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   LG Siegen, 29.10.2019 - 1 O 207/18   

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LG Siegen, 29.10.2019 - 1 O 207/18 (https://dejure.org/2019,66720)
LG Siegen, Entscheidung vom 29.10.2019 - 1 O 207/18 (https://dejure.org/2019,66720)
LG Siegen, Entscheidung vom 29. Oktober 2019 - 1 O 207/18 (https://dejure.org/2019,66720)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZR 132/03

    Ansprüche des eine Kaution stellenden Dritten gegen den in die Abwicklung

    Auszug aus LG Siegen, 29.10.2019 - 1 O 207/18
    Ein Anwaltsvertrag setzt übereinstimmende, auf den Abschluss eines entsprechenden Vertrages gerichtete Willenserklärungen der Vertragsparteien voraus (BGH, Urt. v. 14.2.2019 - IX ZR 203/18 - NJW-RR 2019, 1076 Rn. 9; Urt. v. 22.07.2004 - IX ZR 132/03 - NJW 2004, 3630, 3631).

    Demgegenüber kann ein Auskunftsvertrag konkludent geschlossen sein, wenn der Dritte eine konkrete Frage stellt und der Auskunftgeber sich auf die Beantwortung der Frage einlässt (BGH, Urteil vom 22.07.2004 - IX ZR 132/03 - NJW 2004, 3630, 3632).

    Sprechen aber die Gesamtumstände des Beratungsgesprächs nicht bereits eindeutig für den konkludenten Abschluss eines Auskunftsvertrages, kommt es maßgeblich auf die Frage an, ob der Zeuge ### dem Beklagten in dem Beratungsgespräch explizit die Frage gestellt hat, ob er Zahlungen an das ### leisten kann und der Beklagte sich auf die Beantwortung der Frage eingelassen hat (vgl. BGH, Urteil vom 22.07.2004 - IX ZR 132/03 - NJW 2004, 3630, 3632).

    Vertragliche Schadensersatzansprüche zu Gunsten von nicht am Vertragsverhältnis beteiligten Dritten beruhen auf dem Rechtsgedanken, demjenigen, der vertragslos, aber bestimmungsgemäß mit der unzureichend erbrachten vertraglichen Leistung in Berührung und durch sie zu Schaden gekommen ist, einen vertraglichen Anspruch nicht zu versagen, der dem Vertragspartner des Schädigers ohne weiteres zusteht (BGH, Urteil vom 22.07.2004 - IX ZR 132/03 - NJW 2004, 3630, 3632).

  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 12/05

    Haftung eines Steuerberaters für kostenlose telefonische Auskunft

    Auszug aus LG Siegen, 29.10.2019 - 1 O 207/18
    Dies ist anhand objektiver Kriterien aufgrund der Erklärungen und des Verhaltens der Parteien zu ermitteln, wobei vor allem die wirtschaftliche sowie die rechtliche Bedeutung der Angelegenheit, insbesondere für den Begünstigten, und die Interessenlage der Parteien heranzuziehen sind (BGH, Urteil vom 18.12.2008 - IX ZR 12/05 - NJW 2009, 1141, Rn. 7).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der stillschweigende Abschluss eines Auskunftsvertrages zwischen Geber und Empfänger der Auskunft und damit eine vertragliche Haftung des Auskunftgebers für die Richtigkeit seiner Auskunft regelmäßig dann anzunehmen, wenn die Auskunft für den Empfänger erkennbar von erheblicher Bedeutung ist und er sie zur Grundlage wesentlicher Entschlüsse machen will; dies gilt insbesondere in Fällen, in denen der Auskunftgeber für die Erteilung der Auskunft besonders sachkundig ist oder ein eigenes wirtschaftliches Interesse hat (BGH, Urteil vom 18.12.2018 - IX ZR 12/05 - NJW 2009, 1141, Rn. 10 m.w.N.).

  • BGH, 07.03.2013 - IX ZR 64/12

    Steuerberaterhaftung: Hinweispflicht bei Unterdeckung in der Handelsbilanz einer

    Auszug aus LG Siegen, 29.10.2019 - 1 O 207/18
    Die auf einer ergänzenden Vertragsauslegung, auf richterlicher Rechtsfortbildung nach Maßgabe von § 242 BGB oder auf einer analogen Anwendung der § § 328 ff. BGB beruhende Rechtsfigur des Vertrages mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter setzt unter anderem voraus, dass der Vertragsgläubiger ein berechtigtes Interesse an der Einbeziehung des Dritten in den Schutzbereich des betreffenden Vertrages hat und diese Umstände für den Schuldner zumindest erkennbar waren (BGH, Urt. v. 07.03.2013 - IX ZR 64/12 - NZI 2013, 438, Rn. 25; OLG Köln, Urt. v. 27.03.2008 - 18 U 160/06 - BeckRS 2011, 11946; Grüneberg in: Palandt, 78. Auflage 2019, § 328 Rn. 14 ff.).
  • BGH, 20.04.2017 - IX ZR 252/16

    Insolvenzanfechtung: Irrtümliche Leistung des Schuldners auf eine tatsächlich

    Auszug aus LG Siegen, 29.10.2019 - 1 O 207/18
    Der Schutz des Vertreters vor vermögensrechtlichen Nachteilen, die sich aus dem - begründeten oder unbegründeten - Verdacht einer Pflichtverletzung gegenüber dem Mandanten ergeben können, obliegt vielmehr regelmäßig dem Vertreter selbst (BGH, Urt. v. 21.07.2016 - IX ZR 252/16 - NJW 2016, 3432, Rn. 24).
  • BGH, 21.07.2016 - IX ZR 252/15

    Zur Haftung eines Anwalts für Vermögensschäden, die der Vertreter des Mandanten

    Auszug aus LG Siegen, 29.10.2019 - 1 O 207/18
    Der Schutz des Vertreters vor vermögensrechtlichen Nachteilen, die sich aus dem - begründeten oder unbegründeten - Verdacht einer Pflichtverletzung gegenüber dem Mandanten ergeben können, obliegt vielmehr regelmäßig dem Vertreter selbst (BGH, Urt. v. 21.07.2016 - IX ZR 252/16 - NJW 2016, 3432, Rn. 24).
  • BGH, 14.06.2012 - IX ZR 145/11

    Drittschützende Wirkung eines Steuerberatermandats: Haftung des mit der

    Auszug aus LG Siegen, 29.10.2019 - 1 O 207/18
    Eine ausdrückliche Einbeziehung eines Dritten in den Schutzbereich des Vertrages ist ebenfalls möglich (BGH, Urt. v. 14.06.2012 - IX ZR 145/11 - juris Rn. 16).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2012 - 23 U 180/11

    Beratungspflichten des Steuerberaters einer GmbH im Hinblick auf die

    Auszug aus LG Siegen, 29.10.2019 - 1 O 207/18
    Ein Einbeziehungsinteresse der Gesellschaft liegt demgegenüber nur dann vor, wenn sich die rechtlichen Folgen einer falschen Auskunft des Beraters nicht nur auf den Geschäftsführer beschränken, sondern auch die Gesellschaft auf irgendeine Weise davon betroffen sein kann (Juretzek, Anm. zu OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.12.2012 - 23 U 180/11 - DStR 2013, 2538).
  • OLG Köln, 27.03.2008 - 18 U 160/06

    Vorliegen der §§ 27 Abs. 3 S. 1, 183 Abs. 2 S. 1 AktG bzw. einer verdeckten

    Auszug aus LG Siegen, 29.10.2019 - 1 O 207/18
    Die auf einer ergänzenden Vertragsauslegung, auf richterlicher Rechtsfortbildung nach Maßgabe von § 242 BGB oder auf einer analogen Anwendung der § § 328 ff. BGB beruhende Rechtsfigur des Vertrages mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter setzt unter anderem voraus, dass der Vertragsgläubiger ein berechtigtes Interesse an der Einbeziehung des Dritten in den Schutzbereich des betreffenden Vertrages hat und diese Umstände für den Schuldner zumindest erkennbar waren (BGH, Urt. v. 07.03.2013 - IX ZR 64/12 - NZI 2013, 438, Rn. 25; OLG Köln, Urt. v. 27.03.2008 - 18 U 160/06 - BeckRS 2011, 11946; Grüneberg in: Palandt, 78. Auflage 2019, § 328 Rn. 14 ff.).
  • BGH, 14.02.2019 - IX ZR 203/18

    Zustandekommen eines Anwaltsvertrages; Abwarten der Deckungszusage des

    Auszug aus LG Siegen, 29.10.2019 - 1 O 207/18
    Ein Anwaltsvertrag setzt übereinstimmende, auf den Abschluss eines entsprechenden Vertrages gerichtete Willenserklärungen der Vertragsparteien voraus (BGH, Urt. v. 14.2.2019 - IX ZR 203/18 - NJW-RR 2019, 1076 Rn. 9; Urt. v. 22.07.2004 - IX ZR 132/03 - NJW 2004, 3630, 3631).
  • BGH, 06.05.2015 - VIII ZR 161/14

    Ansprüche des Mieters wegen Legionellen im Trinkwasser

    Auszug aus LG Siegen, 29.10.2019 - 1 O 207/18
    Nach § 286 ZPO hat das Gericht unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses der Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr zu erachten ist (dazu und zum folgenden BGH, NZM 2015, 534 Rn. 11).
  • OLG Hamm, 18.03.2021 - 28 U 279/19

    Schadensersatz wegen anwaltlicher Pflichtverletzung; Konkludenter

    Der Kläger beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Siegen vom 29.10.2019, Az. 1 O 207/18, den Beklagten zu verurteilen, an ihn 25.961,14 EUR nebst Zinsen hierauf in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.10.2017 zu zahlen.
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