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LG Stendal, 20.10.2017 - 509 StVK 469/15 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Stendal, 20.10.2017 - 509 StVK 469/15
- OLG Naumburg, 11.12.2017 - 1 Ws (RB) 58/17
Wird zitiert von ...
- OLG Naumburg, 11.12.2017 - 1 Ws (RB) 58/17
Strafvollzug: Fortsetzungsfeststellungsinteresse nach Haftentlassung bei bereits …
Auf die Rechtsbeschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der Strafkammer 9 des Landgerichts Stendal als kleine Strafvollstreckungskammer vom 20. Oktober 2017 (509 StVK 469/15) aufgehoben und der Antrag des Antragstellers vom 10. Februar 2016, festzustellen, dass die am 28. August 2015 durch die Antragsgegnerin erfolgte Ablehnung seines Antrag auf Senkung der Telefonkosten vom 25. Februar 2013 rechtswidrig gewesen sei und ihn in seinen Rechten verletzt habe, als unzulässig verworfen.