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   LG Stuttgart, 02.12.2010 - 10 T 330/10   

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https://dejure.org/2010,21243
LG Stuttgart, 02.12.2010 - 10 T 330/10 (https://dejure.org/2010,21243)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 02.12.2010 - 10 T 330/10 (https://dejure.org/2010,21243)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Dezember 2010 - 10 T 330/10 (https://dejure.org/2010,21243)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung nach Ablauf der Bietstunde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens auf Bewilligung des Gläubigers nach § 30 Zwangsvollstreckungsgesetz (ZVG) nach Schluss der Versteigerung; Ende der Bietstunde erst mit der Verkündung des Schlusses der Versteigerung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 30; ZVG § 73 Abs. 2 S. 1
    Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens auf Bewilligung des Gläubigers nach § 30 Zwangsvollstreckungsgesetz ( ZVG ) nach Schluss der Versteigerung; Ende der Bietstunde erst mit der Verkündung des Schlusses der Versteigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einstellung der Zwangsversteigerung nach Ablauf der Bietstunde

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Krefeld, 14.01.1988 - 5 O 425/87
    Auszug aus LG Stuttgart, 02.12.2010 - 10 T 330/10
    Erst nach diesem Zeitpunkt kann es zur Anwendung des § 77 Abs. 2 ZVG und daher zum Ausschluss der Anwendbarkeit des § 30 ZVG kommen (vgl. Anmerkung der Schriftleitung zu LG und AG Mainz a.a.O. Rpfleger 88, 377).
  • AG Mainz, 07.12.1987 - 12 K 90/85
    Auszug aus LG Stuttgart, 02.12.2010 - 10 T 330/10
    Zu Recht weist der Schuldnervertreter allerdings darauf hin, dass für eine Einstellung auf Bewilligung des Gläubigers nach § 30 ZVG nach Schluss der Schluss der Versteigerung kein Raum mehr ist (LG Mainz auf AG Mainz, beide Rpfleger 88, 376).
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