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   LG Siegen, 01.12.2021 - 1 O 399/20   

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LG Siegen, 01.12.2021 - 1 O 399/20 (https://dejure.org/2021,75686)
LG Siegen, Entscheidung vom 01.12.2021 - 1 O 399/20 (https://dejure.org/2021,75686)
LG Siegen, Entscheidung vom 01. Dezember 2021 - 1 O 399/20 (https://dejure.org/2021,75686)
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  • OLG Düsseldorf, 15.10.2007 - 1 U 52/07

    Nutzungsausfallentschädigung für privaten Pkw bei verzögerter Reparatur - Keine

    Auszug aus LG Siegen, 01.12.2021 - 1 O 399/20
    Eine eigene Kreditunwürdigkeit muss von ihm nicht ohne weiteres offen gelegt werden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Oktober 2007 - I-1 U 52/07 -, juris, Rn.10).

    Die bloße Möglichkeit der Vorfinanzierung bzw. der Kreditbeschaffung hierzu kann jedoch alleine für die Annahme eines anspruchsmindernden bzw. anspruchsausschließenden Mitverschuldens nicht ausschlaggebend sein (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Oktober 2007 - I-1 U 52/07 -, juris, Rn.11).

    Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich einer Vollkaskoversicherung, sofern eine volle Haftung der Gegenseite nicht als gänzlich abwegig erscheint (OLG München, Urteil vom 24. März 2021 - 10 U 6761/19 -, juris, Rn. 51, 52; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Oktober 2007 - I-1 U 52/07 -, juris, Rn.20).

  • BGH, 17.11.2020 - VI ZR 569/19

    Ersatz des weiteren Nutzungsausfallschadens nach einem Verkehrsunfall durch den

    Auszug aus LG Siegen, 01.12.2021 - 1 O 399/20
    Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den eigenen Kaskoversicherer auf Behebung des Unfallschadens in Anspruch zu nehmen, um die Zeit des Nutzungsausfalls und damit die Höhe der diesbezüglichen Ersatzverpflichtung des Schädigers und dessen Haftpflichtversicherers möglichst gering zu halten, da Zweck des Kaskoversicherung nicht die Entlastung des Schädigers sondern Ersatz des Schadens für den Fall ist, dass kein Ersatzpflichtiger greifbar ist (BGH, Urteil vom 17. November 2020 - VI ZR 569/19 -, juris, Rn.9f).
  • OLG München, 24.03.2021 - 10 U 6761/19

    Ersatzfähige Schadenspositionen nach Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Siegen, 01.12.2021 - 1 O 399/20
    Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich einer Vollkaskoversicherung, sofern eine volle Haftung der Gegenseite nicht als gänzlich abwegig erscheint (OLG München, Urteil vom 24. März 2021 - 10 U 6761/19 -, juris, Rn. 51, 52; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Oktober 2007 - I-1 U 52/07 -, juris, Rn.20).
  • OLG München, 09.05.2014 - 10 U 3652/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines im Kreuzungsbereich bei Rotlicht links

    Auszug aus LG Siegen, 01.12.2021 - 1 O 399/20
    Im Hinblick auf den erheblichen Verkehrsverstoß des Abbiegenden hat die Betriebsgefahr des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs gemäß § 17 Abs. 1, Abs. 3 StVG zurückzutreten (OLG München, Urteil vom 09. Mai 2014 - 10 U 3652/13 -, juris, Rn. 17).
  • OLG Karlsruhe, 08.08.2011 - 1 U 54/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Höhe der Nutzungsausfallentschädigung

    Auszug aus LG Siegen, 01.12.2021 - 1 O 399/20
    Dabei kann der Versicherung erst ab dem Zeitpunkt dieses Hinweises ein Verschuldensvorwurf gemacht werden, wenn sie zur Abwendung eines weiteren Schadens ihre Schadensüberprüfung nicht beschleunigt und die Reparaturkosten oder zumindest einen ausreichenden Vorschuss nicht anweist (OLG Karlsruhe, Urteil vom 8.8. 2011 - 1 U 54/11, NZV 2011, 546).
  • BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64

    Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    Auszug aus LG Siegen, 01.12.2021 - 1 O 399/20
    Dabei wird auf den Verlust der Gebrauchsmöglichkeit abgestellt, wobei Anspruchsvoraussetzung weiter eine fühlbare Beeinträchtigung der Nutzung ist (BGH, Urteil vom 15.4. 1966 - VI ZR 271/64, NJW 1966, 1260; Palandt/Grüneberg, BGB, 79. Aufl., § 249 Rdnr. 40f.).
  • BGH, 16.11.2005 - IV ZR 120/04

    Rechtsnatur einer Kapitalmangel-Klausel in der

    Auszug aus LG Siegen, 01.12.2021 - 1 O 399/20
    Eine sekundäre Darlegungslast des Geschädigten liegt nur insoweit vor, soweit Umstände angesprochen sind, die der Schädiger aus eigenem Wissen nicht vortragen kann (BGH, Urteil vom 16. November 2005 - IV ZR 120/04 -, juris, Rn. 37, 38).
  • BGH, 17.03.1970 - VI ZR 108/68

    Berechnung des Nutzungsausfalls bei unentgeltlicher Zurverfügungstellung eines

    Auszug aus LG Siegen, 01.12.2021 - 1 O 399/20
    Ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung entfällt zwar, wenn der Geschädigte selbst ein zweites, sonst ungenutztes Fahrzeug hat, dessen Einsatz ihm zumutbar ist, er entfällt hingegen nicht, wenn dem Geschädigten von einem Dritten - auch einem Ehepartner - unentgeltlich ein Ersatzwagen zur Verfügung gestellt wird (BGH, Urteil vom 17.3. 1970 - VI ZR 108/68, NJW 1970, 1120, 1122; Staudinger/Höpfner (2021) BGB § 251, Rn. 62).
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