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   LG Stade, 19.02.2004 - 3 O 234/03   

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https://dejure.org/2004,13186
LG Stade, 19.02.2004 - 3 O 234/03 (https://dejure.org/2004,13186)
LG Stade, Entscheidung vom 19.02.2004 - 3 O 234/03 (https://dejure.org/2004,13186)
LG Stade, Entscheidung vom 19. Februar 2004 - 3 O 234/03 (https://dejure.org/2004,13186)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 NStrG; § 43 Abs. 1 S. 2 NStrG; § 839 BGB; Art. 34 GG; § 254 Abs. 1 BGB
    Schadensersatzansprüche des Eigentümers und Halters eines Pkws aufgrund eines Wildunfalls wegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung des Kreises; Pflicht zur Aufstellung von Schildern zur Warnung vor Wildwechsel; Einhaltung der Verkehrssicherheit auf öffentlichen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche des Eigentümers und Halters eines Pkws aufgrund eines Wildunfalls wegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung des Kreises; Pflicht zur Aufstellung von Schildern zur Warnung vor Wildwechsel; Einhaltung der Verkehrssicherheit auf öffentlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Straßenbaulastträgers bei häufigen Wildunfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.07.1989 - III ZR 122/88

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Straßen; Anbringung von Wildschutzzäunen

    Auszug aus LG Stade, 19.02.2004 - 3 O 234/03
    Deshalb hat der Verkehrssicherungspflichtige die Verkehrsteilnehmer grundsätzlich vor den von der Straße ausgehenden Gefahren zu schützen und dafür Sorge zu tragen, dass sich die Straße in einem Zustand befindet, der den regelmäßigen Bedürfnissen eines sicheren Straßenverkehrs entspricht (BGHZ 108, 273,274) [BGH 13.07.1989 - III ZR 122/88] .

    Der Straßenbenutzer muss sich den gegebenen Verhältnissen anpassen und die Straße so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet (BGHZ 108, 273, 274) [BGH 13.07.1989 - III ZR 122/88] .

    Liegt eine solche Häufung von Wildunfällen vor, so ist von einer Verkehrssicherungspflicht auszugehen, der mit Aufstellung eines Warnschildes meist genüge getan wird (BGHZ 108, 273, 275) [BGH 13.07.1989 - III ZR 122/88] .

  • BGH, 08.04.1970 - III ZR 167/68

    Pflichten der Straßenverkehrsbehörde bei Änderung einer Vorfahrtregelung im

    Auszug aus LG Stade, 19.02.2004 - 3 O 234/03
    Deshalb hat sie regelmäßig dann keine weiteren Pflichten, wenn die Verkehrsteilnehmer bei zweckgerechter Benutzung der Straße und Anwendung der gebotenen Aufmerksamkeit etwaige Schäden selbst abwenden können (vgl. BGH NJW 1970, 1126; OLG Hamm NJW-RR 1999, 753, 754) [OLG Hamm 03.07.1998 - 9 U 6/98] .

    Dabei werden beim Verkehrsteilnehmer besondere Kenntnisse über typische Verkehrsgefahren vorausgesetzt (BGH NJW 1970, 1126).

  • BGH, 12.07.1979 - III ZR 102/78

    Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei Verursachung eines Unfalls

    Auszug aus LG Stade, 19.02.2004 - 3 O 234/03
    Dieses Haftungsprivileg gilt nach der ständigen Rechtsprechung des BGH nicht, wenn die verletzte Amtspflicht auf einer allgemeinen Verkehrssicherungspflicht im Straßenverkehr beruht (BGHZ 75, 134, 138 [BGH 12.07.1979 - III ZR 102/78] ; BGHZ 91, 48).
  • OLG Hamm, 03.07.1998 - 9 U 36/98
    Auszug aus LG Stade, 19.02.2004 - 3 O 234/03
    Deshalb hat sie regelmäßig dann keine weiteren Pflichten, wenn die Verkehrsteilnehmer bei zweckgerechter Benutzung der Straße und Anwendung der gebotenen Aufmerksamkeit etwaige Schäden selbst abwenden können (vgl. BGH NJW 1970, 1126; OLG Hamm NJW-RR 1999, 753, 754) [OLG Hamm 03.07.1998 - 9 U 6/98] .
  • BGH, 21.11.1963 - III ZR 148/62

    Verkehrssicherungs- bzw. Streupflicht der Gemeinde bei winterlichen

    Auszug aus LG Stade, 19.02.2004 - 3 O 234/03
    Die landesgesetzliche öffentlich-rechtliche Ausgestaltung der Pflichten der Amtsträger zur Sorge für die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen ist zulässig und entspricht inhaltlich der allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Verkehrssicherungspflicht (BGHZ 40, 379; BGHZ 60, 54, 58 ff.) [BGH 18.12.1972 - III ZR 121/70] .
  • BGH, 05.04.1984 - III ZR 19/83

    Ampelausfall - § 839 BGB, Verweisungsprivileg

    Auszug aus LG Stade, 19.02.2004 - 3 O 234/03
    Dieses Haftungsprivileg gilt nach der ständigen Rechtsprechung des BGH nicht, wenn die verletzte Amtspflicht auf einer allgemeinen Verkehrssicherungspflicht im Straßenverkehr beruht (BGHZ 75, 134, 138 [BGH 12.07.1979 - III ZR 102/78] ; BGHZ 91, 48).
  • BGH, 15.12.1988 - III ZR 112/87

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht für eine Landstraße

    Auszug aus LG Stade, 19.02.2004 - 3 O 234/03
    Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht richtet sich danach, für welche Art von Verkehr ein Weg unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der allgemeinen Verkehrsauffassung gewidmet ist (BGH VersR 1989, 847, 848) [BGH 15.12.1988 - III ZR 112/87] .
  • BGH, 18.12.1972 - III ZR 121/70

    Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der öffentlichen Verkehrswege in

    Auszug aus LG Stade, 19.02.2004 - 3 O 234/03
    Die landesgesetzliche öffentlich-rechtliche Ausgestaltung der Pflichten der Amtsträger zur Sorge für die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen ist zulässig und entspricht inhaltlich der allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Verkehrssicherungspflicht (BGHZ 40, 379; BGHZ 60, 54, 58 ff.) [BGH 18.12.1972 - III ZR 121/70] .
  • BGH, 15.06.1954 - III ZR 125/53

    Verkehrssicherung auf Landstraßen II. Ordnung

    Auszug aus LG Stade, 19.02.2004 - 3 O 234/03
    Die Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast beruht auf dem Tatbestand, dass durch die Zulassung des öffentlichen Straßenverkehrs Gefahren entstehen (BGHZ 14, 83, 85) [BGH 15.06.1954 - III ZR 125/53] .
  • OLG Hamm, 19.05.1998 - 9 U 6/98

    Anforderungen an die Substantiierung eines antshaftungsrechtlichen

    Auszug aus LG Stade, 19.02.2004 - 3 O 234/03
    Deshalb hat sie regelmäßig dann keine weiteren Pflichten, wenn die Verkehrsteilnehmer bei zweckgerechter Benutzung der Straße und Anwendung der gebotenen Aufmerksamkeit etwaige Schäden selbst abwenden können (vgl. BGH NJW 1970, 1126; OLG Hamm NJW-RR 1999, 753, 754) [OLG Hamm 03.07.1998 - 9 U 6/98] .
  • LG Bielefeld, 25.01.2008 - 2 O 465/07

    Voraussetzungen für die Begründung der Pflicht eines Landes zur Errichtung eines

    Das LG Stade geht von einer Häufigkeit von Wildunfällen, die die Aufstellung eines Warnschildes 142 "Wildwechsel" erforderlich macht, bei durchschnittlich mehr als drei Unfällen pro Jahr pro 1 - 1, 2 Kilometern aus, vgl. LG Stade, Urteil vom 19.02.2004 - 3 O 234/03.
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