Rechtsprechung
LG Stuttgart, 05.04.2005 - 18 Qs 24/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen: Schrottreifes Autowrack auf öffentlicher Straße als Abfall
- Justiz Baden-Württemberg
Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen: Schrottreifes Autowrack auf öffentlicher Straße als Abfall
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Strafbarkeit wegen des Abstellens eines schrottreifen Autowracks auf öffentlicher Straße
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Ausschlachten eines Autowracks als unerlaubtes Behandeln gefährlichen Abfalls
Papierfundstellen
- NStZ 2006, 291
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 15.10.2009 - 32 Ss 113/09
Unbefugte Abfallbeseitigung durch Verschenken eines Altautos zum Zwecke des …
Die Frage, ob § 326 Abs. 1 Nr. 4 StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt jede theoretische Möglichkeit einer Verunreinigung ausreichen lässt oder dies der Einschränkung bedarf (vgl. hierzu OLG Braunschweig, NStZ-RR 2001, 42 f.;… MüKo-Alt, StGB, Rn. 60 zu § 326 StGB; Anmerkung Iburg zu OLG Schleswig, NStZ 1997, 546 ff.; Anm. Henzler zu LG Stuttgart, NStZ 2006, 291 ff.), kann hier dahinstehen.Denn eine Gefährdungseignung wird selbst bei einschränkender Auslegung im Falle eines nicht mehr fahrtüchtigen Altfahrzeug auch dann vorliegen, wenn eine reale und gegenwärtige Gefahr eines unkontrollierten Austretens von umweltschädlichen Betriebsflüssigkeiten besteht (vgl. hierzu OLG Celle, NStZ 1996, 191 f.; OLG Braunschweig, NStZ-RR 2001, 42 f. unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, dass ein noch ausschlachtbares Wrack ein Wirtschaftsgut darstellt; LG Stuttgart, NStZ 2006, 291 f.; einschränkend, im Ergebnis aber offen gelassen OLG Schleswig, NStZ 1997, 546).