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   LG Siegen, 27.09.2017 - 1 O 213/16   

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https://dejure.org/2017,67466
LG Siegen, 27.09.2017 - 1 O 213/16 (https://dejure.org/2017,67466)
LG Siegen, Entscheidung vom 27.09.2017 - 1 O 213/16 (https://dejure.org/2017,67466)
LG Siegen, Entscheidung vom 27. September 2017 - 1 O 213/16 (https://dejure.org/2017,67466)
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  • OLG Hamm, 08.03.2017 - 20 U 9/17

    Berufsunfähigkeitsversicherung; vorvertragliche Anzeigepflicht; arglistige

    Auszug aus LG Siegen, 27.09.2017 - 1 O 213/16
    Wenn jedoch feststeht, dass der Versicherungsnehmer objektiv die Unwahrheit gesagt hat, muss von ihm verlangt werden, plausible Gründe darzulegen, warum und wie es zu diesen Falschangaben gekommen ist (OLG Hamm, Beschluss vom 08. März 2017 - I-20 U 9/17 -, Rn. 21, juris).
  • BGH, 21.03.2012 - IV ZR 264/10

    Anspruch auf Versicherungsleistungen und Schadensersatz aus einer von der

    Auszug aus LG Siegen, 27.09.2017 - 1 O 213/16
    Der arglistig handelnde Versicherungsnehmer kann sich auch auf eine Verletzung der Nachfrageobliegenheit durch den Versicherer nicht berufen (vgl. BGH, Beschl. v. 21.03.2012, IV ZR 264/10, juris, Rn. 10).
  • OLG Zweibrücken, 09.03.2005 - 1 U 100/04

    Anfechtung eines Lebensversicherungsvertrages wegen arglistigen Verschweigens von

    Auszug aus LG Siegen, 27.09.2017 - 1 O 213/16
    Wer aber eine Blanketturkunde mit seiner Unterschrift freiwillig aus der Hand gibt, muss den Inhalt gegenüber einem gutgläubigen Dritten - hier der Beklagten - sogar dann gegen sich gelten lassen, wenn die Blanketturkunde abredewidrig ausgefüllt wird (OLG Zweibrücken, VersR 2005, 1373, unter Hinweis auf: Palandt-Ellenberger, BGB, 75. Aufl., § 172 Rdnr. 5 m. w. N.; Langheid in: Langheid/Rixecker VVG § 19 Rn. 79; Armbrüster in: Prölss/Martin VVG § 19 Rn. 65).
  • OLG Frankfurt, 22.07.2004 - 3 U 219/03

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Arglistige Täuschung durch falsche Angaben zu den

    Auszug aus LG Siegen, 27.09.2017 - 1 O 213/16
    Die Klägerin hat nämlich mit der Unterschrift eine eigene Erklärung zu den Gesundheitsfragen abgegeben, obwohl ihr der diesbezügliche Inhalt des Formulars zu diesem Zeitpunkt unbekannt war (vgl. OLG Frankfurt, VersR 2005, 1136).
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