Rechtsprechung
LG Stralsund, 14.05.2003 - 2 T 424/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Insolvenzeröffnung bezüglich des Grundbesitzes einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Eintragung von Verfügungsbeschränkungen in ein Grundbuch; Eintragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Grundstücken ins Grundbuch; Zweck des § 32 Insolvenzordnung (InsO)
Verfahrensgang
- LG Stralsund, 14.05.2003 - 2 T 424/02
- OLG Rostock, 11.09.2003 - 7 W 54/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Neuruppin, 21.12.2001 - 5 T 387/01
Keine Eintragung eines Insolvenzvermerks ins Grundbuch bei Gesamthandseigentum …
Auszug aus LG Stralsund, 14.05.2003 - 2 T 424/02
Das Grundbuchamt ist auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht verpflichtet, die vom Insolvenzgericht beantragte Eintragung in das Grundbuch vorzunehmen (LG Leipzig, Rechtspfleger 2000, 111; LG ..., ZInsO 2002, 145 ). - LG Neubrandenburg, 28.03.2001 - 4 T 84/01
Insolvenzvermerk für Grundstück einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bei …
Auszug aus LG Stralsund, 14.05.2003 - 2 T 424/02
Die Ansicht, die eine Eintragung für möglich hält (LG Hamburg, ZIP 1986, 1590; LG Neubrandenburg, NZI 2001, 325), steht im Widerspruch zum klaren Wortlaut des § 32 Abs. 1 Nr. 1 InsO . - LG Hamburg, 24.09.1986 - 71 T 50/86
Eintragung eines Konkursvermerks in das Grundbuch nach Eröffnung des …
Auszug aus LG Stralsund, 14.05.2003 - 2 T 424/02
Die Ansicht, die eine Eintragung für möglich hält (LG Hamburg, ZIP 1986, 1590; LG Neubrandenburg, NZI 2001, 325), steht im Widerspruch zum klaren Wortlaut des § 32 Abs. 1 Nr. 1 InsO .