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LG Stendal, 16.10.2017 - 509 StVK 368/17 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Stendal, 16.10.2017 - 509 StVK 368/17
- OLG Naumburg, 14.12.2017 - 1 Ws (RB) 59/17
Wird zitiert von ...
- OLG Naumburg, 14.12.2017 - 1 Ws (RB) 59/17
Strafvollzug in Sachsen-Anhalt: Akteneinsichtrecht eines Verteidigers vor …
Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Stendal vom 16. Oktober 2017 (509 StVK 368/17) wird als unzulässig verworfen, weil die Nachprüfung der landgerichtlichen Entscheidung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht geboten ist (§§ 166 Nr. 3 JVollzGB LSA, 116 Abs. 1 StVollzG).