Rechtsprechung
   LG Stendal, 08.08.2014 - 509 StVK 254/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,50488
LG Stendal, 08.08.2014 - 509 StVK 254/14 (https://dejure.org/2014,50488)
LG Stendal, Entscheidung vom 08.08.2014 - 509 StVK 254/14 (https://dejure.org/2014,50488)
LG Stendal, Entscheidung vom 08. August 2014 - 509 StVK 254/14 (https://dejure.org/2014,50488)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,50488) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 22 Abs 2 StVollzG, § 33 Abs 1 S 1 StVollzG
    Sicherungsverwahrung in einer Justizvollzugsanstalt des Landes Sachsen-Anhalt: Anspruch eines Sicherungsverwahrten auf Herausgabe eines genehmigten Drittpakets mit Nahrungsergänzungsmitteln

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbringung von Nahrungsergänzungsmitteln in die Justizvollzugsanstalt per Drittpaket hinsichtlich Gefährdung der Sicherheit der Anstalt

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Einbringung von Nahrungsergänzungsmitteln in eine JVA per Drittpaket kann verboten werden

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1848/02

    Keine Verletzung von Grundrechten durch Verneinung des Anspruchs eines

    Auszug aus LG Stendal, 08.08.2014 - 509 StVK 254/14
    Das Vorligen einer Gefährdung der Sicherheit oder Ordnung kann auch aufgrund der grundsätzlich gegebenen Eignung eines Gegenstandes für sicherheits- und ordnungsgefährdende Verwendungen bejaht werden, sofern konkrete derartige Verwendungen nur mit einem von der Anstalt nicht erwartbaren Kontrollaufwand ausgeschlossen werden können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.3.2003, NJW 2003, 2447; OLG Hamm, Beschl. v. 17.11.1986.1 Vollz (Ws) 221/86, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 17.11.1986 - 1 Vollz (Ws) 221/86
    Auszug aus LG Stendal, 08.08.2014 - 509 StVK 254/14
    Das Vorligen einer Gefährdung der Sicherheit oder Ordnung kann auch aufgrund der grundsätzlich gegebenen Eignung eines Gegenstandes für sicherheits- und ordnungsgefährdende Verwendungen bejaht werden, sofern konkrete derartige Verwendungen nur mit einem von der Anstalt nicht erwartbaren Kontrollaufwand ausgeschlossen werden können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.3.2003, NJW 2003, 2447; OLG Hamm, Beschl. v. 17.11.1986.1 Vollz (Ws) 221/86, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 09.06.1994 - 1 Vollz (Ws) 116/94
    Auszug aus LG Stendal, 08.08.2014 - 509 StVK 254/14
    Dies gilt im Falle von Nahrungs- und Genussmitteln im Sinne von § 33 Abs. 1 StVollzG insbesondere, wenn sich der einzubringende Gegenstand für die Einbringung verbotener Stoffe eignet (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 09.06.1994, 1 Vollz (Ws) 116/94, zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 31.12.1991 - 2 VAs 8/91
    Auszug aus LG Stendal, 08.08.2014 - 509 StVK 254/14
    Darüber hinaus können hierdurch auch Substanzen beigemischt werden, die sich zur Durchführung von Befreiungsversuchen eigenen können (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 31.12.1991, 2 VAs 8/91, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht