Rechtsprechung
LG Stralsund, 26.01.2017 - 4 O 166/14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,70941) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- LG Stralsund, 26.01.2017 - 4 O 166/14
- OLG Rostock, 21.12.2018 - 1 U 25/17
Wird zitiert von ...
- OLG Rostock, 21.12.2018 - 1 U 25/17
Anschlussberufung: Kostentragung bei unverzüglicher Zurückweisung der Berufung
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Stralsund vom 26.01.2017 - 4 O 166/14 - wird zurückgewiesen.den Beklagten unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Stralsund vom 26.01.2017 - 4 O 166/14 - zu verurteilen, an den Kläger über den erstinstanzlich zuerkannten Betrag hinaus weitere 6.904,90 EUR nebst Jahreszinsen hierauf in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2014 zu zahlen.