Rechtsprechung
LG Stendal, 15.03.2017 - 23 O 146/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 23 Abs 2 VVG, § 26 Abs 2 S 1 VVG
Wohngebäudeversicherung: Leistungsfreiheit bei unterlassener Anzeige der Umnutzung eines Wohngebäudes als Bordell - IWW
- ra.de
- versicherungsrechtsiegen.de
Wohngebäudeversicherung - Nutzung eines Gebäudes nicht zu Wohnzwecken - Leistungsfreiheit
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Umnutzung von Wohngebäude in Bordell stellt Gefahrenerhöhung dar!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stendal, 09.03.2015 - 23 O 146/14
- OLG Naumburg, 14.04.2016 - 4 U 26/15
- LG Stendal, 15.03.2017 - 23 O 146/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 12.11.2014 - 20 U 261/12
Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers wegen Gefahrerhöhung
Auszug aus LG Stendal, 15.03.2017 - 23 O 146/14
In der Rechtsprechung besteht Einigkeit darin, dass die Umnutzung eines Wohngebäudes in ein Bordell oder einen bordellähnlichen Betrieb eine solche Gefahrenerhöhung darstellt, da aufgrund der Nähe der Prostitution zum kriminellen Milieu bei den betroffenen Gebäuden mit einer erheblich höheren Schadenswahrscheinlichkeit zu rechnen ist (vgl. lediglich exemplarisch: OLG Hamm, Urteil vom 12.11.2014, Az.: 20 U 261/12, Rdn. 89, m.w.N., zitiert nach juris).