Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 03.08.2017 - 5 S 30/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,35382
LG Stuttgart, 03.08.2017 - 5 S 30/17 (https://dejure.org/2017,35382)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 03.08.2017 - 5 S 30/17 (https://dejure.org/2017,35382)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 03. August 2017 - 5 S 30/17 (https://dejure.org/2017,35382)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,35382) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • reise-recht-wiki.de

    Anwendbarkeit der FluggastrechteVO auf einen im Rahmen einer Pauschalreise gebuchten Flug

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 2 Buchst c EGV 261/2001, Art 3 Abs 1 Buchst a EGV 261/2004, Art 3 Abs 1 Buchst b EGV 261/2004, Art 3 Abs 2 EGV 261/2004
    Fluggastrechteverordnung: Anwendbarkeit auf einen im Rahmen einer Pauschalreise gebuchten Rückflug aus einem Nichtmitgliedsstaat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.11.2012 - X ZR 12/12

    Keine Entschädigung für verspäteten außereuropäischen Anschlussflug

    Auszug aus LG Stuttgart, 03.08.2017 - 5 S 30/17
    Es handelt sich beim Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung eben letztlich gerade um keinen vertraglichen Anspruch, sondern um einen Anspruch, der allein an den Luftbeförderungsvorgang anknüpft und nur die Gesamtheit der Fluggäste eines Fluges, der von einem bestimmten Luftfahrtunternehmen auf einer bestimmten Flugroute ausgeführt wird, in den Blick nimmt (so auch BGH, Urt. vom 13.11.2012, Az. X ZR 12/12, Rz. 13, zit. nach juris).

    Der Grundsatz, dass die Anwendbarkeit der FluggastrechteVO für jeden Flug gesondert zu prüfen ist, ist auch bereits vom Bundesgerichtshof eindeutig entschieden (BGH, Urteil vom 28.05.2009, Az. Xa ZR 113/08 sowie Urteil vom 13.11.2012, Az. X ZR 12/12, jeweils zitiert nach juris).

    Die Entscheidung des LG Frankfurt aber datiert aus dem Jahr 2006 und ist damit vor den klarstellenden Entscheidungen des EuGH (EuGH 10.07.2008 a.a.O.) und des BGH (Urteil vom 13.12.2012, Aktenzeichen X ZR 12/12, zitiert nach juris) ergangen.

  • EuGH, 10.07.2008 - C-173/07

    Emirates Airlines - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Entschädigung

    Auszug aus LG Stuttgart, 03.08.2017 - 5 S 30/17
    Der EuGH hat in seinem Urteil vom 10.07.2008, Az. C-173/07, ausdrücklich entschieden, dass Art. 3 Abs. 1 a der Fluggastrechteverordnung dahin auszulegen ist, dass er nicht auf den Fall einer Hin- und Rückreise anwendbar ist, bei der die Fluggäste, die ursprünglich auf einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaates den Flug angetreten haben, zu diesem Flughafen ab einem Flughafen in einem Drittstaat zurückreisen.

    Die Entscheidung des LG Frankfurt aber datiert aus dem Jahr 2006 und ist damit vor den klarstellenden Entscheidungen des EuGH (EuGH 10.07.2008 a.a.O.) und des BGH (Urteil vom 13.12.2012, Aktenzeichen X ZR 12/12, zitiert nach juris) ergangen.

  • EuGH, 01.10.2015 - C-452/14

    Doc Generici - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Pflicht zur

    Auszug aus LG Stuttgart, 03.08.2017 - 5 S 30/17
    Die Auslegung der VO hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals "Flug" ist angesichts der hierzu ergangenen Entscheidungen des EuGH unzweifelhaft und klar, so dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt (sog. "doctrine de l'acte claire", z.B. EuGH, Urteil vom 01.10.2015, C-452/14, zit. nach juris; BVerfG, Urteil vom 04.10.2011, NJW 2012, 45 Rdnr. 51).
  • LG Frankfurt/Main, 13.10.2006 - 2 O 51/06

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Anwendbarkeit / Rundflug / Nichtbeförderung /

    Auszug aus LG Stuttgart, 03.08.2017 - 5 S 30/17
    Soweit die Berufung sich auf gegenteilige Stimmen in der Rechtsprechung beruft, so sind die in diesem Zusammenhang angeführten Entscheidungen mit Ausnahme einer Entscheidung des LG Frankfurt vom 13.10.2006, Az. 3-2 O 51/06, bereits in der Sache nicht einschlägig.
  • BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 113/08

    Zu Fluggastrechten bei verspäteten Zubringerflügen

    Auszug aus LG Stuttgart, 03.08.2017 - 5 S 30/17
    Der Grundsatz, dass die Anwendbarkeit der FluggastrechteVO für jeden Flug gesondert zu prüfen ist, ist auch bereits vom Bundesgerichtshof eindeutig entschieden (BGH, Urteil vom 28.05.2009, Az. Xa ZR 113/08 sowie Urteil vom 13.11.2012, Az. X ZR 12/12, jeweils zitiert nach juris).
  • BVerfG, 04.10.2011 - 1 BvL 3/08

    Zur Zulässigkeit der konkreten Normenkontrolle betreffend ein Gesetz, das Recht

    Auszug aus LG Stuttgart, 03.08.2017 - 5 S 30/17
    Die Auslegung der VO hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals "Flug" ist angesichts der hierzu ergangenen Entscheidungen des EuGH unzweifelhaft und klar, so dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt (sog. "doctrine de l'acte claire", z.B. EuGH, Urteil vom 01.10.2015, C-452/14, zit. nach juris; BVerfG, Urteil vom 04.10.2011, NJW 2012, 45 Rdnr. 51).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht