juris).
  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Siegen, 20.05.2016 - 2 O 417/15
    Zwar hat der BGH (Urt. v. 10.03.2009, XI ZR 33/08, juris, Rn. 16) angenommen, dass die Formulierung "Jeder Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (...) widerrufen.
  • LG Lüneburg, 21.01.2016 - 7 O 88/15

    Lieferfrist

    Auszug aus LG Siegen, 20.05.2016 - 2 O 417/15
    Der Unterschied zu dem der BGH-Rechtsprechung zu Grunde liegenden Fall besteht darin, dass durch die Verwendung des Possessivpronomen "Ihr" klargestellt wurde, dass der Lauf der Widerrufsfrist nicht bereits mit dem Zugang des Vertragsantrages des Unternehmers beginnt, sondern von der Zurverfügungsstellung der die Vertragserklärung des Verbrauchers enthaltenden Urkunde abhängt (vgl. etwa LG Düsseldorf, Urt. v. 01.06.2015, 8 O 253/14, juris, Rn. 25; LG Dortmund, Urt. v. 08.06.2015, 7 O 88/15; LG Siegen, Urt. v. 04.12.2015, 2 O 310/15).
  • OLG Stuttgart, 24.04.2014 - 2 U 98/13

    Wettbewerbsrechtliche Überprüfung eines "Baukastenformulars" für einen

    Auszug aus LG Siegen, 20.05.2016 - 2 O 417/15
    In ihrer Summe müssen diese Elemente die Widerrufsbelehrung so augenfällig von dem keine Belehrungen oder Pflichthinweise enthaltenden Vertragstext abheben, dass ein Verbraucher, der den Text mit der gebotenen Sorgfalt liest, sie besonders wahrnehmen wird (vgl. OLG Stuttgart , Urt. v. 24.04.2014, 2 U 98/13, BeckRS 2014, 10515).
  • BGH, 14.05.2009 - IX ZR 63/08

    Berücksichtigung fälliger Forderungen bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus LG Siegen, 20.05.2016 - 2 O 417/15
    Die Beklagte hat zudem zu keinem Zeitpunkt einen konkreten Auszahlungstag in Aussicht gestellt und sich so auch nicht selbst eine Frist gesetzt (vgl. dazu etwa BGH, Urt. v. 14.05.2009, IX ZR 63/08, juris, Rn. 24; Grüneberg, in: Palandt-BGB, § 286 Rn. 25).
  • LG Düsseldorf, 12.06.2015 - 8 O 253/14

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung in einem Darlehensvertrag

    Auszug aus LG Siegen, 20.05.2016 - 2 O 417/15
    Der Unterschied zu dem der BGH-Rechtsprechung zu Grunde liegenden Fall besteht darin, dass durch die Verwendung des Possessivpronomen "Ihr" klargestellt wurde, dass der Lauf der Widerrufsfrist nicht bereits mit dem Zugang des Vertragsantrages des Unternehmers beginnt, sondern von der Zurverfügungsstellung der die Vertragserklärung des Verbrauchers enthaltenden Urkunde abhängt (vgl. etwa LG Düsseldorf, Urt. v. 01.06.2015, 8 O 253/14, juris, Rn. 25; LG Dortmund, Urt. v. 08.06.2015, 7 O 88/15; LG Siegen, Urt. v. 04.12.2015, 2 O 310/15).
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