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LG Stendal, 09.02.2015 - 509 StVK 351/14 |
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Verfahrensgang
- LG Stendal, 09.02.2015 - 509 StVK 351/14
- OLG Naumburg, 30.04.2015 - 1 Ws (RB) 63/15
Wird zitiert von ...
- OLG Naumburg, 30.04.2015 - 1 Ws (RB) 63/15
Strafvollzug: Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Versagung von …
Auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers werden der Beschluss des Landgerichts Stendal vom 09. Februar 2015 (509 StVK 351/14) und der Vollzugsplan der Antragsgegnerin vom 10. April 2014, soweit dem Antragsteller darin Vollzugslockerungen versagt worden sind, aufgehoben.Mit Beschluss vom 09. Februar 2015 (509 StVK 351/14) hat die Strafvollstreckungskammer den Antrag auf gerichtliche Entscheidung zurückgewiesen und hierbei die Verwertung der getilgten Vorstrafe des Antragstellers durch die Antragsgegnerin nicht beanstandet, sondern eine Berücksichtigung als gegen den Antragsteller sprechenden Umstand im Rahmen der Prognoseentscheidung vielmehr ausdrücklich zugelassen.