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   LG Stralsund, 14.05.2003 - 2 T 424/02   

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https://dejure.org/2003,27391
LG Stralsund, 14.05.2003 - 2 T 424/02 (https://dejure.org/2003,27391)
LG Stralsund, Entscheidung vom 14.05.2003 - 2 T 424/02 (https://dejure.org/2003,27391)
LG Stralsund, Entscheidung vom 14. Mai 2003 - 2 T 424/02 (https://dejure.org/2003,27391)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Insolvenzeröffnung bezüglich des Grundbesitzes einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Eintragung von Verfügungsbeschränkungen in ein Grundbuch; Eintragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Grundstücken ins Grundbuch; Zweck des § 32 Insolvenzordnung (InsO)

Verfahrensgang

 
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  • LG Neuruppin, 21.12.2001 - 5 T 387/01

    Keine Eintragung eines Insolvenzvermerks ins Grundbuch bei Gesamthandseigentum

    Auszug aus LG Stralsund, 14.05.2003 - 2 T 424/02
    Das Grundbuchamt ist auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht verpflichtet, die vom Insolvenzgericht beantragte Eintragung in das Grundbuch vorzunehmen (LG Leipzig, Rechtspfleger 2000, 111; LG ..., ZInsO 2002, 145 ).
  • LG Neubrandenburg, 28.03.2001 - 4 T 84/01

    Insolvenzvermerk für Grundstück einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bei

    Auszug aus LG Stralsund, 14.05.2003 - 2 T 424/02
    Die Ansicht, die eine Eintragung für möglich hält (LG Hamburg, ZIP 1986, 1590; LG Neubrandenburg, NZI 2001, 325), steht im Widerspruch zum klaren Wortlaut des § 32 Abs. 1 Nr. 1 InsO .
  • LG Hamburg, 24.09.1986 - 71 T 50/86

    Eintragung eines Konkursvermerks in das Grundbuch nach Eröffnung des

    Auszug aus LG Stralsund, 14.05.2003 - 2 T 424/02
    Die Ansicht, die eine Eintragung für möglich hält (LG Hamburg, ZIP 1986, 1590; LG Neubrandenburg, NZI 2001, 325), steht im Widerspruch zum klaren Wortlaut des § 32 Abs. 1 Nr. 1 InsO .
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