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LG Stuttgart, 02.12.2010 - 10 T 330/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung nach Ablauf der Bietstunde
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens auf Bewilligung des Gläubigers nach § 30 Zwangsvollstreckungsgesetz (ZVG) nach Schluss der Versteigerung; Ende der Bietstunde erst mit der Verkündung des Schlusses der Versteigerung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZVG § 30; ZVG § 73 Abs. 2 S. 1
Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens auf Bewilligung des Gläubigers nach § 30 Zwangsvollstreckungsgesetz ( ZVG ) nach Schluss der Versteigerung; Ende der Bietstunde erst mit der Verkündung des Schlusses der Versteigerung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einstellung der Zwangsversteigerung nach Ablauf der Bietstunde
Verfahrensgang
- AG Esslingen, 21.04.2010 - 2 K 119/07
- LG Stuttgart, 02.12.2010 - 10 T 330/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Krefeld, 14.01.1988 - 5 O 425/87
Auszug aus LG Stuttgart, 02.12.2010 - 10 T 330/10
Erst nach diesem Zeitpunkt kann es zur Anwendung des § 77 Abs. 2 ZVG und daher zum Ausschluss der Anwendbarkeit des § 30 ZVG kommen (vgl. Anmerkung der Schriftleitung zu LG und AG Mainz a.a.O. Rpfleger 88, 377). - AG Mainz, 07.12.1987 - 12 K 90/85
Auszug aus LG Stuttgart, 02.12.2010 - 10 T 330/10
Zu Recht weist der Schuldnervertreter allerdings darauf hin, dass für eine Einstellung auf Bewilligung des Gläubigers nach § 30 ZVG nach Schluss der Schluss der Versteigerung kein Raum mehr ist (LG Mainz auf AG Mainz, beide Rpfleger 88, 376).