Rechtsprechung
LG Stendal, 08.08.2014 - 509 StVK 254/14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,50488) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 22 Abs 2 StVollzG, § 33 Abs 1 S 1 StVollzG
Sicherungsverwahrung in einer Justizvollzugsanstalt des Landes Sachsen-Anhalt: Anspruch eines Sicherungsverwahrten auf Herausgabe eines genehmigten Drittpakets mit Nahrungsergänzungsmitteln - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einbringung von Nahrungsergänzungsmitteln in die Justizvollzugsanstalt per Drittpaket hinsichtlich Gefährdung der Sicherheit der Anstalt
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Kurzinformation)
Einbringung von Nahrungsergänzungsmitteln in eine JVA per Drittpaket kann verboten werden
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1848/02
Keine Verletzung von Grundrechten durch Verneinung des Anspruchs eines …
Auszug aus LG Stendal, 08.08.2014 - 509 StVK 254/14
Das Vorligen einer Gefährdung der Sicherheit oder Ordnung kann auch aufgrund der grundsätzlich gegebenen Eignung eines Gegenstandes für sicherheits- und ordnungsgefährdende Verwendungen bejaht werden, sofern konkrete derartige Verwendungen nur mit einem von der Anstalt nicht erwartbaren Kontrollaufwand ausgeschlossen werden können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.3.2003, NJW 2003, 2447; OLG Hamm, Beschl. v. 17.11.1986.1 Vollz (Ws) 221/86, zitiert nach juris). - OLG Hamm, 17.11.1986 - 1 Vollz (Ws) 221/86
Auszug aus LG Stendal, 08.08.2014 - 509 StVK 254/14
Das Vorligen einer Gefährdung der Sicherheit oder Ordnung kann auch aufgrund der grundsätzlich gegebenen Eignung eines Gegenstandes für sicherheits- und ordnungsgefährdende Verwendungen bejaht werden, sofern konkrete derartige Verwendungen nur mit einem von der Anstalt nicht erwartbaren Kontrollaufwand ausgeschlossen werden können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.3.2003, NJW 2003, 2447; OLG Hamm, Beschl. v. 17.11.1986.1 Vollz (Ws) 221/86, zitiert nach juris). - OLG Hamm, 09.06.1994 - 1 Vollz (Ws) 116/94
Auszug aus LG Stendal, 08.08.2014 - 509 StVK 254/14
Dies gilt im Falle von Nahrungs- und Genussmitteln im Sinne von § 33 Abs. 1 StVollzG insbesondere, wenn sich der einzubringende Gegenstand für die Einbringung verbotener Stoffe eignet (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 09.06.1994, 1 Vollz (Ws) 116/94, zitiert nach juris). - OLG Koblenz, 31.12.1991 - 2 VAs 8/91
Auszug aus LG Stendal, 08.08.2014 - 509 StVK 254/14
Darüber hinaus können hierdurch auch Substanzen beigemischt werden, die sich zur Durchführung von Befreiungsversuchen eigenen können (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 31.12.1991, 2 VAs 8/91, zitiert nach juris).