Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 02.12.2015 - 13 S 132/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,35996
LG Stuttgart, 02.12.2015 - 13 S 132/15 (https://dejure.org/2015,35996)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 02.12.2015 - 13 S 132/15 (https://dejure.org/2015,35996)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Dezember 2015 - 13 S 132/15 (https://dejure.org/2015,35996)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,35996) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Genügt es für die zur Zulässigkeit der Klage und der materiellen Rechtskraft eines Urteils erforderliche Individualisierbarkeit einer Kaufpreisforderung, wenn der Kläger (Verkäufer) weder in der Klageschrift noch auf Hinweis des Gerichts mitteilt, welcher Gegenstand ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderliche Individualisierbarkeit einer Kaufpreisforderung für die Zulässigkeit der Klage und der materiellen Rechtskraft eines Urteils; Bestimmheit der Angabe des Gegenstands des erhobenen Anspruchs

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 322 ZPO
    Kaufvertrag: Zulässigkeit einer Kaufpreisklage bei fehlender Identifizierbarkeit des Anspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.02.2004 - VIII ZR 127/03

    Anforderungen an die Bestimmtheit des Klagegrundes

    Auszug aus LG Stuttgart, 02.12.2015 - 13 S 132/15
    Für die bestimmte Angabe des Streitgegenstands kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob der maßgebende Lebenssachverhalt bereits in der Klageschrift vollständig beschrieben oder der Klageanspruch schlüssig und substantiiert dargelegt worden ist; vielmehr ist es - entsprechend dem Zweck der Klageerhebung, dem Schuldner den Willen des Gläubigers zur Durchsetzung seiner Forderung zu verdeutlichen - im Allgemeinen ausreichend, wenn der Anspruch als solcher identifizierbar ist (BGH, Urt. v. 11.02.2004, VIII ZR 127/03, Rn. 6, Urt. v. 17.07.2003, I ZR 295/00, Rn.16, juris; Urt. v. 18.07.2000, X ZR 62/98, Rn.17, juris).

    Denn die gem. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO gebotene Individualisierung der Ansprüche hätte grundsätzlich auch durch die konkrete Bezugnahme auf Schriftstücke erfolgen können (BGH, Urt. v. 11.02.2004, VIII ZR 127/03 Rn. 6, juris; Urt. v. 17.07.2003, I ZR 295/00 Rn. 16, juris).

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 295/00

    Individualisierung der Klagegründe durch Bezugnahme auf eine Anlage

    Auszug aus LG Stuttgart, 02.12.2015 - 13 S 132/15
    Für die bestimmte Angabe des Streitgegenstands kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob der maßgebende Lebenssachverhalt bereits in der Klageschrift vollständig beschrieben oder der Klageanspruch schlüssig und substantiiert dargelegt worden ist; vielmehr ist es - entsprechend dem Zweck der Klageerhebung, dem Schuldner den Willen des Gläubigers zur Durchsetzung seiner Forderung zu verdeutlichen - im Allgemeinen ausreichend, wenn der Anspruch als solcher identifizierbar ist (BGH, Urt. v. 11.02.2004, VIII ZR 127/03, Rn. 6, Urt. v. 17.07.2003, I ZR 295/00, Rn.16, juris; Urt. v. 18.07.2000, X ZR 62/98, Rn.17, juris).

    Denn die gem. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO gebotene Individualisierung der Ansprüche hätte grundsätzlich auch durch die konkrete Bezugnahme auf Schriftstücke erfolgen können (BGH, Urt. v. 11.02.2004, VIII ZR 127/03 Rn. 6, juris; Urt. v. 17.07.2003, I ZR 295/00 Rn. 16, juris).

  • BGH, 18.07.2000 - X ZR 62/98

    Umfang und Verjährung des Bereicherungsanspruchs bei Tilgung einer Schuld

    Auszug aus LG Stuttgart, 02.12.2015 - 13 S 132/15
    Für die bestimmte Angabe des Streitgegenstands kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob der maßgebende Lebenssachverhalt bereits in der Klageschrift vollständig beschrieben oder der Klageanspruch schlüssig und substantiiert dargelegt worden ist; vielmehr ist es - entsprechend dem Zweck der Klageerhebung, dem Schuldner den Willen des Gläubigers zur Durchsetzung seiner Forderung zu verdeutlichen - im Allgemeinen ausreichend, wenn der Anspruch als solcher identifizierbar ist (BGH, Urt. v. 11.02.2004, VIII ZR 127/03, Rn. 6, Urt. v. 17.07.2003, I ZR 295/00, Rn.16, juris; Urt. v. 18.07.2000, X ZR 62/98, Rn.17, juris).
  • BGH, 05.11.1975 - VIII ZR 73/75

    Zustellungsversuch - Ersatzzustellung - Zustellungsempfänger - Geschäftslokal

    Auszug aus LG Stuttgart, 02.12.2015 - 13 S 132/15
    Bestehen aufgrund dessen Bedenken, so hat das Gericht gem. § 139 ZPO darauf aufmerksam zu machen und die Parteien aufzufordern, diese Bedenken zu entkräften (BGH Urt. v. 05.11.1975, VIII ZR 73/75).
  • BGH, 14.10.1982 - III ZR 126/81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Schlüssigkeit

    Auszug aus LG Stuttgart, 02.12.2015 - 13 S 132/15
    Dies ist nur dann der Fall, wenn der Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis gem. § 308 ZPO erkennbar abgegrenzt wird und sowohl Inhalt als auch Umfang der materiellen Rechtskraft der Entscheidung gem. § 322 ZPO erkennbar sind (BGH, Urt. v. 14.10.1982, III ZR 126/81, Rn. 3, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht