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   LG Stade, 26.06.2019 - 2 O 202/18   

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https://dejure.org/2019,63116
LG Stade, 26.06.2019 - 2 O 202/18 (https://dejure.org/2019,63116)
LG Stade, Entscheidung vom 26.06.2019 - 2 O 202/18 (https://dejure.org/2019,63116)
LG Stade, Entscheidung vom 26. Juni 2019 - 2 O 202/18 (https://dejure.org/2019,63116)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Kein Verstoß gegen Schadenminderungs-Obliegenheit bei erheblich längerer Mietdauer, da Warnhinweis... | Mietwagendauer; Rechtsanwaltskosten; Schadenminderungspflicht; Anspruchsgrund

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 161/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Stade, 26.06.2019 - 2 O 202/18
    Erstattungsfähig sind Mietwagenkosten nur insoweit, als dass der Geschädigte nach § 249 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen kann, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (BGH, Urteil vom 13.06.2006, Aktenzeichen: VI ZR 161/05).
  • BGH, 10.03.2009 - VI ZR 211/08

    Schätzung der geforderten abstrakten Nutzungsausfallentschädigung bis zur

    Auszug aus LG Stade, 26.06.2019 - 2 O 202/18
    Dabei ist der Geschädigte mit Blick auf die Schadensminderungspflicht gemäß § 254 li BGB grundsätzlich gehalten, die Schadensbehebung in angemessener Frist durchzuführen und einen längeren Nutzungsausfali gegebenenfalls durch die Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs zu überbrücken (BGH, Urteil vom 10.03.2009, Aktenzeichen: VI ZR 211/08).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus LG Stade, 26.06.2019 - 2 O 202/18
    Die für die Abwägung maßgebenden Umstände müssen nach Grund und Gewicht feststehen, das heißt unstreitig, zugestanden oder nach 8 286 ZPO bewiesen sein (BGH, Urteil vom 21.11.2006, Aktenzeichen: VI ZR 115/05).
  • BGH, 26.05.1988 - III ZR 42/87

    Schadensminderungspflicht durch alsbaldige Behebung des Schadens

    Auszug aus LG Stade, 26.06.2019 - 2 O 202/18
    Insbesondere kann eine Pflicht des Geschädigten zur Schadensbeseitigung einen Kredit aufzunehmen, nur unter besonderen Umständen angenommen werden, denn es ist grundsätzlich Sache des Schädigers, die vom Geschädigten zu veranlassende Schadensbeseitigung zu finanzieren (BGH, Urteil vom 26.05.1988, Aktenzeichen: III ZR 42/87).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus LG Stade, 26.06.2019 - 2 O 202/18
    Entscheidend ist, ob der Richter die an sich möglichen Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt als wahr überzeugen kann (BGHZ 53, 245 = NJW 1970, 946; NJW 1993, 935 (937), NJW 200, 953 (954)).
  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus LG Stade, 26.06.2019 - 2 O 202/18
    Entscheidend ist, ob der Richter die an sich möglichen Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt als wahr überzeugen kann (BGHZ 53, 245 = NJW 1970, 946; NJW 1993, 935 (937), NJW 200, 953 (954)).
  • OLG Saarbrücken, 08.05.2014 - 4 U 393/11

    Eigentumsvermutung für Besitzer: Umfang der Darlegungslast hinsichtlich der

    Auszug aus LG Stade, 26.06.2019 - 2 O 202/18
    Der Besitzer einer beweglichen Sache ist nicht gehalten, im Sinne einer sogenannten sekundären Darlegungslast seinerseits zu den Umständen des Eigentumserwerbs vorzutragen, wenn der Beweisgegner den Eigentumserwerb schlicht bestreitet (OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.05.2014, Aktenzeichen: 4 U 393/11).
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