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   LG Siegen, 28.03.2014 - 5 O 169/13   

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https://dejure.org/2014,33795
LG Siegen, 28.03.2014 - 5 O 169/13 (https://dejure.org/2014,33795)
LG Siegen, Entscheidung vom 28.03.2014 - 5 O 169/13 (https://dejure.org/2014,33795)
LG Siegen, Entscheidung vom 28. März 2014 - 5 O 169/13 (https://dejure.org/2014,33795)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsdienstleistung, Patenterteilungsverfahren, Patentanwalt

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rechtsdienstleistung, Patenterteilungsverfahren, Patentanwalt

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Patentanmeldung für Dritte ohne Zulassung als Patent- oder Rechtsanwalt stellt unerlaubte Rechtsberatung dar / RDG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen das RDG durch Vertretung Dritter im Patenterteilungsverfahren

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unerlaubte Rechtsberatung: Patentanmeldung für Dritte ohne Zulassung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz durch Vertretung Dritter im Patenterteilungsverfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09

    Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker

    Auszug aus LG Siegen, 28.03.2014 - 5 O 169/13
    Nach § 253 II Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 I ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bliebe (BGH GRUR 2011, 539, 540).

    Diese stellt klar, dass Rechtsdienstleistungen angesichts des fortbestehenden Verbotscharakters des neuen Gesetzes, das gemäß § 1 I S. 2 RDG dazu dient, die Rechtsuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen, nur aufgrund gesetzlicher Erlaubnis erbracht werden dürfen und im Übrigen verboten sind, so dass § 4 Nr. 11 UWG anwendbar ist (BGH GRUR 2011, 539, 541; NJW 2009, 3242, 3244, m.w.N.).

    Ob eine Nebenleistung gegeben ist, ist gem. § 5 I S. 2 RDG nach ihrem Inhalt, Umfang und sachlichem Zusammenhang mit der Haupttätigkeit unter Berücksichtigung der Rechtskenntnisse zu beurteilen, die für die Haupttätigkeit erforderlich sind (BGH GRUR 2011, 539, 542).

  • BVerfG, 25.02.2003 - 2 BvR 281/00

    Tätigkeit der technischen Mitglieder des Deutschen Patent- und Markenamtes keine

    Auszug aus LG Siegen, 28.03.2014 - 5 O 169/13
    Das Patenterteilungsverfahren ist weitgehend justizförmig ausgestaltet (BVerfG GRUR 2003, 723; Mes, PatG/ GebrMG, 3. Aufl., Einleitung vor § 34 Rn. 7).
  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 232/08

    Reichweite einer Unterlassungsverpflichtungserklärung eines Presseorgans im

    Auszug aus LG Siegen, 28.03.2014 - 5 O 169/13
    Vielmehr reicht es aus, dass im Urteilstenor (oder auch in den Gründen) zum Ausdruck kommt, welche Art Handlung nicht erneut vorgenommen werden darf (BGH NJW 2009, 2823, 2824).
  • BGH, 01.06.2011 - I ZR 58/10

    Rechtsberatung durch Einzelhandelsverband

    Auszug aus LG Siegen, 28.03.2014 - 5 O 169/13
    Das Tätigwerden für einen Dritten in Zusammenhang mit dessen Abmahnung wegen eines Markenrechtsverstoßes stellt eine grundsätzlich ohne entsprechende Erlaubnis gem. § 3 RDG verbotene Rechtsdienstleistung im Sinne von § 2 I RDG dar (BGH GRUR 2012, 79, 80).
  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 166/06

    Finanz-Sanierung

    Auszug aus LG Siegen, 28.03.2014 - 5 O 169/13
    Diese stellt klar, dass Rechtsdienstleistungen angesichts des fortbestehenden Verbotscharakters des neuen Gesetzes, das gemäß § 1 I S. 2 RDG dazu dient, die Rechtsuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen, nur aufgrund gesetzlicher Erlaubnis erbracht werden dürfen und im Übrigen verboten sind, so dass § 4 Nr. 11 UWG anwendbar ist (BGH GRUR 2011, 539, 541; NJW 2009, 3242, 3244, m.w.N.).
  • BGH, 03.05.2007 - I ZR 19/05

    Rechtsberatung durch Haftpflichtversicherer

    Auszug aus LG Siegen, 28.03.2014 - 5 O 169/13
    Ein lediglich mittelbares Eigeninteresse macht eine fremde Rechtsangelegenheit nicht zu einer eigenen (BGH NJW 2007, 3570, 3572).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 128/02

    Fördermittelberatung

    Auszug aus LG Siegen, 28.03.2014 - 5 O 169/13
    Der Zweck der Bestimmungen in §§ 1, 2 RDG besteht - wie zuvor gem. Art. 1 § 1 I RBerG - darin, die Rechtsuchenden vor ungeeigneten Beratern zu schützen und ist daher bereits dann berührt, wenn unerlaubt Rechtsberatung auch nur angeboten wird, da dies die Gefahr begründet, dass sich der Angebotsempfänger an einen nicht ausreichend qualifizierten Berater wenden wird (BGH NJW 2005, 2458, 2459).
  • BGH, 25.10.2004 - PatAnwZ 1/03

    Aufnahme eines US Patent Agent in die Patentanwaltskammer

    Auszug aus LG Siegen, 28.03.2014 - 5 O 169/13
    Die Wahrnehmung anwaltlicher Aufgaben setzt den unabhängigen, verschwiegenen und nur den Interessen des eigenen Mandanten verpflichteten Patentanwalt voraus (BGH NJW-RR 2005, 427, 430).
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