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   LG Stade, 28.01.2021 - 3 O 36/20   

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https://dejure.org/2021,1193
LG Stade, 28.01.2021 - 3 O 36/20 (https://dejure.org/2021,1193)
LG Stade, Entscheidung vom 28.01.2021 - 3 O 36/20 (https://dejure.org/2021,1193)
LG Stade, Entscheidung vom 28. Januar 2021 - 3 O 36/20 (https://dejure.org/2021,1193)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Analoge Anwendung des Wohnungseigentumsgesetz auf eine Ferienanlage?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ferien- und Erholungsgebiet als Wohnungseigentümergemeinschaft?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Als GbR gegründete Wirtschaftsgemeinschaft ist der Eigentümergemeinschaft übergeordnet (IMR 2021, 248)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verwaltung von gemeinsamen, mehreren Grundstücken dienenden Erschließungsflächen (IVR 2022, 52)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 14/02

    Wohnungseigentumsrecht: Nichtigkeit einer Vereinbarung, durch die die

    Auszug aus LG Stade, 28.01.2021 - 3 O 36/20
    Die Wohnungseigentümer mehrerer selbständiger Eigentümergemeinschaften können vereinbaren, künftig jeweils in gemeinsam abgehaltenen Versammlungen über ihre Angelegenheiten jeweils gemeinschaftlich abzustimmen und einheitliche Beschlüsse zu fassen (OLG Köln, Beschluss vom 18.08.1999, Az. 16 Wx 78/99; OLG Hamm, Beschluss vom 09.10.2003, Az. 15 W 14/02; BayObLG, Beschluss vom 19.02.1999, Az. 2Z BR 180-98, NJW-RR 1999, 739 f.).

    Durch eine derartige Gemeinschaft dürfen jedoch aufgrund des sachenrechtlichen Typenzwangs die gesetzlichen Verwaltungsbefugnisse der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft nicht verdrängt werden (OLG Hamm Beschluss vom 09.10.2003, Az. 15 W 14/02).

  • OLG Köln, 18.08.1999 - 16 Wx 78/99

    Einheitliche Stimmrechtsausübung mehrerer Miteigentümer einer Wohnung;

    Auszug aus LG Stade, 28.01.2021 - 3 O 36/20
    Die Wohnungseigentümer mehrerer selbständiger Eigentümergemeinschaften können vereinbaren, künftig jeweils in gemeinsam abgehaltenen Versammlungen über ihre Angelegenheiten jeweils gemeinschaftlich abzustimmen und einheitliche Beschlüsse zu fassen (OLG Köln, Beschluss vom 18.08.1999, Az. 16 Wx 78/99; OLG Hamm, Beschluss vom 09.10.2003, Az. 15 W 14/02; BayObLG, Beschluss vom 19.02.1999, Az. 2Z BR 180-98, NJW-RR 1999, 739 f.).
  • BGH, 27.10.2017 - V ZR 189/16

    Wohnungseigentumssache: Erforderlichkeit einer Übersicht über die

    Auszug aus LG Stade, 28.01.2021 - 3 O 36/20
    Den Anforderungen genügt eine Abrechnung nur, wenn sie, anders als der Wirtschaftsplan, nicht die geschuldeten Zahlungen und die vorgesehenen Ausgaben, sondern die tatsächlichen Einnahmen und Kosten ausweist (BGH, Urteil vom 27.10.2017, Az. V ZR 189/16, NJW 2018, 942 m.w.N.).
  • BayObLG, 19.02.1999 - 2Z BR 180/98

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts

    Auszug aus LG Stade, 28.01.2021 - 3 O 36/20
    Die Wohnungseigentümer mehrerer selbständiger Eigentümergemeinschaften können vereinbaren, künftig jeweils in gemeinsam abgehaltenen Versammlungen über ihre Angelegenheiten jeweils gemeinschaftlich abzustimmen und einheitliche Beschlüsse zu fassen (OLG Köln, Beschluss vom 18.08.1999, Az. 16 Wx 78/99; OLG Hamm, Beschluss vom 09.10.2003, Az. 15 W 14/02; BayObLG, Beschluss vom 19.02.1999, Az. 2Z BR 180-98, NJW-RR 1999, 739 f.).
  • BGH, 18.09.2018 - VI ZB 34/17

    Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung? Einzelrichter ist nicht zuständig!

    Auszug aus LG Stade, 28.01.2021 - 3 O 36/20
    Wird eine Partei ohne Angabe ihres Namens so klar bezeichnet, dass keine Zweifel an ihrer Identität und Stellung aufkommen können und sie sich aus der Parteibezeichnung für jeden Dritten ermitteln lässt, so reicht dies aus (zuletzt BGH, Urteil vom 18.09.2018, Az. VI ZB 34/17, NJW-RR 2018, 1460 Rz. 7 m.w.N.).
  • OLG Celle, 17.05.2022 - 4 U 19/21

    Bilden Eigentümer eines Ferienparks eine Bruchteilsgemeinschaft?

    das angegriffene Urteil des Landgerichts Stadt [gemeint wohl: Stade] vom 28. Januar 2021, Az.: 3 O 36/20 abzuändern und.
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