Rechtsprechung
LG Stuttgart, 02.04.2002 - 17 O 611/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Baden-Württemberg
Wettkampfsperre wegen Dopingverstoßes: Kontrolle verbandsgerichtlicher Entscheidungen durch staatliche Gerichte; Fall Dieter Baumann
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschränkte Überprüfungskompetenz staatlicher Gerichte bei verbandsgerichtlichen Wettkampfsperren; Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs bei Behandlung lediglich des nationalen Verbandes als Partei in einem Dopingverfahren durch das Verbandsgericht eines ...
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
§ 1032 ZPO, § 1055 ZPO
Schiedsvereinbarung: - Schiedseinrede Schiedsspruch: - Rechtskraftwirkung; - Wirkung "inter partes" Verbandsschiedsgerichtsbarkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kanzleihoess.de (Leitsatz)
Wettkampfsperre wegen Dopingverstoßes // Wettkampfsperre wegen Dopingverstoßes: Kontrolle verbandsgerichtlicher Entscheidungen durch staatliche Gerichte; Fall Dieter Baumann
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Düsseldorf, 11.10.2017 - U (Kart) 9/17
Zulässigkeit einer Leistungsverfügung nach erstinstanzlicher Abweisung der Klage …
In einem solchen Fall erstreckt sich die Kontrollbefugnis des angerufenen Gerichts auch auf die inhaltliche Angemessenheit der angewandten Bestimmungen gemäß § 242 BGB, die einen angemessenen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen des Verbandes und den schutzwürdigen Interessen derjenigen herstellen müssen, die seiner Verbandsgewalt unterworfen sind; eine AGB-Kontrolle findet dagegen nicht statt (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1994 - II ZR 11/94, BGHZ 128, 93; Urteil vom 24. Oktober 1988 - II ZR 311/87, BGHZ 105, 306; Senat, Urteil vom 23. Juli 2014 - VI-U (Kart) 40/13, juris; KG, Urteil vom 8. April 2014 - 7 U 67/13, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Mai 2000 - 13 W 29/00, juris; LG Stuttgart, Urteil vom 2. April 2002 - 17 O 611/00, juris - Dieter Baumann ). - OLG Köln, 05.06.2007 - 3 U 211/06
Eingeschränkte Überprüfung verbandsinterner Sportgerichtsentscheidungen - …
Im Hinblick auf die verfassungsrechtlich geschützte Vereinsautonomie des Beklagten ist eine inhaltliche Überprüfung der Entscheidung von Verbandsgerichten jedenfalls in diesem Kernbereich, um den es hier geht, unzulässig (LG Stuttgart, SpuRt 2002, 245 ff., Fall "Baumann"; ebenso im Ansatz OLG Frankfurt, SpuRt 2000, 197 f., ebenfalls im Fall "Baumann"). - LG Berlin, 29.08.2007 - 35 O 339/07
Leistungsverfügung eines Fußballvereins auf Verpflichtung eines Fußballverbandes …
Denn die ordentlichen Gerichte sind berechtigt, Verbandsentscheidungen und Maßnahmen daraufhin zu überprüfen, ob elementare, rechtsstaatliche Normen und die eigene Verfahrensordnung des Verbandes eingehalten worden sind (LG Stuttgart, SpuRt 2002, 245). - LG Stuttgart, 06.04.2006 - 17 O 241/05 (3) An der von der deutschen Rechtsprechung nicht nur im Verfahren "Krabbe" vertretenen Auffassung, dass die Verhängung von (Doping-)Sperren bzw. der Entzug der Starterlaubnis durch (internationale) Sportverbände gegenüber Profi-Sportlern am Behinderungs- und Diskriminierungsverbot des § 20 Abs. 1 GWB n.F. (§ 26 Abs. 2 GWB a.F.) zu messen ist (vgl. etwa LG München I, Urteil vom 29.02.2000, Az.: 7 O 3106/00 und OLG München…, Urteil vom 26.10.2000, Az.. U (K) 3208/00 unter II. 2. der Urteilsgründe, Rn. 151 in "juris" für eine Doping-Sperre des Weltbasketball-Verbandes sowie Urteil der Kammer vom 02.04.2002, Az.: 17 O 611/00, S. 35 der Entscheidungsgründe im Fall "Dieter Baumann", veröffentlicht in SpuRt 2002, S. 245) ist entgegen der Ansicht der Beklagten trotz der Entscheidungen der Kommission und des EuGH im Fall "Meca-Medina" (…die nach den Worten von Haas, a.a.O., Rn. 57 a) "in krassem Gegensatz zur deutschen Rechtsprechung" steht), festzuhalten.
- AG Karlsruhe, 12.06.2007 - 5 C 105/07 Die ordentlichen Gerichte kontrollieren die Entscheidung auf ihre Begründetheit im Gesetz und in wirksamen - ihrerseits der Inhaltskontrolle auf ihre Angemessenheit unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben unterliegenden - Bestimmungen des maßgeblichen verbandsinternen Regelwerks und überprüfen sie auf Einhaltung eines elementaren, rechtsstaatlichen Normen und die eigene Verfahrensordnung des Verbandes einhaltenden Verfahrens, auf Fehlerhaftigkeit der Tatsachenermittlungen (LG Stuttgart, SpuRt 2002, Seite 245 ff. m. w. N.).