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   LG Stuttgart, 02.07.2018 - 19 T 167/17   

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LG Stuttgart, 02.07.2018 - 19 T 167/17 (https://dejure.org/2018,24518)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 02.07.2018 - 19 T 167/17 (https://dejure.org/2018,24518)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Juli 2018 - 19 T 167/17 (https://dejure.org/2018,24518)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 36 Abs 1 InsO, § 36 Abs 4 InsO, § 765a ZPO, § 850c Abs 4 ZPO, § 850d ZPO
    Festsetzung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Berücksichtigung unerhaltsberechtigter Personen und insbesondere des Unterhaltsanspruchs des Schuldnerehegatten; Erhöhungsmöglichkeiten; Berücksichtigung von Fahrten zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • LG Mühlhausen, 03.06.2016 - 1 T 37/16

    Restschuldbefreiungsverfahren: Berücksichtigung der Fahrtkosten zum Arbeitsplatz

    Auszug aus LG Stuttgart, 02.07.2018 - 19 T 167/17
    Voraussetzung dafür ist, dass durch persönliche oder berufliche Gründe (§ 850f Abs. 1 lit. b ZPO) eine besondere Belastung des Schuldners veranlasst ist bzw. Bedürfnisse hervorgerufen werden (MüKoZPO/Smid, 5. Aufl. 2016, ZPO § 850f Rn. 5 m.w.N.), die bei den meisten Menschen in vergleichbaren Lagen nicht auftreten (LG Mühlhausen, Beschluss vom 03.06.2016, 1 T 37/16).

    Die Grenze ab der Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung anzusehen sind und in welcher Höhe diese Berücksichtigung finden können wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (u.a. LG Bamberg, Beschluss vom 28.02.2017, 3 T 26/17; LG Mühlhausen, Beschluss vom 03.04.2016, 1 T 37/16; LG Gera, Beschluss vom 26.08.2013, 5 T 346/13; LG Münster, Beschluss vom 21.01.2013, 5 T 470/12; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 29.08.2011, 1 T 175/11; LG Hechingen, Beschluss vom 03.06.2011, 3 T 23/11; LG Bonn, Beschluss vom 02.04.2009, 6 T 321/08; LG Halle Rpfleger 2000, 285; LG Marburg JurBüro 1999, 661; AG Neustadt a.d. Weinstraße, Beschluss vom 06.11.2017, 1 M 1131/17).

  • LG Gera, 26.08.2013 - 5 T 346/13
    Auszug aus LG Stuttgart, 02.07.2018 - 19 T 167/17
    Die Grenze ab der Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung anzusehen sind und in welcher Höhe diese Berücksichtigung finden können wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (u.a. LG Bamberg, Beschluss vom 28.02.2017, 3 T 26/17; LG Mühlhausen, Beschluss vom 03.04.2016, 1 T 37/16; LG Gera, Beschluss vom 26.08.2013, 5 T 346/13; LG Münster, Beschluss vom 21.01.2013, 5 T 470/12; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 29.08.2011, 1 T 175/11; LG Hechingen, Beschluss vom 03.06.2011, 3 T 23/11; LG Bonn, Beschluss vom 02.04.2009, 6 T 321/08; LG Halle Rpfleger 2000, 285; LG Marburg JurBüro 1999, 661; AG Neustadt a.d. Weinstraße, Beschluss vom 06.11.2017, 1 M 1131/17).
  • LG Hechingen, 03.06.2011 - 3 T 23/11
    Auszug aus LG Stuttgart, 02.07.2018 - 19 T 167/17
    Die Grenze ab der Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung anzusehen sind und in welcher Höhe diese Berücksichtigung finden können wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (u.a. LG Bamberg, Beschluss vom 28.02.2017, 3 T 26/17; LG Mühlhausen, Beschluss vom 03.04.2016, 1 T 37/16; LG Gera, Beschluss vom 26.08.2013, 5 T 346/13; LG Münster, Beschluss vom 21.01.2013, 5 T 470/12; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 29.08.2011, 1 T 175/11; LG Hechingen, Beschluss vom 03.06.2011, 3 T 23/11; LG Bonn, Beschluss vom 02.04.2009, 6 T 321/08; LG Halle Rpfleger 2000, 285; LG Marburg JurBüro 1999, 661; AG Neustadt a.d. Weinstraße, Beschluss vom 06.11.2017, 1 M 1131/17).
  • BGH, 13.12.2012 - IX ZB 7/12

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Sachliche Zuständigkeit für Änderung der

    Auszug aus LG Stuttgart, 02.07.2018 - 19 T 167/17
    Soweit das Insolvenzgericht gemäß § 36 Abs. 4 InsO über die Höhe des pfändungsfreien Einkommens entscheidet, sind auch die vollstreckungsrechtlichen Rechtsbehelfe gegeben (BGH, Beschluss vom 13.12.2013, IX ZB 7/12).
  • LG Bonn, 02.04.2009 - 6 T 321/08

    Pfändungsfreigrenze, Fahrkosten, PKW

    Auszug aus LG Stuttgart, 02.07.2018 - 19 T 167/17
    Die Grenze ab der Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung anzusehen sind und in welcher Höhe diese Berücksichtigung finden können wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (u.a. LG Bamberg, Beschluss vom 28.02.2017, 3 T 26/17; LG Mühlhausen, Beschluss vom 03.04.2016, 1 T 37/16; LG Gera, Beschluss vom 26.08.2013, 5 T 346/13; LG Münster, Beschluss vom 21.01.2013, 5 T 470/12; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 29.08.2011, 1 T 175/11; LG Hechingen, Beschluss vom 03.06.2011, 3 T 23/11; LG Bonn, Beschluss vom 02.04.2009, 6 T 321/08; LG Halle Rpfleger 2000, 285; LG Marburg JurBüro 1999, 661; AG Neustadt a.d. Weinstraße, Beschluss vom 06.11.2017, 1 M 1131/17).
  • LG Braunschweig, 16.05.2011 - 6 T 247/11

    Keine Erhöhung des Pfändungsfreibetrags aufgrund Kosten für die Fahrt zur

    Auszug aus LG Stuttgart, 02.07.2018 - 19 T 167/17
    Die Kammer teilt die in der Rechtsprechung vertretene Ansicht, nach der Fahrtkosten zur Arbeitsstelle nicht von Beginn an, sondern erst ab einer bestimmten Entfernung als außergewöhnliche Belastung eines berufstätigen Arbeitnehmers anzusehen sind (u.a. LG Braunschweig ZInsO 2011, 1268).
  • OLG Köln, 16.05.1989 - 2 W 80/89

    Pfändungsfreibetrags; Erhöhung des Pfändungsfreibetrages; Sozialhilfe

    Auszug aus LG Stuttgart, 02.07.2018 - 19 T 167/17
    Für den Großteil der Arbeitnehmer fallen regelmäßig Fahrtkosten zur Arbeitsstelle für eine Strecke bis zu 30 Kilometern an, so dass diese Kosten heute als gewöhnliche Belastung eines erwerbstätigen Arbeitnehmers anzusehen sind (vgl. u.a. OLG Köln, Beschluss vom 16.05.1989, 2 W 80/89; LG Marburg, Beschluss vom 16.07.1999, 3 T 127/99).
  • LG Marburg, 16.07.1999 - 3 T 127/99
    Auszug aus LG Stuttgart, 02.07.2018 - 19 T 167/17
    Für den Großteil der Arbeitnehmer fallen regelmäßig Fahrtkosten zur Arbeitsstelle für eine Strecke bis zu 30 Kilometern an, so dass diese Kosten heute als gewöhnliche Belastung eines erwerbstätigen Arbeitnehmers anzusehen sind (vgl. u.a. OLG Köln, Beschluss vom 16.05.1989, 2 W 80/89; LG Marburg, Beschluss vom 16.07.1999, 3 T 127/99).
  • LG Münster, 24.01.2013 - 5 T 470/12

    Berechnung von Fahrtkosten zur Arbeitsstelle

    Auszug aus LG Stuttgart, 02.07.2018 - 19 T 167/17
    Die Grenze ab der Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung anzusehen sind und in welcher Höhe diese Berücksichtigung finden können wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (u.a. LG Bamberg, Beschluss vom 28.02.2017, 3 T 26/17; LG Mühlhausen, Beschluss vom 03.04.2016, 1 T 37/16; LG Gera, Beschluss vom 26.08.2013, 5 T 346/13; LG Münster, Beschluss vom 21.01.2013, 5 T 470/12; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 29.08.2011, 1 T 175/11; LG Hechingen, Beschluss vom 03.06.2011, 3 T 23/11; LG Bonn, Beschluss vom 02.04.2009, 6 T 321/08; LG Halle Rpfleger 2000, 285; LG Marburg JurBüro 1999, 661; AG Neustadt a.d. Weinstraße, Beschluss vom 06.11.2017, 1 M 1131/17).
  • AG Neustadt/Weinstraße, 06.11.2017 - 1 M 1131/17

    Pfändung von Arbeitseinkommen: Erhöhung des Pfändungsfreibetrags wegen

    Auszug aus LG Stuttgart, 02.07.2018 - 19 T 167/17
    Die Grenze ab der Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung anzusehen sind und in welcher Höhe diese Berücksichtigung finden können wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (u.a. LG Bamberg, Beschluss vom 28.02.2017, 3 T 26/17; LG Mühlhausen, Beschluss vom 03.04.2016, 1 T 37/16; LG Gera, Beschluss vom 26.08.2013, 5 T 346/13; LG Münster, Beschluss vom 21.01.2013, 5 T 470/12; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 29.08.2011, 1 T 175/11; LG Hechingen, Beschluss vom 03.06.2011, 3 T 23/11; LG Bonn, Beschluss vom 02.04.2009, 6 T 321/08; LG Halle Rpfleger 2000, 285; LG Marburg JurBüro 1999, 661; AG Neustadt a.d. Weinstraße, Beschluss vom 06.11.2017, 1 M 1131/17).
  • LG Dessau-Roßlau, 29.08.2011 - 1 T 175/11

    Pfändbarkeit von Arbeitseinkommen: Bemessung des notwendigen Unterhalts des

  • LG Bamberg, 28.02.2017 - 3 T 26/17

    Besserstellungszuschlag für Berufstätigkeit bei Berechnung des

  • OLG Zweibrücken, 14.02.2002 - 3 W 6/02

    Vollstreckungsschutz: Gewährung bei Sozialhilfebedürftigkeit der betagten

  • AG Zeitz, 06.05.2019 - 5 M 1474/16

    Erhöhung des unpfändbaren Betrages auf dem Pfändungsschutzkonto eines Schuldners

    Die Grenze, ab der Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung anzusehen sind und in welcher Höhe diese Berücksichtigung finden können, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (u.a. LG Stuttgart, Beschluss vom 02.07.2018, 19 T 167/17, LG Bamberg, Beschluss vom 28.02.2017, 3 T 26/17; LG Mühlhausen, Beschluss vom 03.04.2016, 1 T 37/16; LG Gera, Beschluss vom 26.08.2013, 5 T 346/13; LG Münster, Beschluss vom 24.01.2013, 5 T 470/12; LG Halle, Beschluss vom 07.02.2000, 14 T 33/00 -, juris).

    Das Gericht schließt sich der Meinung an, dass Fahrtkosten zur Arbeitsstelle bis zu einer Entfernung von 30 km heute als gewöhnliche Belastung eines berufstätigen Arbeitnehmers anzusehen sind (zumindest in konjunkturschwachen Gebieten, zu denen auch der Wohnort des Schuldners gehört) und demnach in diesem Umfang keine Erhöhung des pfändungsfreien Betrages rechtfertigen (vgl. u.a. LG Stuttgart, Beschluss vom 02.07.2018, 19 T 167/17; LG Mühlhausen, Beschluss vom 03.04.2016, 1 T 37/16; LG Gera, Beschluss vom 26.08.2013, 5 T 346/13; LG Halle, Beschluss vom 07.02.2000, 14 T 33/00 -, juris).

    Insoweit wird eine Pauschale von 0, 20 ? pro gefahrenen Kilometer als angemessen zugrunde gelegt (vgl. u.a. LG Stuttgart, Beschluss vom 02.07.2018, 19 T 167/17; LG Mühlhausen, Beschluss vom 03.04.2016, 1 T 37/16 -, juris).

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