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   LG Stendal, 17.12.2009 - 22 S 71/09   

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https://dejure.org/2009,28203
LG Stendal, 17.12.2009 - 22 S 71/09 (https://dejure.org/2009,28203)
LG Stendal, Entscheidung vom 17.12.2009 - 22 S 71/09 (https://dejure.org/2009,28203)
LG Stendal, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - 22 S 71/09 (https://dejure.org/2009,28203)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflicht des ausgeschiedenen Amtsvorgängers auf Schlussrechnungslegung für den neu berufenen Gesamtvollstreckungsverwalter; Rechnungslegung durch den Verwalter als verfahrensspezifische privatrechtliche Abrechnung gegenüber dem Insolvenzgericht und den Gläubigern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 593
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Stendal, 26.02.1999 - 25 T 250/98

    Gesamtvollstreckung, Insolvenzverfahren

    Auszug aus LG Stendal, 17.12.2009 - 22 S 71/09
    Adressat des Berichts ist dabei allein das Gesamtvollstreckungsgericht (vgl. Smid, Gesamtvollstreckungsordnung, 3. Aufl., § 19, Rz 7; zum Inhalt des Schlussberichts vgl. LG Stendal, Beschluss vom 26.02.1999, Geschäftszeichen 25 T 250/98 , zitiert nach [...]).
  • BGH, 14.04.2005 - IX ZB 76/04

    Erzwingung der Erstellung einer Teilschlussrechnung des entlassenen

    Auszug aus LG Stendal, 17.12.2009 - 22 S 71/09
    Entsprechend ist anerkannt, dass der abberufene Konkurs- bzw. Insolvenzverwalter einen Bericht, sog. Teilschlussrechnung, über seine Tätigkeit zu legen hat (vgl. zur KO: Bähner, Berger, Braun, Die Schlussrechnung des Konkursverwalters, ZIP 1993, 1283 ff,; zur InsO : BGH, Beschluss vom 14.04.2005, Geschäftszeichen IX ZB 76/04 , zitiert nach [...]; Eickmann in Kreft, Insolvenzordnung, 5. Aufl., § 66 Rz. 2, 16; Uhlenbruck in Insolvenzordnung, 12.Aufl., § 66 Rz 17).
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