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   LG Stade, 07.06.2018 - 8 O 103/17   

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https://dejure.org/2018,63345
LG Stade, 07.06.2018 - 8 O 103/17 (https://dejure.org/2018,63345)
LG Stade, Entscheidung vom 07.06.2018 - 8 O 103/17 (https://dejure.org/2018,63345)
LG Stade, Entscheidung vom 07. Juni 2018 - 8 O 103/17 (https://dejure.org/2018,63345)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Skonto für Apotheken - auf verschreibungspflichtige Arzneimittel

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 172/16

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von Rabatten und Skonti im

    Auszug aus LG Stade, 07.06.2018 - 8 O 103/17
    Sie meint, dass nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 05.10.2017, I ZR 172/16, feststehe, dass der Großhändler auf den Festzuschlag verzichten könne, da es sich hierbei lediglich um einen Höchst-, keinen Mindestbetrag handele.

    Zwar handelt es sich bei § 78 Abs. 1 AMG, § 2 AMPreisV um Marktverhaltensregelungen, da diese Vorschriften nach ihrer Zielsetzung dazu bestimmt sind, den Wettbewerb unter den Pharmagroßhändlern zu regeln (BGH, Urteil vom 05.10.2017, I ZR 172/16 mit weiteren Nachweisen).

    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 05.10.2017, I ZR 172/16, ist der pharmazeutische Unternehmer berechtigt, auf einen Festzuschlag von 70 Cent zu verzichten.

    Der rabattfähige prozentuale Zuschlag habe dem Großhandel einen gewissen Spielraum bei der Preisgestaltung gegenüber den Apotheken gewährleisten und insbesondere Funktionsrabatte, etwa für die Bestellung größerer Mengen ermöglichen sollen (BGH, Urteil vom 05.10.2017, I ZR 172/16 mit Hinweis auf BT-Drs. 17/2413,36f.).

    Mit der gesetzlichen Regelung sei das Ziel verfolgt worden, dem Großhandel eine für seine Funktionsfähigkeit erforderliche Mindestvergütung zu sichern (BGH, Urteil vom 05.10.2017, I ZR 172/16 mit Hinweis auf Begr. z. RegE des AMOG, BT-Drs. 17/2413).

  • LG Hamburg, 17.05.2005 - 312 O 246/05

    Wettbewerbsrechtliche Kontrolle einer Rabattaktion von Pharmaunternehmen:

    Auszug aus LG Stade, 07.06.2018 - 8 O 103/17
    Diese Maßnahme wurde mit der Notwendigkeit einer angemessen Honorierung des Großhandels bei dem Vertrieb niedrigpreisiger Arzneimitteln begründet, da der Verordnungsgeber durch die Änderung der Preisspannen den Anreiz für Großhandel und Apotheken besonders viele hochpreisige Arzneimittel wegen der höheren Gewinnspannen zu verkaufen, beseitigen wollte (LG Hamburg, Urteil vom 17.05.2005, 312 O 246/05).

    Die Festsetzung einer Preisspanne sollte dem Schutz der Verbraucher dienen, nicht in erster Linie die Gewinnspannen der Apotheker regulieren (vergleiche auch LG Hamburg, Urteil vom 17.05.2005, 312 O 246/05).

    Darüber hinaus soll durch § 78 AMG auch nicht in die Freiheit der Preisgestaltung des Herstellers eingegriffen werden (LG Hamburg, Urteil vom 17.05.2005, 312 O 246/05; vgl. auch BGH, Urteil vom 22.02.1984, I ZR 13/82).

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 193/07

    UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE

    Auszug aus LG Stade, 07.06.2018 - 8 O 103/17
    Wie bereits ausgeführt sollen diese Regelungen insbesondere gewährleisten, dass die im öffentlichen Interesse gebotene flächendeckende und gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sichergestellt ist (BGH, Urteil vom 09.09.2010, I ZR 193/07 mit Verweis auf BT-Drs. 11/5373, Seite 27).

    Der Zweck der in § 7 HWG enthaltenen Regelung besteht vor allem darin, dass Verbraucher bei der Entscheidung, ob und welche Heilmittel sie in Anspruch nehmen, nicht durch die Aussicht auf Zugaben und Werbegaben unsachlich beeinflusst werden sollen (BGH, Urteil vom 09.09.2010, I ZR 193/07).

  • BGH, 22.02.1984 - I ZR 13/82

    Begriff des geltenden Herstellerabgabepreises

    Auszug aus LG Stade, 07.06.2018 - 8 O 103/17
    Darüber hinaus soll durch § 78 AMG auch nicht in die Freiheit der Preisgestaltung des Herstellers eingegriffen werden (LG Hamburg, Urteil vom 17.05.2005, 312 O 246/05; vgl. auch BGH, Urteil vom 22.02.1984, I ZR 13/82).

    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 22.02.1984, I ZR 13/82, soll sich der Herstellerabgabepreis lediglich bei konsequenter, nicht an den Listenpreis geknüpfter, Unterschreitung verändern.

  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus LG Stade, 07.06.2018 - 8 O 103/17
    Insoweit findet sich in dieser Vorschrift eine Regelung, die der Gewährung eines Skontos entspricht (vgl. hierzu Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 30.6.2011, L 8 KR 198/08 mit Verweis auf BVerfGE 114, 196 ff.).
  • BGH, 08.05.2013 - I ZR 98/12

    RezeptBonus

    Auszug aus LG Stade, 07.06.2018 - 8 O 103/17
    Die auf der Grundlage des § 78 Abs. 1 AMG näher geregelte Preisregulierung ist, da sie der Versorgungssicherheit dient, in verfassungsrechtlicher Hinsicht als wirtschaftliches Gegengewicht zum Apothekenmonopol des § 43 Abs. 1 AMG grundsätzlich gerechtfertigt (BGH, Urteil vom 08.05.2013, I ZR 98/12).
  • LSG Hessen, 30.06.2011 - L 8 KR 198/08

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Gewährung von Arzneimittelherstellerrabatt

    Auszug aus LG Stade, 07.06.2018 - 8 O 103/17
    Insoweit findet sich in dieser Vorschrift eine Regelung, die der Gewährung eines Skontos entspricht (vgl. hierzu Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 30.6.2011, L 8 KR 198/08 mit Verweis auf BVerfGE 114, 196 ff.).
  • OLG Celle, 19.12.2019 - 13 U 87/18

    Unterschreitung des Abgabepreises des pharmazeutischen Unternehmers durch

    Die Beklagte wird unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Stade vom 7. Juni 2018 (Az. 8 O 103/17) verurteilt,.

    unter Aufhebung [gemeint: Abänderung] des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Stade vom 7. Juni 2018 (Az. 8 O 103/17) die Beklagte zu verurteilen,.

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