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LG Stuttgart, 05.04.2004 - 6 KLs 183 Js 75705/03 |
Zitiervorschläge
LG Stuttgart, Entscheidung vom 05. April 2004 - 6 KLs 183 Js 75705/03 (https://dejure.org/2004,29126)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Festsetzung eines Gegenstandswertes in einem Verfahren nach §§ 111d, 111e, 111f Strafprozessordnung (StPO)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 22.04.2014 - 1 Ws 212/13
Strafverteidigergebühren: Tätigkeiten zur Abwendung eines dinglichen Arrests zum …
Durch den Verweis auf § 442 StPO - und damit auch auf dessen Absatz 2 - hat der Gesetzgeber ausdrücklich den Fall aufgenommen, dass sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts auf den Verfall von Wertersatz gegen Dritte (§§ 73 Abs. 3, 73a StGB) bezieht; hierin unterscheidet sich Nr. 4142 VV RVG von dem bis 30. Juni 2004 geltenden § 88 BRAGO (vgl. zu § 88 BRAGO: LG Stuttgart, Beschluss vom 5. April 2004 - 6 KLs 183 Js 75705/03 -, juris Rn. 8). - OLG Hamm, 17.02.2009 - 2 Ws 378/08
Einziehungsgebühr; Eigentumssicherung; Gebührenanfall
Das Landgericht Stuttgart hat in seinem Beschluss vom 05.04.2004 (6 KLs 183 Js 75705/03), der noch zur BRAGO erging, ebenfalls für diese Verfahren ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Festsetzung eines Gegenstandswertes nach § 10 BRAGO (heute § 33 RVG) verneint, da § 88 S. 1 BRAGO (heute Nr. 4142 VV RVG) auf sie weder direkt noch analog anwendbar ist und sich die Anwaltsgebühren daher in keinem Fall nach einem Gegenstandswert richten.